Definition "dauerhaft bewohnt"

  • Hallo zusammen,


    ich suche aktuell nach einer flexiblen Wohnlösung, die mir trotz vieler Auslandsaufenthalte eine "Homebase" in Deutschland (Nähe Nürnberg) bietet. Wechselnde möblierte Apartments möchte ich eher vermeiden. Daher bin ich auch auf das Thema Tiny House gestoßen und versuche gerade abzuschätzen, ob sich diese Wohnform für mich mit einem Budget von ca. 70.000 € und insbesondere vor dem Hintergrund bürokratischer Hürden realisieren lässt.

    Ich habe mich hier bereits ein wenig durch die verschiedenen Beiträge gelesen, Videos angeschaut und alles mögliche gelesen, was ich zu dem Thema finden konnte. Ich bin dabei immer wieder darauf gestoßen, dass die baurechtliche Komplexität vor allem durch das dauerhafte Bewohnen des Tiny Houses entsteht.

    Da ich digital arbeite, die damit einhergehenden Freiheiten stark ausnutze und üblicherweise versuche im Winter so wenig wie möglich in Deutschland zu sein (ist mir einfach zu kalt), ist mein Nutzungsprofil etwas speziell. Der typische Jahresverlauf mit Blick auf die Nutzung des Tiny Houses würde in etwa so aussehen:

    November bis März: Leerstand/Auslandsaufenthalt
    April & Mai: Bewohnt
    Juni: Leerstand/Auslandsaufenthalt
    Juli - Oktober: Bewohnt
    November - März: Leerstand/Auslandsaufenthalt
    usw.

    Zwischenzeitlich wäre ich auch im Winter ggf. mal einige Tage oder für 1-2 Wochen in Deutschland. Das lässt sich jedoch ggf. auch mit Hotels oder ein paar Nächten bei Freunden/Familie überbrücken.

    Die Frage die sich mir jetzt bei der Grundstückssuche stellt, ist ob sich in einer solchen Nutzung überhaupt ein "dauerhaftes Bewohnen" begründet und ich abhängig davon auf Baugrundstücke beschränkt bin (inkl. Antragsverfahren etc.) oder ich auch Freizeitgrundstücke, die über die entsprechenden Anschlüsse verfügen nutzen kann bzw. ohne Bauantrag auf einem Baugrundstück stehen dürfte.

    Konkreter frage ich mich (neben natürlich vielen anderen Dingen, die für mich vorab noch zu Klären wären), wie sich das dauerhafte Bewohnen überhaupt definiert, wer darüber zu entscheiden hat und wie man hier vorab eine belastbare Einschätzung oder falls nötig Genehmigung einholen kann.

    Wenn hier jemand dabei wäre, der/die sich dazu eine Einschätzung zutraut, wäre ich sehr dankbar! Vielen lieben Dank schon mal vorab! :)

  • thiloliht

    Hat den Titel des Themas von „Definition des "dauerhaft bewohnt"“ zu „Definition "dauerhaft bewohnt"“ geändert.
  • Vielleicht noch kurz zur Ergänzung:

    Grundsätzlich denke ich über einen dauerhaften Stellplatz nach. Ich würde mir nur (wer würde das nicht) gerne den Aufwand mit dem Bauantrag sparen und das Feld der in Frage kommenden Grundstücke erweitern.

    Ohne Bauantrag wäre aber natürlich ein häufigerer Standortwechsel mit einem THoW eine Option( bzw. die Nutzung des immer wieder gleichen Stellplatzes im Sommer). So lassen sich ggf. die Stellplatzkosten in der Zeit, in der ich sowieso nicht hier bin, reduzieren.
    Ob das praktikabel ist, ist aber natürlich fraglich. Vermutlich endet das eher in immer wiederkehrender Stellplatzsuche und Stress. Gehen wir daher mal lieber von einem dauerhaften Stellplatz aus.

  • Hallo Thilo (?),
    die Lösung für dich wäre ein Freizeitgrundstück, auf dem du dein TH als Wochenendhaus abstellst. In fast allen Fällen brauchst du dafür einen Bauantrag. Die bautechnischen Anforderungen können aber geringer ausfallen, wenn du das TH weniger als 4 Monate im Jahr nutzt. Es ist natürlich anzunehmen, dass niemand die genauen Nutzungstage zählt, um dir eine Überschreitung vorzuhalten.


    Gruß sigi

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