Tinyhaus investieren selbst als Ferienwohnung nutzen und rest vermieten ?

  • Hallo an die Gemeinde,


    ich bin gerade am überlegen ob ich mir ein Tinyhouse zulege als Ferienhaus/Wohnung.
    Da ich vorher natürlich erstmal schauen ob das was für mich ist bin ich gerade auf der suche nach Mietobjekten für eine Woche etc.
    Auf AirBNB gibt es direkt ein Objekt in meiner nähe in Attendorn für 110€ die nacht.


    Recht viel wie ich finde ?


    Wenn mir das Gefällt und ich es bauen lasse glaubt ihr das es dafür einen Markt gibt ?
    110€...ca 550€ in der woche...x30-40 Wochen ?
    Hört sich erstmal nicht schlecht an.


    Liebe Grüße Enrico


    *Sorrry habe die NAchricht vom Admin nicht gelesen und werde mich nun auch immer mit dem Namen melden*

    Einmal editiert, zuletzt von Neogenesis ()

  • Die idee ist einfach ein Tinyhaus auf einem Campingplatz zu stellen.
    Selbsst nutzen und die restliche Zeit vermieten damit sich so der Kredit trägt.


    Ist das realitisch ?
    Was meint ihr ?

  • Ich halte das für unrealistisch.
    - Der Platzbetreiber muss mit der gewerblichen Nutzung einverstanden sein. Das wird wohl kaum einer machen!
    - Du brauchst einen Ansprechpartner vor Ort für die Gäste... Schlüsselübergabe, Endreinigung etc. So du nicht ständig alles selber machst, fressen diese Kosten die Einnahmen auf.
    - Grundsätzlich halte ich das für eine Milchmädchenrechnung. Was wenn du längere Leerstände hast, zB im Winter? Wie dann den Kredit bedienen?


    Ich habe auch ein Finanzierungsproblem...weil ich noch nicht genug Eigenkapital beisammen habe. Ich fahre einen eisernen Sparkurs um eine gewisse Mindestsumme zusammen zu bekommen. Solange bleibt mein Tivytraum eben genau das: Ein Traum.

  • Hallo Enrico,


    ich keine einige die auch so etwas planen bzw. bereits betreiben.
    Die Kosten für das Tinyhaus wirst du damit nicht decken können, aber du könntest auf diesem Wege zum Beispiel die Stellplatzkosten und Nebenkosten auf einem Campingplatz oder auf einem Pachtgrundstück decken.
    Wenn ich dich richtig verstanden habe geht es dir darum das Ferienhaus selbst ab und zu zu nutzen, den Leerstand jedoch über Vermietung abzudecken. In dem Fall wäre deine Idee die richtige.


    Die Kosten von 110 Euro finde ich reichlich überzogen, da muss so ein Tiny meiner Meinung nach in Alleinlage auf einem super Grundstück stehen und auch sonst das ein oder andere Gimmick (wie zum Beispiel Sauna, Schwimmteich oder ähnliches) haben.
    Bei den Kosten von 50-60 Euro pro Nacht bist du schon teuer im Vergleich zu so kleinen Hotelzimmern, und auch hier kannst du nicht mit 350 Euro pro Woche rechnen sondern eher mit einer Belegung von 2-3 Wochenenden mit maximal 3-4 Übernachtungen.
    Im Winter (bzw. von Oktober bis April) wirst du - wie Dea schon geschrieben hat - kaum Buchungen bekommen, auch wenn du eine Heizung hast.
    Ich selbst lasse immer Menschen bei mir wohnen wenn ich mehr als eine Nacht weg bin, einfach damit das Haus bewohnt / beheizt / belüftet wird. Nur das ich kein Geld dafür nehme. Menschen in Richtung Tiny-Häuser, Minimalismus und Naturnähe zu inspirieren reicht mir schon als Lohn, dann hab ich mehr erreicht als tausend Worte.


    In diesem Sinne, mach weiter, inspiriere die Menschen und genieße selbst die Zeit damit.


    Herzliche Grüße
    Meike

  • Hallo Enrico,


    ich möchte meinen Vorrednern gerne widersprechen, denn sooo unrealistisch ist das Ganze überhaupt nicht.


    Problem 1: Zustimmung des Camping-/Wochenendplatzbetreibers
    Klar ist, soll das Tiny House nicht auf einem eigenen Grundstück stehen, dann muss der Platzbetreiber natürlich sein Einverständnis zur gewerblichen Nutzung geben. Das liegt ganz an der Bereitschaft des Platzbetreibers und ist nicht so unwahrscheinlich, z.B. die Tiny House Siedlung am Klostersee bietet Pachtgrundstücke für Tiny House AirBNB's. Letztendlich gilt es den Platzbetreiber davon zu überzeugen, das es für alle Seiten ein einträgliches Geschäft ist.


    Problem 2: Ansprechpartner vor Ort
    Darin sehe ich überhaupt kein Problem. Wie so etwas geht ist im Blog-Artikel "So verwalten Sie Ihre FeWo aus der Ferne" sehr gut beschrieben. Im Idealfall hat man mit dem Platzbetreiber eine Vereinbarung getroffen, das dieser die Betreuung vor Ort übernimmt, gegen ein kleines Entgelt.


    Problem 3: Kosten/Finanzierung
    Es ist keinenfalls eine Milchmädchenrechnung, so macher Platzbetreiber hat durch Tiny Ferien Häuser seinen Umsatz verzehnfacht (Stichwort: Glamping - siehe dazu auch: Luxus-Camping – Was kostet Glamping?). Ferien im Tiny House boomt, die durchschnittlichen Übernachtungskosten in Deutschland liegen zwischen 90 und 250 € die Nacht, je nach Lage und Ausstattung.


    Ich sehe das auch an unseren Kunden bei IndiViva, es sind mittlerweile 20 % der Kunden, die ihr Tiny House zeitweise oder auch ganzjährig als Ferienhaus anbieten wollen. Man sollte natürlich nicht den Fehler machen und seine Finanzierung allein auf die Einnahmen, mit einem auch selbstgenutzen Tiny House, aufzubauen. In dem Fall ist das "nur" ein schöner Nebenverdienst.


    Gute Beispiele gibt auch der neuste Tiny House Bericht vom WDR - Tiny House - Großes Wohnglück im kleinen Haus, so z.B.:
    Timestamp 13:47 : Tiny House von Ralf Steffens
    Timestamp 17:24 : Bau- und Tiny Houses von Irmelia Slomann
    Timestamp 20:50 : THoW von Wibke Scheffer und Moritz Zielke


    110 € die Nacht ist also keineswegs überzogen sondern liegt im mittleren Preisbereich. So lange der Tiny House Boom anhält wird das Tiny auch sicher die meiste Zeit ausgebucht sein. Die Frage ist nur, wie lange dieser Boom anhält und ob du deine Investition rechtzeitg wieder reinholst, bevor der Boom nachlässt.



    Gruß
    Dietmar

  • Hallo Dietmar.....vielen vielen Dank für die Infos :)


    Konnte es mir auch nicht anders vorstellen...aber man will ja nicht in sein verderben rennen.


    Vielleicht kann man aber noch größer denken.
    Ein eigenes Grundstück pachten und dort ein eigenes Camping / Tinyhouse bereicht aufbauen.


    Wie würde man da am besten vorgehen ?


    Ertsmal danke Dietmar für die Links ich werde mir mal gleich alles durchlegen.


    Gruß
    Enrico

  • Ein eigener kleiner ‚Campingplatz‘ bedeutet langwierige und umfangreiche Planungsverfahren, sofern dieser im sog Aussenbereich nach Par. 35 BauGB entstehen soll - auf deutsch: außerorts. Es erfordert idR eine Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans. Ganz dickes Brett, da riesen Verfahren mit Beteiligung von zig Trägern öFf Belange, ferner Stichwort Artenschutz, Vogelschutz, Ausgleicsmasdnahmen etc. Und seit 2 Jahren sind solche Anlagen auch nur noch im Anschluss an sog ‚Siedlungsgebiete‘ zulässig (NRW). Diese decken sich nicht unbedingt mit der Besiedlung - hier bei uns gilt zB nur die ‚Kernstadt‘ als Siedlungsgebiet u alle 16 zugehörigen Dörfer nicht.
    Zusammengefasst - teuer und ungewisser Erfolg. Im Innenbereich gehts einfacher, aber es dürften meist die Flächen fehlen
    Arten- und Ressourcen/Flächenschutz hängen inzwischen so hoch, dass künftig auch solche Projekte so hohe gesetzliche Hürden werden nehmen müssen, dass es in der Regel nichts wird.

  • Hallo Zusammen,


    auch wir überlegen, ein Tiny-House auf unserem eigenen (voll erschlossen) Grundstück aufzustellen und über die Sommermonate zu vermieten.

    Wir wohnen in einem Mischgebiet, wer hat hier Erfahrung was für Genehmigungen da einzuholen sind.

    Es ist ja keine dauerhafte Nutzung als Wohnobjekt, kann das dann einfach aufgestellt werden, so wie wenn ich meinen Wohnwagen da abstelle?

    Grüßle aus dem Schwarzwald

    Jutta

  • Hallo Jutta,

    wenn Du das TH auf Deinem Grundstück aufstellst, benötigst Du eine Baugenehmigung. Es reicht, wenn Du Dich in dem haus sporadisch aufhältst.


    Lese doch dazu diesen Beitrag:


    Gruß

    Stefan

  • Vielen Dank Stefan,


    wir lesen uns nochmals am Wochenende im Baurecht ein und haben auch einen Termin gebucht zur Erstberatung.

    Denke mal, damit kommen wir unserem Traum einen Schritt näher.


    Gruß Jutta

  • DietmarS68 Warum glaubst du denn, dass TinyHouses als Ferienhaus nur einHype sind?


    Braucht man für ein Besucherhaus das nicht für dauerhaftes Wohnen gedacht ist (und erst Recht nicht als Erstwohnsitz) auch zwingend eine Baugenehmigung? Oder kann man es theoretisch als Anhänger à la Wohnwagen außerhalb des Baufensters vermieten? Das habe ich aus dem Baurecht Thread noch nicht komplett raus lesen können.


    Gruß Johannes

  • Hallo Johannes


    zunächst einmal musst du unterscheiden zwischen Wochenend-/Ferienhaus zur Eigennutzung und einem Ferienhaus zur Vermietung.


    Zur Eigennutzung (max. 4 Monate im Jahr) kann das Haus auch in Wochenend- bzw. Ferienhausgebieten (Sondergebiete die der Erholung dienen) aufgestellt werden (Ohne GEG). In einem Wohngebiet ist es ganz einfach ein Wohnhaus und wird baurechtlich auch so behandelt.


    z.B. ein Airbnb (Ferienhaus zur Vermietung) kann auch in einem Wohngebiet aufgestellt werden (wenn nicht mehr als 20-25% der Häuser als Ferienhäuser genutzt werden). Da von einer ganzjährigen Nutzung ausgegangen wird, so werden sie wie normale Wohnhäuser behandelt (GEG). Wird das Ferienhaus max. 4 Monate im Jahr genutzt, dann kann die GEG entfallen, die zeitlich beschränkte Nutzung muss jedoch nachweisbar sein.

    Aber auch hier gilt wie immer das Prinzip der Nutzung (Anhänger vs. Wohnhaus), so lange der Anhänger nur da steht ist es ein Fahrzeug, in dem Moment wo sich Menschen darin aufhalten/übernachten (z.B. als Feriengäste), dann ist es ein Wohngebäude und braucht eine Baugenehmigung.


    Gruß

    Dietmar


    P.S.: Auch einen Wohnwagen darfst du nicht überall einfach so hinstellen und wenn du dich darin aufhälst und z.B. schläfst ist der Wohnwagen ein Gebäude (mit Ausnahme des Campingplatz)

  • Hallo @Johannes


    ... nur zur Ergänzung zum Thema "à la Wohnwagen":


    Dieser benötigt außerhalb eines Campingplatztes auch eine Baugenehmigung, wenn sich da jemand außer zum Reinigen/Be- o. Entladen im Inneren aufhält

    Gruß

    Stefan

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