Touristische Vermietung im Außenbereich (raus.life)

  • Liebe Tiny House Freunde,


    mich würde mal interessieren, wie es einem touristischen Vermieter wie https://www.raus.life/de/ gelingt im größeren Stil Tiny Houses im Außenbereich aufzustellen. Hat hier jemand eine Idee, wie die das baurechtlich hinbekommen?


    Danke euch!


    Lars Weichsel

  • Offensichtlich illegal.
    Man versucht eben so lange es geht, Geld zu machen ...

    bis ein Wettbewerder, der alles richtig macht, mal eine Anzeige beim Bauamt erstattet.
    Das Konzept geht nicht lange gut.

    Gruß sigi

  • Ok. Mutig!


    Kann es nicht sein, dass so etwas in Brandenburg noch möglich ist? Oder sind es keine Außenbereiche, sondern Flächen, für die es eine Baugenehmigung gibt. Die Häuser sind ja auf einem Trailer. Kann das eine Rolle spielen?


    Grüße

    Lars

  • Nein.
    Auch die Brandenburger Bauordnung lässt prinzipiell im Außenbereich keine Gebäude zu. Das gilt für ganz Deutschland!
    ... auch wenn Trailer, Räder usw. drunter sind - die Nutzung ist entscheidend. Auch Erholungswohnen ist eine Art der Wohnnutzung.
    Ich empfinde das als ziemlich verantwortungslos, was die da mitten in der Natur veranstalten.
    Solche Geschäfte schaden der TH-Bewegung. Leider tragen die Medien auch ihren Teil dazu bei. Die romantisierenden Berichte und Bilder vom Haus am See - das schadet nur! Dabei sollten auch die meisten TH-Besitzer lieber schön unterm Radar bleiben, statt sich vor der Kamera zu präsentieren! Man kann ja gern mit seiner Wohn-Story im Grünen werben - dann aber nur mit genehmigten Projekten.

    Gruß sigi

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