Erschließung vor Bauantrag?

  • Hallo ihr Lieben,


    Ich hätte da mal eine Frage bzgl. Bauantrag... Ist in diesem bereits alles integriert bis ins kleinste Detail oder ist da nur die "Hülle" des Hauses beschrieben..


    Mir geht's um die Erschließung des Grundstück die leider durch das wegerecht des Nachbarn läuft und der will den weg pflastern...


    Wenn ich es richtig verstehe, kann die Erschließung erst erfolgen, wenn der Bauantrag erfolgt ist?

    Kann ich eine Erschließung auch einleiten, wenn "nur" die Garage einreiche in der dann die Technik untergebracht ist?


    Danke für eure Hilfe (mein Beamter ist frauenfeindlich und daher leider sehr maulfaul und pampig mir gegenüber - dachte ich bilde mir das ein, bis meine Nachbarin mir erzählt hat das er lieber mit ihrem 10 jährigen Sohn gesprochen hat als mit ihr - krass oder?)


    Will das mit dem Haus nicht überstürzen solange ich das aktuelle noch nicht verkauft hab...

  • Servus Melanie,


    Du kannst bei deinem zuständigen Bauamt ( Landratsamt ) auf der Homepage die nötigen Unterlagen einsehen. Unter

    Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung findest Du die Vordrucke. Da steht drin wie detailliert der Antrag eingereicht werden muss.


    Im Endeffekt geht es im groben um die Ausrichtung auf dem Grundstück, Größe und Hülle. Kleinigkeiten im oder am Haus konnten wir danach auch noch ändern.


    VG Sabine

  • Hallo Melanie,


    wenn du einen Bauantrag stellst, dann solltest du das mit deinem Bauvorlageberechtigten (den du dafür brauchst) besprechen. Was alles zum Bauantrag vorab eingereicht werden muss und was auch nachgereicht werden kann, das ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich.


    Ich hatte jetzt in BW den Fall, das der Entwässerungsplan direkt mit dem Antrag eingereicht werden musste. Der Vermieter des Grundstücks hatte jedoch schon vorab (auf eigene Gefahr das der Antrag evtl. nicht genehmigt wird) die Gräben ausgehoben und die Leitung zum Haus verlegt.


    Gruß

    Dietmar

  • Guten Morgen ihr 2,


    vielen Dank für eure Antwort - dh. ich komme nicht drum herum, ich muss einen Architekten aufsuchen und das Haus mit Garage planen lassen um dann einen Bauantrag einreichen zu können...


    und dass alles nur damit ich das Grundstück anschließen lassen kann..

    So ein Beamten Heckmeck!


    (eigentlich wollte ich mir mit dem ganzen Zeit lassen - da mein Nachbar aber die Auffahrt endlich pflastern will...)


    Schöne sonnige Tage euch allen (und viele Schattenplätze :) )

  • Wie gesagt, am besten besprichst du das mit einem Architekten vor Ort.


    Auch die Versorgungsunternehmen lassen sich mit den Anschlüssen immer viel Zeit, da ist es ratsam das frühst möglich bein den Versorgungsunternehmen zu beantragen.

    Es ist schön das du die Hausanschlüsse in der Garage unterbringen willst, beim Tiny House gibt es ja in der Regel externe Hausanschlüsse, wie einen Hausanschlußkasten für den Stromzähler oder einen Zählerschaft für die Wasseruhr. Das kann man natürlich auch ohne vorliegende Genehmigung für Haus und Garage schon beim Versorger beantragen.

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