Hallo ihr Lieben,
Ich hätte da mal eine Frage bzgl. Bauantrag... Ist in diesem bereits alles integriert bis ins kleinste Detail oder ist da nur die "Hülle" des Hauses beschrieben..
Mir geht's um die Erschließung des Grundstück die leider durch das wegerecht des Nachbarn läuft und der will den weg pflastern...
Wenn ich es richtig verstehe, kann die Erschließung erst erfolgen, wenn der Bauantrag erfolgt ist?
Kann ich eine Erschließung auch einleiten, wenn "nur" die Garage einreiche in der dann die Technik untergebracht ist?
Danke für eure Hilfe (mein Beamter ist frauenfeindlich und daher leider sehr maulfaul und pampig mir gegenüber - dachte ich bilde mir das ein, bis meine Nachbarin mir erzählt hat das er lieber mit ihrem 10 jährigen Sohn gesprochen hat als mit ihr - krass oder?)
Will das mit dem Haus nicht überstürzen solange ich das aktuelle noch nicht verkauft hab...