Liebe Community!
Ich brauche eure Hilfe! Bin gerade dabei (m)ein Tinyhaus auf Rädern zu bauen. Wir wohnen in Brandenburg im sog. bauplanrechtlichen Außenbereich. Das Haus ist noch in der Bauphase, also unbenutzt. Es ist auf unserem Grundstück geparkt. Das Bauamt hat uns eine Beseitigungsaufforderung geschickt auf die ich geantwortet habe, dass sich das Haus in der Bauphase befindet und noch ungenutzt ist. Es handelt sich also nur um einen Anhänger mit Ladung auf unserem Grundstück, war meine Argumentation.
Das nächste Antwortschreiben vom Bauamt, war dann:
Beseitigungsanordnung innerhalb von 2 Monaten + Verfahrenskosten in Höhe von 300,-. Das Bauamt schrieb zudem noch, dass ein kleines Mädchen (meine Tochter) darin spielte, es also somit bereits in Benutzung ist. Meine Frage ist: Muss ich die Verfahrenskosten zahlen? Und darf ich das Haus bei uns nicht auf dem Grundstück parken? Und ist das Rechtens , dass das Bauamt das Argument mit meiner Tochter verwendet? (Find ich etwas Grenzüberschreitend) Zumal das Amt zweimal da war und auch Fotos gemacht hat. Danke vorab für jeglichen Tipp oder Hinweis!!!
Beste Grüße sendet Thomas