Fenster / Aussteifende Wirkung? Geht das so?

  • Hallihallo,


    wie in der Grußbox schon angekündigt, kommen nun in der konkreten Planung so einige Fragen hoch :)


    Zum Background: Wir/Ich sind grundsätzlich mit der Holzständerbauweise vertraut, haben unser EFH komplett selber mit Holzständern gebaut, allerdings hat das ja per se ganz andere Dimensionen und ist auch nicht beweglich 8)


    Nun soll es ein THoW werden, als späteren Alterssitz geplant, aber jetzt schon gebaut, solange wir noch fit genug dazu sind. Wir haben ein großes Grundstück, so dass es da erstmal problemlos rumstehen kann.

    Es soll beweglich bleiben und das möglichst auch ohne die halbe Einrichtung zu entfernen, habe dazu auch schon fleissig Excel befüllt, sieht ganz gut aus bisher. Tatsächlich wird es aber wohl eher selten bewegt werden, ich rechne mit 2 maligem Umstellen insgesamt. Mein Konzept sieht vor, dass sich das TH mittels Schwerlaststützen komplett vom Anhänger lösen lässt, jeweils 4 auf jeder Seite, um den Hänger alleine zum TüV bringen zu können. Das TH ist also Ladung. Befestigungkonzept am Anhänger hab ich mir hier im Forum von Villa on Wheels "geklaut". ^^


    Soviel die Vorrede, die Bodenkonstruktion muss also ziemlich stabil sein, deswegen sind da einige kräftigere Balken dabei. Untere Platte soll 9mm Siebdruck sein, Bodenbelag 19mm Rauspund. Wandplatten innen 8mm Pappelsperrholz. Baumaterial für die Balken: KVH. Verkleidung außen wird hinterlüftetes Aluminium-Blech.

    Der Aufbau selber wird insgesamt tatsächlich nur knapp drei Meter hoch, da wir keinen Loft möchten. Plattform ist der TH780 flatbed.


    Bei meinem Balken-Plan hab ich an einer Stelle Bedenken und das ist bei der Eingangstür, denn da hab dann quasi keine aussteifenden Wandplatten. Sowohl das Fenster über als auch neben der Tür sollen Festverglasungen sein. Hält das so? oder ist das ein Problem?


    Balkengrößen:

    hellblau : 12x8

    rot: 8x8

    gelb 6x8

    grün 4x8

    dunkelblau 6x6


    danke für Lesen und viele Grüße

    Petra


  • Hallo Petra,


    So spontan, ohne Berechnungen anzustellen, wäre mir das zu knapp.
    Aber wenn Ihr sowieso nicht viel Höher als 3 Meter hoch baut warum baut Ihr nicht auf einer Wechselbrückenrahmen.
    und lasst das Tiny per Spedition transportieren.
    So wird die Bodenplatte stabiler. Ihr spart euch das Vorhalten eines Extra Anhängers. Gerade wenn Ihr sowieso nur 2-3mal das Teil bewegen wollt, steht sich das Teil doch eher platt.
    Die 3,5 Tonnen sind dann auch kein Thema.

    Gruss Stefan

  • Hallo Stefan,


    mit Wechselbrücke habe ich mich auch beschäftigt, ist mir aber aus mehreren Gründen unsympathisch:


    - Zuviel Treppen/Höhe zum Eingang

    - Zwangweise auf einen Spediteur angewiesen zu sein (fehlendes Gefühl der Mobilität)

    - schwierige (bis unmögliche) Zufahrt für einen LKW auf unser Grundstück

    - hat für mich dann kein echtes Tiny-Haus Feeling mehr ;) , da würde ich dann eher auf eine Art Modulhaus/Flying Space ausweichen


    So kann mir ggf. einer der befreundeteten Landwirte (davon kenne ich nun wirklich genug) das Ding mit dem Traktor raus ziehen, was problemlos geht (bei passenden Bodenverhältnissen im Sommer oder bei Frost), wir hatten auch schon mal einen 5,50 Bauwagen hinten stehen.


    lg Petra

  • Hallo Petra,


    Ich will es Euch nicht ausreden, nur finde ich halt halt ein Anhänger für alle paar Jahre weder nachhaltig noch Minimalistisch.
    Das Teil lässt sich fast komplett absenken: dafür gibt es Stützen zum kurbeln. Auch diese würde ich mir für den Umzugstermin von der Spedition mitbringen lassen.
    Wo ist der Unterschied ob der Traktor eine Wechselbrückenhänger rein- und wieder rauszieht oder Euern eigenen Trailer?
    Wenn euer Gelände so ist, ist es sogar einfach mit einem LKW-Anhänger zu arbeiten als mit einem PKW Tandemhänger.
    Gegen das Gefühl kann die Logik natürlich nicht anstinken. :)


    Gruss Stefan

  • Hallo Stefan,


    du verfolgst halt bei dem Thema Tiny House einen ganz anderen Ansatz als ich. Das eigentlich Thema "Minimalismus", sowie Nachhaltigkeit oder womöglich noch Autarkie spielt für mich gar keine Rolle bei meinem Wunsch/Überlegungen. Um Ehrlich zu sein, halte ich unser jetztiges EFH für deutlich nachhaltiger als ein TH ;) Das wird noch viele, viele Jahre halten und stehen.


    Aber...mein LAG ist bereits in Rente, bei mir dauert es wohl noch so 7 Jahre (best case), wenn nicht gerade Corona alles dicht macht, reisen wir gerne und viel. Sobald ich das auch kann, wird die Abwesenheit durchaus auch mal länger sein. Ein Haus mit 140 qm benötigt viel "Maintainance", sowohl innen als auch außen. Das wird mir zunehmend zuviel und ich brauche den Platz auch einfach nicht...ein Großteil wird einfach als Lager für viel unnützes Zeug genutzt, was seit Jahren nicht mehr benutzt wurde.


    Dazu sagt die Statistik, dass ich meine LAG um mindetstens 10 Jahre überleben werde, Familie habe ich dann auch keine mehr. Ich möchte mir die Möglichkeit offen lassen, meinen Wohnort dann relativ problemlos an einen anderen Ort zu verlagern, ohne wieder komplett von neuem anzufangen. Ich gehe davon aus, dass es bis dahin ganz viele Möglichkeiten für Tiny Houses geben wird.


    lg Petra

  • Hallo Petra,


    Na dann. ^^

    Sind ich super, wenn man den Keller/ Bodenplatte schon gekauft hat, ohne zu wissen was für ein haus draufkommt. :S

    Gruss Stefan

  • Hallo Stefan,


    öhm, der Plan für das Haus ist eigentlich ziemlich final, bis eben auf die eine Stelle mit der Tür, bei der ich mir wegen Statik unsicher bin. Das beeinflusst aber nicht wirklich die restliche Planung wenn ich da ein Fenster weg nehmen muss oder kleiner machen. Wie ich oben schrieb, Gewichte hab ich auch schon durchgerechnet, und da auch noch gut Luft nach oben.


    Und natürlich hab ich den Hänger zeitig bestellt...denn es ist häufig zu lesen, dass aus den avisierten 10 Wochen dann 6 Monate wurden, bis der geliefert wurde. Da wir keinen Platz zum Bauen mieten müssen, ist das dann auch egal wie lange der steht/es dauert. Werkzeuge haben wir auch alle selber. Ebenso wie Zugfahrzeug für den leeren Hänger, ich fahre regelmäßig meine Pferde durch die Gegend.


    Aber, das alles war eigentlich nicht meine Frage, sondern: Muß ich da bei den Fenstern bei der Tür was verändern/verkleinern/weglassen. Für mein Gefühl wirkt das da eben instabil, auch wenn ich schon Bilder von THoW mit ähnlicher Verglasung gesehen habe, kenne dazu aber keine Konstruktionspläne, könnten also auch Stahlrahmen sein.


    Grüße Petra

  • Hallo Petra,


    wie oben schon geschrieben wäre mir das zu knapp, ich denke ohne Risse werden Ihr das Haus nicht von dem Trailer bekommen.
    PS: die Streben/Büge, würde ich auf jedenfalls andersrum anbringen.

    Gruss Stefan

  • Hallo Petra

    Horizontal Streben würde ich schon noch vorsehen, gerade im Bereich der Türbänder und gleicher Höhe an der Fenster Seite

    Oder sind die nicht gezeichnet?

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Hallo Thorsten,


    bin mir nicht sicher, was du mit horizontal Streben meinst? Innerhalb der Wände? Geplant habe ich da tatsächlich nichts, da ich sowas eigentlich bei keiner TH-Planung gefunden habe und da waren die Wände ja eher meist höher. Die langen senkrechten Balken sind maximal 2,65m.


    Sowas?

  • Hallo Petra,

    wenn ihr wirklich sorglos im Tiny-House euern Lebensabend verbringen wollt, dann nehmt euch Architekt/Bauingenieur/Statiker

    und zieht ein sauberes Bauantragsverfahren durch, mit allen notwendigen Bauvorlagen von Wärmeschutznachweis bis Tragwerksplanung

    - alles andere ist Bastelei und wäre selbstverständlich auch nicht legal.


    Viele Grüße von sigi

  • Hallo Sigi,


    ich möchte für unser Grundstück gar keinen Bauantrag und auch keine Baugenehmigung, es wird dort auch nicht dauerhaft bewohnt werden. Dann bräuchte ich auch wieder eine Abrissgenehmigung, wenn ich es versetze. Für meinen Pferdeanhänger auf dem Grundstück habe ich ja auch keine. Sobald ich durch die Arbeit hier garantiert nicht mehr ortsgebunden bin, wird es dann vermutlich in ein Spezial-Tiny-Haus Gebiet wandern.


    Das ganze Theater mit Architekt, Statiker, Bauamt haben wir ja nun schon einmal durch, Das hat alles bald mehr gekostet ,als der Hausbau selber und kommt definitv nicht in Frage. Ganz davon ab, glaube ich nicht, dass man einen solchen hier findet, der da überhaupt mitspielen würde. DAS war schon ein Riesen Kunstück, für das EFH ohne Bauträger. Die meisten haben uns angeschaut, als hätten wir zwei Köpfe.


    Ich habe halt gehofft, daß es hier eben Leute gibt, die schon Erfahrungen mit dem Bau von THoW gesammelt haben und entsprechend Tipps geben können


    viele Grüße

    Petra

  • Hallo Petra,


    Du liegst leider vollkommen falsch und bist gerade dabei, viel Geld in den Sand zu setzen!


    Es gibt hier Menschen mit sehr viel Erfahrung, die wollen Dir gerade helfen, Du musst allerdings auch zuhören und Dir helfen lassen ...


    Ein Pferde-Anhänger ist kein Aufenthaltsraum, ein TH sehr wohl.


    Selbst wenn Du einen Wohnwagen auf Dein Grundstück stellst, um darin mehr als eine Nacht zu schlafen, benötigst Du eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung für einen Campingplatz.


    Und wenn Du Dein TH umziehst, benötigst Du eine neue Baugenehmigung.


    Bauanträge müssen von berechtigten Personen unterschrieben sein, das sind z.B. Architekten und Bauingenieure, in manchen Bundesländern auch Maurer- und Tischlermeister.


    Vielleicht liest Du Dir mal im Ordner Rechtliches Dietmars Beitrag zum Thema TH und deutsches Baurecht durch ...


    Gruß

    Stefan

  • Hallo Stefan,


    ich sehe eher das Problem,. dass keiner meinen ersten Beitrag überhaupt liest:


    Zitat:

    "Nun soll es ein THoW werden, als späteren Alterssitz geplant, aber jetzt schon gebaut, solange wir noch fit genug dazu sind. Wir haben ein großes Grundstück, so dass es da erstmal problemlos rumstehen kann."


    Da steht rein gar nichts davon, dass ich darin hier wohnen möchte, wäre auch relativ sinnbefreit mit dem eigenen EFH daneben. Sicher würde ich wohl testweise mal die ein oder andere Nacht darin schlafen, bzw. ausgiebig testen welche und wieviel ich von meinen/unseren Sachen dort unterbekomme.


    Und wie ich auch schrieb, im best case sind es 7 Jahre bis zur dauerhaften Nutzung. Gerade heute habe ich etwas von dem Platz Klostersee Nahe Berlin gelesen, das könnte ich mir durchaus auch vorstellen.


    Grüße

    Petra

  • Aber darin liegt doch trotzdem das Problem:


    Wenn Du Dein TH in 7 Jahren wo auch immer aufstellen willst, benötigst Du eine Baugenehmigung und Dein TH muss die Bedingungen erfüllen, die dann und dort gelten - z.B. Energievorschriften, Dachform usw.


    Auch in sog TH-Parks, von denen es bisher nicht allzu viele gibt, gelten Vorschriften ...


    Gruß

    Stefan

  • Nun, wenn man im Vorfeld alle Verordnungen von allen Parks oder Gemeinden oder sonstigen TH-Stellplätzen erfüllen will, dann kann man es doch eigentlich generell gleich lassen, denn ein Umzug wird IMMER unmöglich sein und damit wäre ein THoW oder überhaupt ein bewegliches Haus ad absurdum geführt. Also halte ich mich erstmal nur an die StVO und möchte etwas bauen, was nicht zusammenbricht, wenn ich es alle zwei Jahre für ne Stunde vom Hänger löse um eben diesen zum TÜV zu bringen WO genau es dann später hin darf und ich auch hin will, das sehe ich wenn es soweit ist. Ist evtl auch gar nicht in Deutschland.

  • Hallo Petra

    Vielleicht bin ich ja doch die Person, die ihr sucht...

    die eingetragenen Streben sind schon mal besser👍

    Aber gehe doch mal auf verschiedene Webseiten von Tiny House buildern , Oder im YouTube gibt es auch Beispiele


    Stefan liegt richtig, die Behörden machen einem ganz schön Ärger, weil die Vorschriften der Behörden mittlerer Weile

    überreguliert sind.

    Zum Beispiel Thema Dachneigung, es gibt Vorschriften, wo die Dachneigung /Dacheindeckung und der Farbton vorgeschrieben wird


    Das wird dann schon schwierig, wenn man kein Freigeist ist und an die Sache spielerisch herangeht...


    Auch wenn ihr ein großes Grundstück habt, die Behörden greifen hier ins Privatrecht beim Thema Tiny House


    Stell Dir vor, Du setzt ein Gartenhaus oder einen Pavillon in den Garten, bis zu einer gewissen Größe braucht man nicht mal eine Baugenehmigung, für ein Tiny House schon,

    Hier kommt es auf die Nutzung an...

    Ihr könnt ohne Genehmigung auch ein Gartenhaus auf Rädern bauen,

    Oder einen Pavillon, solange es kein abgeschlossener Raum für dauerndem Aufenthalt ist.

    Und es gibt noch viele weitere Stolpersteine, wenn man von Tiny House spricht


    Viele Grüße

    Thorsten

  • Hallo Petra,

    wir haben sehr wohl deinen ersten Beitrag gelesen. Ich sogar mehrmals, um zu verstehen, was du willst.
    1. - zur eigentlichen Frage im Titel: Fenster / Austeifende Wirkung? Geht das so?
    Antwort: im Prinzip ja, man kann Fensterrahmen auch als aussteifende Bauteile (für das Gebäde) bemessen. Die Rahmen werden dann quasi Teil des Gebäudetragwerkes. Diese Berechnung kann nur ein (Gebäude)-Statiker vornehmen. Wenn du dazu wirklich Fachkompetenz willst, kommst du an einem Statiker nicht vorbei. Ein Fensterbauer wird abwinken und sich eher abwehrend verhalten, weil er kategorisch eine derartige Belastung seines Fensters ausschließen muss. Das würde ich prinzipiell auch so machen. Ein Fenster ist nun mal ein Bauteil, welches in ein sich selbsttragendes Gebäudeteil (z.B. Wand mit einem Sturz über der Öffnung) eingebaut wird. Man unterscheidet zwischen Rohbau (das Tragwerk des Gebäudes) und Ausbau. Fenster, Türen usw. sind klassische Ausbauelemente, welche am Tragwerk befestigt werden (nicht umgekehrt). Das ist meine fachkompetente Antwort zu deiner Frage. Selbstverständlich gibt es viele Bastler, Tippgeber, Macher, Allrounder, Heimwerker und Lebenskünstler mit abweichenden Antworten ... du musst entscheiden, welche Antwort dir wie nützt.
    2. - du willst dir jetzt schon deinen Alterssitz bauen ... das lässt selbstverständlich auf dauerhaftes Wohnen schließen. Wenn du mit Architekten und Bauingenieuren nichts mehr zu tun haben willst, bleibt dir nur die Option, dein THoW auf einem Campingplatz aufzustellen, wo dauerhaftes Wohnen gesichert ist. Die dort geltende Campingplatzsatzung muss euer THoW dann natürlich trotzdem erfüllen. In der Regel sind diese Anforderungen aber geringer, weil auf einem Campingplatz von "Erholungswohnen" in der Regel in der warmen Jahreszeit ausgegangen wird. "Dauerhaftes Wohnen" ist nicht die hauptsächliche Aufgabenstellung eines Campingplatzes. Vergleichbares gilt für Ferienhaus- oder Wochenendhausgebiete.
    3. - auch für das Abstellen von THoW (bei Nichtbenutzung) gibt es Regelungen in der Bauordnung. Wenn du ein großes Grundstück hast, kann es sein, dass nur ein Teil des Grundstücks im Innenbereich liegt. Dort wäre das Abstellen des THoW genehmigungsfrei. Würde der Abstellplatz auf deinem Grundstück im Außenbereich liegen, bräuchtest du auch dafür eine Baugenehmigung (Bauen im Sinne von "Errichtung eines Abstellplatzes für ein THoW").
    ...
    Auch wenn die Punkte 2 und 3 nichts mit deinem Aussteifungproblem zu tun haben, wollte ich darauf eingehen, weil du es selbst als Randinformation mit in den Beitrag geschrieben hast. Außerdem sollst du wissen, dass wir sehr genau mitlesen können und daß es hier im Forum viele Fachleute gibt. Wir wollen vorallem legale Wege fürs Tiny-House aufzeigen!

    Viele Grüße von sigi

  • Thema Streben:
    Die "Horizontale Streben" die eingezeichnet wurden nennt sich Riegel, Brustriegel, vielleicht auch noch Kämpfer.
    Streben sind schräg eingebaute Hölzer zur Aussteifung der "Wandscheibe"
    Diese Streben sind im Plan eben falsch herum eingezeichnet. Zur Lastabnahme setzen sie oben im Eck an und leiten den Druck (Windlast) in die Schwelle (Das Holz am Boden).
    Falls Du den Plan selbst konstruiert hast, lass mal jemand drüber schauen der Ahnung davon hat!
    Falls jemand anders den Plan konstruiert hat, lass man jemand drüber schauen der Ahnung davon hat!

    Thema Baurecht Überreglementierung: Man kann alles machen, muss aber halt auch bereit sein die Konsequenzen dafür zu tragen.
    Aktuell baut in meiner Nachbarschaft ein Hausbesitzer seinen Balkon zurück, da er die Grenzabstände nicht eingehalten hat.
    Das kostet mehr als der Balkon selber.
    Im schlimmsten Fall kommt jemand zu schaden, weil jemand meint Statik, UVV.... gelten nur für andere.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!