Was ist eigentlich mit Blitzschutz bei Tiny Häusern

  • Hallo

    Gleich mal ein , wie ich denke , wichtiges Thema

    Blitzschutz bei Tiny Houses ?


    Wer kennt da eine DIN oder Richtlinien?

    Grüße

  • Hallo Thorsten,


    In Deutschland gibt es jedoch keine allgemeine Pflicht für eine Blitzschutzanlage an Privathäusern/Einfamilienhäusern. Geregelt wird dies über die Landesbauordnungen, in NRW ist das:


    § 45 BauO NRW

    Blitzschutzanlagen

    Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.

    Das bedeutet, das die Baubehörden, beispielsweise bei exponierten, freistehend Gebäuden (z.B. Tiny House auf dem Berg ohne hohe Vegetation) und/oder Gebäuden aus Holz, die Auflage erteilen können, diese Gebäude mit eine Blitzschutzanlage auszustatten. Eine allgemeine Pflicht besteht nicht, jedoch je nach Lage und AUsführung des Gebäudes kann eine Blitzschutzanlage zur Pflicht werden.


    Die Blitzschutz-Normen zur Ausführung einer Blitzschutzanlage ist in der DIN EN 62305 (VDE 0185-305) geregelt.


    Gruß

    Dietmar

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