"Bauen" im Überschwemmungsgebiet in Bayern

  • Servus,


    da ich neu hier bin, kurz zu mir: Mein Name ist Stefan, 40 Jahre alt und da sich meine Lebensumstände gerade ändern, plane ich mir ein Tiny House anzuschaffen.
    Dass es in Bayern unter 75 m3 möglich ist, ohne Bauantrag zu "bauen" weiß ich bereits. Das "bauen" setze ich deswegen in Klammern, weil ich das Haus einfach abstellen möchte, es soll also auf Rädern bleiben.

    Ich bin Miteigentümer eines Grundstücks, als Anteil einer Erbengemeinschaft. Vor einigen Jahren habe ich bereits einen Anlauf unternommen dort zu bauen (massiv), das Wasserwirtschaftsamt hat damals allerdings gleich gesagt, ich solle mir die Mühe sparen - Überschwemmungsgebiet.
    Tatsächlich handelt es sich bei dem Grundstück mittlerweile um ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet.

    Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob das Wasserwirtschaftsamt überhaupt mit reden kann, wenn ich ohnehin keinen Bauantrag stellen muss gegen den sie Einspruch erheben könnten?

    Das Überschwemmungsgebiet würde mich nämlich nicht davon abhalten, ein Tiny House da rein zu stellen.
    In den 40 Jahren meines Lebens stand auf dem Grundstück zweimal das Wasser. Kein einziges mal so hoch, dass ein Haus auf Rädern irgend einen Schaden genommen hätte.
    Hart auf Hart könnte man es im Zweifel weg ziehen, zur Einfahrt hoch. Sollte das Wasser einmal so hoch stehen, dann habe ich eh andere Probleme als das Tiny House ^^

    Hat jemand Erfahrung mit so einer Lage? Wäre es theoretisch möglich, ein Haus auf Rädern dort hin zu stellen?

    Danke für jede Anregung!

  • Hallo Stefan!


    Das Bauen ohne Baugenehmigung beinhaltet trotzdem das Bauen im Rahmen der geltenden Gesetze. In dem Augenblick, in dem sich jemand im TH aufhält, handelt es sich um eine Wohnnutzung und damit um ein Gebäude. Die Räder spielen da keine Rolle.


    Man könnte allerdings aufgrund der Räder eine Ausnahme beantragen. Wenn dann sichergestellt ist, dass das Haus, das z.B. an die Kanalisation angeschlossen sein muss, sicher vom Grundstück entfernt werden kann und auch wird, lässt das Bauamt evtl. mit sich reden.


    Ansprechpartner für Dich ist das Bauamt im zust. LANDKREIS!!!

    Das Wasserwirtschaftsamt ist Ansprechpartner des Bauamtes ...


    Gruß

    Stefan

  • Hallo Stefan, danke für die Antwort.
    rechtlich dürfte es keine Probleme geben, denn alle Voraussetzungen für eine Genehmigung sind erfüllt, die da zb. wäre, dass die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt wird, der Abfluss nicht verhindert wird usw.
    Die Frage war daraufhin bezogen, ob da überhaupt das Bauamt informiert werden/hinzugezogen werden muss, oder ob man einfach an deren Nase vorbei handeln kann?
    Ich habe null Ahnung was sowas angeht, darum ist meine Frage eventuell etwas naiv.

  • Hallo Stefan!

    Da das Bauen im Hochwasserschutzgebiet i.d.R. verboten ist, darfst Du Dein TH dort nicht abstellen.


    Der 75m³-Ausnahme-Tatbestand befreit Dich vom Bauantrag, nicht aber vom geltenden Recht.
    Du darfst also Dein TH nicht im Außenbereich oder im Hochwasserschutzgebiet abstellen, musst Dich an das Gebäudeenergiegesetz halten, die Anschlusspflicht ans Abwasser einhalten usw.


    Da aber die Räder evtl. die Bedenken im Hochwasserschutzgebiet kompensieren, bekommst Du vielleicht eine Ausnahmegenehmigung.


    Man kann natürlich am Amt vorbeihandeln, das wird aber teuer und ärgerlich, wenn das nächste Mal ein Mitarbeiter bei Dir vorbeikommt.
    Man darf es nicht und Unwissenheit schützt ...

    Gruß

    Stefan

  • Guten Morgen,


    ein kleines Update dazu: Ich habe nun eine E-Mail an das Landratsamt geschrieben, ob sie mir Informationen dazu geben können und eventuell bereits solche Projekte realisiert wurden.
    Ob das generell möglich wäre, ein Tiny House auf Rädern (oder eventuell auf Stützen) im gesicherten Hochwassergebiet abzustellen.
    Da ich dafür nichts versiegeln muss und das Haus letztendlich "über" dem Wasser stehen würde, rechne ich mir da eigentlich relativ gute Chancen aus.
    Ich melde mich auf jeden Fall wenn es hier Neuigkeiten gibt!

    Gruß
    Stefan

  • Zitat

    und das Haus letztendlich "über" dem Wasser stehen würde

    Unterschätze bitte Hochwasser nicht!


    Ich musste mal meine Pferde Knall auf Fall reinholen, weil das angrenzende Flüsschen Hochwasser führte und die Wiese volllief. Obwohl das Wasser, als ich die Ponys holte, "nur" knöcheltief auf der Wiese stand (bei steigendem Pegel), war die Strömung so stark, dass ich echte Schwierigkeiten hatte, hin und wieder zurück zu kommen sowie die Hottis dazu zu bewegen, mir zu folgen!!


    Also wenn das Haus dann "im Wasser" (Hochwasser) steht, wird es kaum da bleiben wo du es abgestellt hast. Auch nicht bei 3,5 Tonnen Gewicht.

  • Es gibt da keine Strömung, das Wasser steigt lediglich nach oben und bewegt sich dann kaum.
    Das Grundstück ist maximal unglücklich gelegen, weil von zwei Seiten Ausläufer eines Baches kommen, die hinter dem Haus wieder ineinander münden.


    Wie gesagt, an der Stelle an der ich das Häuschen abstellen möchte stand in den 40 Jahren meines Leben noch nie Wasser.
    Es würde auch nicht nur auf den Reifen stehen, sondern an mindesten 4 Punkten gestützt werden.
    Hier werde ich ohnehin einen Fachmann zu Rate ziehen und auch abklären, ob man das ganze vielleicht zuerst etwas aufschüttet, bevor man das Haus dort abstellt.


    Im Moment muss ich ohnehin meine Anfrage an das Landratsamt abwarten, ob die überhaupt eine Chance für eine Ausnahmegenehmigung sehen oder nicht.

  • Hallo Stefan,


    Mir geht es genauso wie dir. Das Wasserrechtsamt möchte zum Antrag einen Planer, also habe ich einen Architekten beauftragt. Der hatte die Idee mit der Wechselbrücke. Wir stellen einen Ausnahmegenehmigungsantrag für ein Tinyhouses auf Rädern und eines auf der Wechselbrücke. Beide stehen auf den gleichen Grundstück. Bin gespannt ob beides genehmigt wird.

    Liebe Grüße Conny

  • Hallo,

    habe die selben Probleme. Mein Garten liegt geschätzt 1m unterhalb von Bebauung und Infrastruktur. Alle Nachbarn haben ihr Gartenhäuschen ohne grosse Genehmigung.

    Werde jetzt erst mal danach gehen, wer lange fragt, geht lange irr. Und ich werde einen Teufel tun eine Anfrage zu stellen, wohl Möglich die Büchse der Pandora öffnen.

    Wenn es hart auf hart kommt, habe ich Räder und ich werde mein Teil als Wohnwagen zulassen.

  • Hallo Stefan und Community,

    Neuigkeiten bauen im Hochwassergebiet.

    Die Genehmigung für ein Tinyhouses ist durch . Auf einer Wechselbrücke oder Schraubfundamenten wurde es erlaubt. Auf Rädern leider nicht. Da wir 2-3 Tinyhouses aufstellen wollen ( 2 auf Rädern ) ist das Projekt für mich nicht mehr interessant. Wer Interesse hat dieses Grundstück zu pachten oder kaufen kann mir eine PN schreiben. Bin gespannt wie es bei Stefan weitergeht.


    Liebe Grüße Conny

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