Servus,
da ich neu hier bin, kurz zu mir: Mein Name ist Stefan, 40 Jahre alt und da sich meine Lebensumstände gerade ändern, plane ich mir ein Tiny House anzuschaffen.
Dass es in Bayern unter 75 m3 möglich ist, ohne Bauantrag zu "bauen" weiß ich bereits. Das "bauen" setze ich deswegen in Klammern, weil ich das Haus einfach abstellen möchte, es soll also auf Rädern bleiben.
Ich bin Miteigentümer eines Grundstücks, als Anteil einer Erbengemeinschaft. Vor einigen Jahren habe ich bereits einen Anlauf unternommen dort zu bauen (massiv), das Wasserwirtschaftsamt hat damals allerdings gleich gesagt, ich solle mir die Mühe sparen - Überschwemmungsgebiet.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Grundstück mittlerweile um ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet.
Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob das Wasserwirtschaftsamt überhaupt mit reden kann, wenn ich ohnehin keinen Bauantrag stellen muss gegen den sie Einspruch erheben könnten?
Das Überschwemmungsgebiet würde mich nämlich nicht davon abhalten, ein Tiny House da rein zu stellen.
In den 40 Jahren meines Lebens stand auf dem Grundstück zweimal das Wasser. Kein einziges mal so hoch, dass ein Haus auf Rädern irgend einen Schaden genommen hätte.
Hart auf Hart könnte man es im Zweifel weg ziehen, zur Einfahrt hoch. Sollte das Wasser einmal so hoch stehen, dann habe ich eh andere Probleme als das Tiny House
Hat jemand Erfahrung mit so einer Lage? Wäre es theoretisch möglich, ein Haus auf Rädern dort hin zu stellen?
Danke für jede Anregung!