Tiny House im Außenbreich

  • Hallo,

    ich hätte die Möglichkeit ein Grundstück zu übernehmen, dass mit einer Holzscheune und einem kleinen massiven Gebäude bebaut ist. Dieses liegt im Außenbereich und wurde in den letzten Jahren zur Heugewinnung und als Abstellfläche genutzt. Nun hatte ich die Idee das kleine Haus als Tiny House für das Wochenende zu nutzen und einen Gemüsegarten auf dem Grundstück anzulegen. Das Haus hat ca. 30qm und liegt unter 75 Kubikmetern (es steht in Bayern). Nun meine Frage, ob dies überhaupt möglich ist und wenn ja, wie die Vorgehensweise bei den Behörden ist?

  • Servus,

    ich zitiere mal aus der bayerischen Bauverordnung:


    Art. 57
    Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei sind
    1. folgende Gebäude:
    a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,


    also Außenbereich ausgenommen.


    VG Sabine

  • Hallo Juna?,
    Sabine hat es bereits auf den Punkt gebracht. ... aber in deinem Fall gilt:
    Wenn du am Wochenende mal übernachtest, während du dein Garten bewirtschaftest, kann niemand etwas dagegen haben.
    Es handelt sich ja nicht um dauerhaftes Wohnen. Der "Bezug" zur ursprünglichen rein (?) landwirtschaftlichen Nutzung ist mit einer Gartennutzung gegeben. Hinweis: kein reines Freizeitgrundstück daraus machen (Pool, riesen Terrasse ...)!


    Gruß sigi

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