Tiny House NRW Garten 3x6m ohne Wasseranschluss

  • Hallo Zusammen,


    vielen lieben Dank für die Aufnahme hier im Forum!


    Ich bin Steffi, Logopädin von Beruf und Mutter von fünf Kindern im Alter von 2-16 Jahren. Mein Freund hat auch noch 2 Kinder, zusammen haben wir also 7🙈.


    Das ist auch der Grund für die Überlegung, ein Tiny House in den Garten zu stellen.


    Wir möchten nämlich sehr gerne dieses Jahr zusammen ziehen. Leider fehlen uns 1-2 Zimmer im Haus, die wir daher gerne durch einen Raum/Tiny House im Garten ersetzten möchten. Der vorhandene Platz mit passendem Untergrund beträgt 3x6 m.

    Der Raum soll tagsüber ein Aufenthaltsraum für einzelne Kinder sein, ggf ab und zu als Homeoffice zu benutzen. Er bräuchte also Strom und eine Heizung, aber keine Küche und Toilette mit Wasserleitungen. Das Tiny House würde neben der Garage stehen, da könnten wir auch Strom her nehmen

    Die Nachbarn sind grundsätzlich mit dem Vorhaben einverstanden.


    Wir sind mit unseren Überlegungen ziemlich am Anfang und stellen uns die Fragen, ob eventuell auch eine gut isolierte Gartenhütte reicht, die mit Strom versehen wird...

    Welche Anbieter könnt ihr grundsätzlich empfehlen für diese Größe und ohne Wasseranschluss?

    Mit welchen Heizkosten ist denn zu rechnen?

    Vielen Dank für Eure Antworten!


    Gruß

    Steffi

  • Hallo Steffi,


    für Dein Vorhaben benötigst Du einen Bauantrag und eine Baugenehmigung!

    Für den Bauantrag benötigst Du einen Architekten oder einen Tischler-/Maurermeister, falls die in NRW vorlageberechtigt sind.


    Mit einer Gartenhütte kommst Du sicher nicht aus, da sie die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht erfüllen wird.


    Ob Dein Vorhaben auf Deinem Grundstück wie geplant überhaupt genehmigungsfähig ist, dazu können Dir hier im Forum einige (auch ich) eine erste Einschätzung geben, wenn ein Plan des Grundstücks und der Bebauungsplan zur Verfügung stehen.


    Gruß

    Stefan

  • Hallo Steffi38

    Ich bin Allrounder, Tischler, Zimmermann und Dipl.-Ing. (Fh) Architektur und sehe das Thema anders,

    Mit einem Gartenhaus benötigst Du bis zu einer gewissen Grösse keine Baugenehmigung und am Ende des Tages wird ein Gartenhaus günstiger, je nach Einrichtung bis zu 20k Euro.

    Als Bauherr*in benötigst Du bei einem Fertig Gartenhaus auch keine Statik, weil der Hersteller dies bereits mitliefert.


    Es gibt neben der Landesbauordnung auch noch mal Bestimmungen der unteren Baubehörde,

    Ich bin im Raum Euskirchen und komme gerne mal vorbei, sofern Ihr Interesse habt und ihr in der Nähe seid...


    Viele Grüße

    Thorsten

  • Hallo Steffi,

    die Errichtung eines externen Kinderzimmers (wie oben von dir beschrieben) ist prinzipiell machbar.

    Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:
    1. ich gehe davon aus, dass ihr Grundstückseigentümer und Bauherr seid (also im rechtlichen Sinne)
    2. euer Grundstück liegt mit dem Bauplatz im Innenbereich
    3. der Garten scheint klein zu sein, 3x6m Platz ist sehr wenig, ihr braucht mindestens noch 3m Abstand zur Nachbargrenze
    4. der Aufenthaltsraum muss funktional an die Wohnung angebunden sein (versteht sich von selbst, z.B. trockener Zugang ... )
    5. der Aufenthaltsraum muss der Landesbauordnung entsprechen (Raumhöhe, Fenster usw.)
    6. da der externe Aufenthaltsraum der Kinder ganzjährig genutzt werden soll, muss er gemäß Gebäudeenergiegesetz gedämmt sein
    7. auf Grund der Nutzung braucht auch dieses kleine Gebäude einen Bauantrag (wie ein Einfamilienhaus) ... ist aber kein Problem

    Hinweis: Ein Aufenthaltsraum ist eine fest definierter Begriff im Baurecht. Deine gewünschte Nutzung als Kinderzimmer
    gehört in die Kategorie "Hauptnutzung" und ist nur in solchen Aufenthaltsräumen möglich. Gartenlauben und ähnliche bauliche Anlagen werden als Nebengebäude definiert. Die darin stattfindende "Nebennutzung" erzeugt in der Regel keine hohen Anforderungen an die bauliche Hülle. Deshalb sind kleinere Nebengebäude ohne Feuerstätten in den Bauordnungen meist genehmigungsfrei.
    Fazit: die Nutzung ist entscheidend!

    ... dadurch kann jede Hütte (oder jeder Bauwagen) zum Wohngebäude werden, und muss dann auch alle behördlichen Anforderungen erfüllen. Aber wie oben schon geschrieben, ein Bauantrag ist kein Problem. Bei Bedarf dazu einfach eine PN schreiben.

    Gruß sigi
    (Dipl.-Ing. Bauingenieur)

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