ENEV, GEG, EH, KfW... was ist was ?

  • ....

    Entspricht dein Haus der ENEV70?


    Sorry, ich meinte KFW70. Das sagt aus, wie gut die Wände und Decke abdichtet. In Deutschland braucht man fast überall diesen Wärmeschutznachweis, um das Haus überhaupt genehmigen lassen zu dürfen. Genaueres wird dein TinyHouse Bauer dazu sagen können.


    ...


    Herzliche Grüße

  • Hallo Johannes,

    Sorry, ich meinte KFW70. Das sagt aus, wie gut die Wände und Decke abdichtet. In Deutschland braucht man fast überall diesen Wärmeschutznachweis, um das Haus überhaupt genehmigen lassen zu dürfen. Genaueres wird dein TinyHouse Bauer dazu sagen können.

    Vorsicht mit solchen Aussagen, das könnte sehr viel Verwirrung stiften.

    1. Der Wärmeschutz eines Neubaus beruht auf dem GEG (Gebäudeenergiegesetz), der ehemaligen EnEV (Energieeinsparverordnung) und hat nichts mit KfW zu tun. Um ein Wohnhaus genehmigt zu bekommen, muss es mind. die GEG Vorgaben erfüllen.
    2. Sowas wie ENEV70 gibt es nicht und gab es nie. Hausstandards beziehen sich auf das Effizenzhaus -> EH100 entspricht der GEG Vorgabe, EH70 (benötigt 30 % weniger Primärenergie als EH100) ist Mindestanforderung zur Förderung von Sanierungen, EH55 ist Mindestanforderung bei Förderung von Neubauten.
    3. KfW 70 / 55 / 40 etc. sind Förderprogramme (Darlehen) des Staat für Immobilien bei Sanierung (mind. EH70) und Neubau (mind. EH55).

    Zur Genehmigung eines Tiny House als Wohnhaus braucht es also die Einhaltung der GEG = EH100, ab 1.1.2023 ändert sich das, dann ist GEG = EH55.


    Gruß

    Dietmar


    P.S.: Sehr viele Tiny House Bauer haben leider keine Ahnung davon und bauen einfach nach den Vorgaben des Architekten.

  • Dietmar, vielen Dank für die Richtigstellung, ich habe da tatsächlich nicht ausreichendes Wissen (weshalb ich den Bau ja auch nicht selber durchführe)

    Heißt das, dass jedes Haus, was EH100 erfüllt (0,24W/m^2) genehmigt wird, außer wenn (im Bebauungsplan?) ein anderer Wert festgelegt ist?

    D.h. man kann mit herkömmlichen Dämmungen nur noch dieses Jahr ein TinyHouse mit vertäglich dünnen Wänden genehmigen lassen?

    Einmal editiert, zuletzt von Johannes ()

  • Ich hab vor 3 Wochen schon etwas dazu geschrieben - siehe hier


    Heißt das, dass jedes Haus, was EH100 erfüllt (0,24W/m^2) genehmigt wird, außer wenn (im Bebauungsplan?) ein anderer Wert festgelegt ist?

    Jedes Tiny House unter 50 m² das die GEG (Anlage 7) per Bauteilnachweis (U-Wert) erfüllt kann genehmigt werden.


    Effizenzhaus (EH) ist sehr viel mehr und beinhaltet nicht nur die Dämmung, sondern auch z.B. die Energieversorgung des Hauses. Den Effizenzhausstandard kann man gleichsetzen mit der vollständigen GEG Berechnung. Man kann auch für ein Tiny House eine sehr aufwendige, vollständige GEG Berechnung durchführen lassen, wobei dann evtl. sogar geringe Dämmstärken ausreichend sein könnten.


    Anmerkung: Der B-Plan ist kommunales Recht, GEG ist Bundesrecht -> Ein B-Plan kann die GEG Vorgaben nicht verändern (So lange im Bundesrecht keine entsprechenden Ausnahmen festgelegt sind, so steht Bundesrecht immer über kommunalem Recht)

    Einmal editiert, zuletzt von DietmarS68 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von DietmarS68 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Liebe Tiny-House-Gemeinde ...
    ich möchte einen kurzen Zwischenstand zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geben, welches ab 01.01.2023 gilt (GEG 2023).
    Vorab: für uns "bleibt alles beim ALTEN"!
    Im Einzelnen bedeutet das:
    - Tiny-Houses mit einer Gebäudenutzfläche bis 50m2 gelten im Sinne der GEG 2023 als "kleine Gebäude"
    ( "Gebäudenutzfläche" die Nutzfläche eines Wohngebäudes nach DIN V 18599: 2018-09, die beheizt oder gekühlt wird /

    "kleines Gebäude" ein Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche )

    - für baugenehmigungsfähige Tiny-Houses ist ein Bauteilnachweis gem. Anlage 7 ausreichend,

    die max. zulässigen Bauteil-U-Werte sind unverändert!
    https://geg-info.de/geg_novelle_2023/index.htm


    Gruß sigi

  • für baugenehmigungsfähige Tiny-Houses ist ein Bauteilnachweis gem. Anlage 7 ausreichend,

    die max. zulässigen Bauteil-U-Werte sind unverändert!
    https://geg-info.de/geg_novelle_2023/index.htm

    Wenn das so bleiben würde wäre es großartig, ich bezweifle es jedoch, da ich bisher im Gesetzestext noch keine wirklich signifikante Anpassung der Werte an den EH55 Standard sehe. Und das soll ja der Sinn und Zweck der Gesetzesänderung sein.


    Ich befürchte es ist noch zu früh, die Sektkorken knallen zu lassen.


    Gruß

    Dietmar


    P.S.: Nicht zu vergessen das die Anpassung an die Werte vom EH55 Standard bereits 2010 vom EU-Parlament beschlossen wurde und eigentlich bis Ende 2021 umgesetzt werden sollte

  • Oben zitierter Link verweist auf die anstehenden Gesetzesänderungen.
    Änderungen sind rot markiert. Selbstverständlich beziehen sich die Änderungen vorrangig auf Neubauten ab 50m2.
    Und bei der Begrenzung der Transmissionen hat man letzter Sekunde noch abgemildert (durch welche Lobby auch immer).
    Das interessiert uns aber nicht. Wir mit unseren kleinen Gebäuden werden ja sowieso in den Topf mit den Bestandsbauten geworfen. Anlage 7 bleibt unsere "Heilige Schrift" ... und da wurden keine Änderungen beschlossen. Das Gesetz ist durch ...
    Für alle, die es genau wissen wollen habe ich im Anhang die entscheidenden Beschlüsse zusammengefasst.
    Also bei mir haben die Sektkorken schon geknallt! :) :thumbup:

    Gruß sigi

  • Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll... das ist ein heftiger Plottwist!


    Ich sehe den Kniff der hier angewendet wurde, solange bei Gebäuden unter 50 m² Nutzfläche nur ein Bauteilnachweis erbracht wird gelten die bisherigen Werte.

    Wer eine vollständige Berechnung macht oder wenn das Haus größer ist, dann gelten die EH55-Werte, wobei jetzt auch größere Gebäude unter gewissen Umständen nur noch einen Bauteilnachweis benötigen (deswegen das Einfügen der Bauteilanforderungen in Anlage 5).


    Somit gilt ab 1.1.2023 nicht mehr, "für alle Gebäude gelten die gleichen Anforderungen", sondern Gebäude unter 50 m² (Tiny Houses) erhalten eine Art "Sonderstatus".


    P.S.: In Anbetracht der steigenden Energiepreise kann ich nur jedem raten, wenn es denn möglich ist sein Tiny House nach EH55 oder besser zu dämmen. Je besser die Dämmung um so niedriger sind später die Kosten für Heizenergie!

  • Hallo Dietmar,

    bitte nicht weinen ... es ist alles gut!
    Einfach die Werte nach Anlage 7 GEG einhalten!

    Die Anlagentechnik muss nicht nachgewiesen werden, regelt sich aber auf eine andere Art und Weise, nämlich über die Bundesimmissionsschutzverordnung (... Feinstaub bei Holzheizungen) oder über generelle Verbote für Heiztechnik (... Öl- und Gasheizungen sind Auslaufmodelle). Wir werden in Zukunft mit Strom (direkt?), effizienten Wärmepumpen und kleinen Holzpelletanlagen heizen. ... und kleine Kraftwärmekopplungsanlagen werden sicher auch noch dazu kommen.


    Gruß sigi

  • Hallo zusammen,

    Ich habe gerade erst mit der Planung für mein Tiny House angefangen und fuchse mich durch die unzähligen Vorschriften. Ich habe schon ein Tiny House ins Auge gefasst, welches allerdings in Bulgarien gebaut werden würde. Ich habe noch keine Einzelheiten erfragt zu Dämmwerten von der Architektin des Tiny Houses (die sich leider nicht mit dem deutschen Baurecht auskennt) - werde deshalb noch einen zweiten Architekten in Deutschland hinzuziehen.

    Für die grobe Planung vorab:
    - Gibt es einen "Richtwert" (Erfahrungswert) wie dick die Dämmung mit Mineralwolle/Steinwolle sein sollte, damit ich den U-Wert wie oben von der Anlage 7 GEG mit etwas Puffer einhalte?

    Hier der Link zum Häuschen:
    https://koleliba.com/models/tiny-houses/

  • Hallo ... (Name?),

    ich kann dir gern Unterstützung geben. Dazu aber bitte per PN Kontakt aufnehmen.
    Die bulgarische Firma macht einen ersten guten Eindruck. Einen baugenehmigungsfähiges TH bis 3,5t erfordert aber eine Leichtbauweise z.B. mit Metallleichtprofilen. Holz ist da eher zu schwer. Man muss das genau rechnen.

    Überschlägliche Werte hast du hier: Wandstärken TH - Erfüllung ENEV.pdf Die Aufstellung ist allerdings nicht aktuell. Momentan gilt das GEG mit Anlage 7, aber die Werte z.B. für die Wand sind die gleichen. Allerdings sind die Fachanteile doch etwas zu optimistisch. Real liegen diese zwischen 70 und 80%.


    Gruß sigi

  • Hallo Sigi,

    Lieben Dank für deine Antwort und das PDF, das ist ja goldwert. Harry ist mein Spitzname. Ich will mich noch offiziell vorstellen, aber habe TH-mäßig noch nicht viel vorzuweisen. Noch ist es nicht konkret, da ich wohl noch ein Jahr sparen muss, damit ich es in Auftrag geben kann :)

    Variante 1 mit Holzweichfaserplatte bei 18cm Dämmung wäre mein Favorit. Mit 36cm Dämmung wäre ich dann auf der sicheren Seite? Ein U-Wert ist besser je kleiner er ist oder?

    Ich hatte aber bereits Kontakt zur Architektin, die viele verschiedene Grundrisse anbietet auf, die nicht auf der Website zu finden sind. Darunter auch Häuser von 13 x 3m Grundfläche. Ich bin mir schon sicher, dass es mir nicht so wichtig ist, ob das Haus mobil ist. Ein fixer Standort und neue Heimat in etwa 35qm würde meinen Vorstellungen entsprechen - also können die Wände auch gerne dicker sein.
    Die 3,5t sind nur relevant, wenn es mobil sein sollte oder?

    Grüße,
    Harry

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