Modulhaus od. Tiny House - Baurecht usw.

  • Hallo hallo!


    Meine Frau und ich sind zu dem Ergebnis gekommen, dass für uns ein Modulhaus oder Tiny House in größerer Form am interessantesten wäre. Gern hätten wir es etwas größer, zwischen 60 und 70 m² wären ideal. Damit fallen klassische Tiny Houses aus der Reihe und wir sind bei Modulhäusern gelandet. Wir finden einfach, dass ist das wohnen der Zukunft! Wir sind zu 4 - 2 Erwachsene, eine Hündin und ein Hamster ;) und benötigen neben dem Wohn-/Esszimmer & Schlafzimmer ein weiteres Zimmer als eine Art Arbeitszimmer.

    Allerdings sind wir da völlig unwissend was Baurecht und Vorschriften angeht. Zu klassischen Tiny Houses findet man ja eine Menge inzwischen, aber Modulhäuser o.ä. sind wirklich eine Nische.

    Wie schaut es denn bei sowas mit einem Baurecht aus? Es gibt ja soetwas wie §34 Nachbarbebauung, der aussagt, ein Haus muss sich quasi nahtlos dem Gesamtbild der Stadt/des Dorfes einpassen. Wenn das gegeben wäre (es gibt ja Modulhäuser mit Sattel- und Flachdach), wäre §34 damit erfüllt?


    Wie ist denn der allgemeine Tenor gegenüber so einer Wohnmöglichkeit? Natürlich ist es mit einer Größe, wie wir uns das vorstellen, kein Tiny House, aber für uns liegen die Vorteile ganz klar auf der Hand. Das ist nicht nur die Wirtschaftlichkeit (Nutzung nachwachsender Rohstoffe etc.), sondern auch quasi der Traum vom Eigenheim zum geringeren Preis für Stadtmenschen (weswegen wir glauben, so eine Wohnmöglichkeit ist die Zukunft).


    Für alle Infos, Meinung und so weiter wären wir ganz dankbar !

  • Hallo Erwin?

    Es relativ egal ob es ein Tinyhouse, Modulhaus, Fertighaus... ist.
    Für alle gilt das Baurecht.
    Meine Wohnung, die ich aktuell plane, liegt auch in dieser Größenordnung. Da wir relativ Autark leben brauch ich schon eine gewisse größe für meine Lebensmittelvorrat der jetzt, dank meines Gemüse- und Obstgarten, täglich anwächst.
    Habt Ihr schon ein Grundstück?
    Das ist nämlich ausschlaggebend ob und wie ich bauen darf. (Bebaungsplan)



    Gruss Stefan

  • Danke für deine Antwort!

    Ein Grundstück haben wir noch nicht. Bisher ist nur der Wunsch nach beidem da - also Grundstück und Modulhaus. Wir wissen nur, wie groß wir es gern hätten. Zumal geeignete und nicht übertrieben teure Grundstücke leider auch nicht gerade vom Himmel fallen...

  • Hallo Erwin?,
    (Name unter dem Beitrag wäre nett)
    wie Stefan schon ausführte: das Baurecht gilt für alle Wohnformen für "dauerhaftes Wohnen" in gleicher Weise.
    Jeder Architekt oder Bauvorlageberechtigte kann dir Planung und Bauantrag fertigen. Auch ich kann dir diese Leistungen anbieten.
    Falls du Interesse hast, schreibe eine PN.

    Gruß sigi

  • Interesse ist natürlich da, aber vorher muss das Grundstück da sein und eine Planung zur Finanzierung ^^


    Generell frage ich mich ja, was zuerst da sein muss. Eine Planung für das Haus oder das Grundstück. Ich meine, man kann ja jetzt schlecht ein Grundstück kaufen und am Ende stellt sich raus, so ein Modulhaus darf da gar nicht hin oder sowas.


    Für mich der sich mit Bauen nicht nie beschäftigt hat ist das echt ne harte Nuss :D


    Nachtrag: und Grundstück zu finden, dass nicht völlig den Rahmen sprengt, ist hier in der Gegend (Hamburg) an sich schon richtig schwer.

  • Servus Erwin,


    als erstes immer das Grundstück ;) . In unserem Fall wars so: wir haben das passende Grundstück gefunden, es bei der Gemeinde reserviert, Bauvoranfrage gestellt ( da muss noch nicht Alles bis ins Detail geplant sein, ein grober Entwurf reicht).


    Nach erfolgreicher Bauvoranfrage haben wir das Grundstück gekauft ( mit Eigenkapital) dann kam die Planung, Bauantrag, Finanzierung, Hausbau :thumbup:


    Das Ganze hat sich auch über gut zwei Jahre ersteckt, aber jetzt passts und wir sind glückliche Tiny Haus Bewohner 8)


    Viele Grüße

    Sabine

  • ... genau so würde ich es auch empfehlen:

    1. Grundstück bzw. Stellplatz klären
    2. Antrag auf Vorbescheid stellen
    3. wenn Vorbescheid positiv, Bauantrag stellen

    Gruß sigi

  • Danke soweit, jetzt wollen wir es noch mehr! :)


    Wie ist das denn, wenn man jetzt ein Grundstück findet, dass einem gefällt. Dann lässt man es reservieren und sich dann eine Zeichnung oder Ähnliches vom Häuslebauer anfertigen und reicht diese dann bei der Gemeinde ein. Sollte alles positiv sein, kann man das Grundstück kaufen? Oder was ist, wenn während der Planung das Grundstück von wem anders direkt aufgekauft wird von wem anders?


    Tut mir leid wegen der doofen Fragen, aber das ist alles neu & kompliziert :)

  • Servus,


    wir hatten das Glück ein Grundstück direkt von der Gemeinde zu finden. Die waren sehr entgegenkommend und haben das Grundstück ein halbes Jahr für uns reserviert.

    Die Bauvoranfrage hat uns eine befreundete Architektin gemacht. Sie hat eine Skizze des Hauses auf dem zu bebauenden Grundstück eingereicht mit Anschreiben und Formulierung des Hausplans.


    Das Ganze hat tatsächlich ungefähr 4 Monate gedauert bis zum positiven Bescheid.


    Wenn Du von privat ein Grundstück kaufst musst Du auf die Kulanz und Geduld des Verkäufers bauen.


    VG Sabine

  • Hallo Erwin?

    Genau so ist der Ablauf am Sinnigsten.
    Für eine Bauvoranfrage muss man nicht mal Eigentümer sein, oder dessen Zustimmung haben.
    Mann könnte also auf jedem x-beliebigen Grundstück eine Bauvoranfrage beantragen.
    Und diese dann eventuell als Kaufargument mit in die Verhandlungen nehmen.
    Gerade bei so Bauvorhaben die außerhalb der Norm ligeen, vielleicht nicht ganz unsinnig.

    Gruss Stefan

  • Hallo Stefan,

    interessante Aussage. Ich dachte auch mal, das das so ist, musste dann aber doch "berechtigtes Interesse" nachweisen.
    Manche Behörden verlangten nicht nur Vollmachten der Grundstückseigentümer, sondern sogar "Grundbuchauszüge".
    Allerdings kam das selten vor. Ich hatte da auch nicht gefragt, sondern einfach alles besorgt.
    Die Frage des Nachbarrechts wird in jedem Bundesland etwas anders bewertet. Vielleicht hing es damit zusammen? Aber ja, prinzipiell sollte das möglich sein. Baurecht gilt unabhängig vom Eigentümer. ... man müsste das regelrecht mal austesten.
    Guter Gedankenanstoß!

    Gruß sigi

  • Hallo Sigi,

    meine Aussage beruht auf eigene Erfahrungen. Ist aber auch schon eine Weile her. Es kann jedoch durchaus sein das sich da was geändert hat, bzw. jetzt eher drauf geachtet wird.

    Gruss Stefan

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