Gas im Tiny House

  • So, ich hab jetzt doch noch mal das Gas-Thema eröffnet.
    Wie sieht das allgemein aus, MUSS man die Gasinstallation abnehmen lassen? Ich weiß, dass es sicherer ist, und ich denke auch, dass wir das Prüfen lassen werden aber die Frage ist, wie offiziel das sein muss. Für Wohnwägen ist es Pflicht, aber auch als Tiny House, dass als Fracht gilt? Sebst der TÜV in zwei Jahren prüft doch nur die Außenmaße und Gewicht und nicht den Innenbereich, oder?
    Habt ihr Tipps für die Installation? Wäre für ein Gasherd und Durchlauferhitzer.



    Frage Durchlauferhitzer: Wie viel verbraucht der, klappt das mit Gasflaschen?
    Kann man einen Durchlauferhitzer, der Raumluftunabhängig ist und wo die Flamme nicht offen ist, auch in einen Schrank unter der Spüle anbauen? In Frankreich wird das recht häufig gemacht, Link folgt.
    Wie macht ihr das mit den verbrannten Gas, also Abgasen? Mit extra Schornstein? Ist es schlimm, wenn man es ohne macht, sondern nur mitr Wandöffnung nach draußen?(auch üblich in Frankreich)
    Wer überprüft, ob man einen Schornstein dafür hat? Ist dafür der Schornsteinfeger überhaupt zuständig wenn es kein eingetragenes Haus ist, also nicht im Bauamt eingetragen? Hatte mir ein Herr beim Holzofenladen gesagt, dass da für uns eigentlich keine direkte Zuständigkeit ist.

  • Hallo Alina&Pierre,
    entgegen der weitläufigen Annahme ist es für einen Wohnwagen NICHT Pflicht, eine Gasprüfung zu haben. Die Prüfung wird aber von vielen Campingplätzen gefordert, daher ist sie für die meisten Wohnwagenbesitzer obligatorisch. Auch kann eine ordnungsgemäß abgenommene Anlage im Schadenfall bei der Regulierung durch eine Versicherung hilfreich sein, denn bekanntlich wollen sie die lieben Gesellschaften ja gerne aus der Deckung winden.
    Wenn ihr die Anlage nach G607 abnehmen lassen möchtet, sind folgende, einfache Regeln zu befolgen:
    - es muss einen gasdichten Kasten für die Flaschen geben
    - wenn der Kasten im Innenraum ist, muss am Boden eine Sockelleiste von 5cm Höhe vorhanden sein
    - es muss eine 100qm (=10x10cm) grosse Öffnung nach draussen im Boden sein
    - der Anschlussschlauch an die Flaschen bzw den Regler darf maximal 10cm lang sein und muss wie der Regler eine DVFW Abnahme haben
    - das Gasrohr muss im Gaskasten beginnen und über Verteiler und gut zugängliche Absperrhähne bis zu den Verbrauchern gehen, es ist, ausgenommen für einen Klappherd, kein weiterer Schlauch erlaubt!
    - Grundsätzlich darf, ausgenommen das Kochfeld, keine Verbrennungsluft aus dem Innenraum genommen werden
    - Durchlauferhitzer sind grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig, es gibt meine ich aber Ausnahmen für Mobilheime
    - für andere Heizsysteme, meist von Truma, werden die Abgaskamine in der Regel mitgeliefert.


    Das wars _ganz_ grob, damit machst Du aber schonmal vieles richtig. Die Installation könnt ihr selbst vornehmen, die Anlage muss dann komplett auf 30 mBar laufen und der Prüfer stellt euch dann das gelbe Prüfbuch aus.


    Viele Grüße,
    Martin

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