Blechhütte mal anders ...

  • Wieder mal ein kleines Update:

    Bin im groben und ganzen fertig. Die Wände wurden verputzt, der Fußboden (Eiche Massivholzdielen) verlegt und die Elektrik fertig angeschlossen. Im Bad wurde außerdem die Duschrückwand und die -wanne montiert.


    Decke mit Schattennut:


    Duschrückwand aus Messingblech:


    Rückwand des Waschtisches aus Naturstein:

  • Hall zusammen,


    nach längerer Zeit von mir auch wieder mal ein Update:


    Die letzte Zeit war leider echt anstrengend und emotional sehr aufreiben. Ich war im Frühjahr schon drauf und dran, die Hütte zu verkaufen, nachdem der Ärger mit dem Landratsamt wegen der Genehmigung nicht enden wollte ...


    Nach einigen tausend Euro für die Rechtsanwältin und Unterstützung von anderer Seite hat sich Ende des Sommers das Landratsamt (nach nur zweieinhalb Jahren!) dann doch zu Genehmigung durchringen können. Also nein, eigentlich die Regierung von Unterfranken, denn das Landratsamt wollte es am Ende dann doch nicht entscheiden.


    Zwecks des Brandschutzes musste ich jedoch das Haus nochmal drehen, was aber eigentlich ziemlich reibungslos funktioniert hat.


    Hier nochmal einige Bilder zuvor:


    Und dann kam der Kran:



    In dem Zuge habe ich nun auch eine Infos über das Gewicht bekommen. Geschätzt habe ich 7-8 to. Laut Kranwaage ware es 9,5 to. Und dabei fehlt noch die Inneneinrichtung und die Dachbegrünung. :huh:


    Jetzt fehlen nur noch der Wasser- und Kanalanschluss (kommen aber noch dieses Jahr), sowie ein bisschen Inneneinrichtung und dann kann ich das Projekt Eigenheim auch langsam abhaken.


    Viele Grüße,

    Lukas

  • Hallo Lukas,
    das hast du gut gemacht! Mich würden natürlich ein paar Details interessieren zur Problematik Innenbereich vs. Außenbereich. Ich habe momentan einen ähnlichen Fall, der hoffentlich nicht "brisant" wird. Auch die Begründung bzgl. Brandschutz interessiert mich. Vielleicht telefonieren wir mal!


    Gruß sigi

  • Ein kleiner Nachtrag zur deutschen Bürokratie aus praktischer Erfahrung:
    - Eine Behörde bezeichnet in einem Vorbescheid die Lage des Vorhabens "im Innenbereich". Im selben Dokument, auf der nächsten Seite, wurde die Lage des Bauvorhabens "im Außenbereich" bezeichnet. Damit wollte man die Beteiligung der Naturschutzbehörde begründen. Auf meinen Hinweis, dass der Text korrigiert werden müsste, antwortete das Bauamt: Dann müsse der Bauherr kostenpflichtig in Widerspruch gehen. Erst dann könnte das geändert werden. Von Einsicht in Fehler keine Spur!

    Ist dieser Fehler jetzt rechtlich von Vorteil oder von Nachteil für den Bauherren?

    Ehrlich gesagt: Ich kann das noch gar nicht richtig abschätzen.


    Gruß sigi

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