Bauvoranfrage ohne genauere Planung

  • Guten Abend zusammen,


    Ich zerbreche mir schon seit Tagen den Kopf wie ich es am besten angehen soll mit dem Grundstückskauf und der Bauvoranfrage.

    Ich möchte gerne ein kleines Holzhaus bauen in Massivholzbauweise oder Holzständerbauweise. Für mich steht fest, dass ich das Grundstück vorab ohne Finanzierung kaufen möchte und dann ein paar Jahre für das Haus sparen möchte und mir für die Planung Zeit nehmen will. Ich beschränke meine Grundstückssuche auf Grundstücke mit Bebauungsplänen - das sollte Planungssicherheit bieten? Nun habe ich leider überhaupt keine Vorstellung wie detailliert so eine Bauvoranfrage sein muss. Mein Haus würde ich in einem 3D Programm wie Sketchup "voraus" planen bevor ich es mit einem Architekten oder Zimmerei im Bauantrag ausarbeite.

    Reicht es dann, wenn man in der Bauvoranfrage 3D Renderings, Seitenansichten und eine halbseitige Beschreibung anfügt? Wäre eventuell sogar jemand bereit sein/ihr Anfrageformular zu teilen?

    Lieben Dank,

    Harry

  • Hallo Harry,

    Eine Voranfrage klärt verbindlich einzelne Fragen zur Genehmigungsfähigkeit.

    Dazu muss selbstverständlich das Grundstück bekannt sein. Wenn du noch auf der Suche bist, brauchst du dir da jetzt noch keine Gedanken machen. Wenn du Grundstücke in B-Plangebieten suchst, brauchst du keinen Antrag auf Vorbescheid. Dann musst du dich einfach an die Festsetzungen des B-Plans halten. Wenn du in 3D planst ist das zwar schön für dich. Die Planung wird aber komplett neu erstellt, weil Statik und Wärmeschutz noch mit berücksichtigt wird. Also lieber gleich vom Fachmann machen lassen. Schau mal beim Bastler.


    Gruß sigi

  • Hallo, noch eine Anmerkung am Rande: Wenn du erst in ein paar Jahren bauen willst. Erkundige dich auch ob auf dem Bauplatz bzw. Baugebiet ein Bauzwang liegt bzw. in welchem Zeitraum man bauen muss.

    Ansonsten hat Sigi Recht. Eine Bauvoranfrage gibt nur Sinn wenn es etwas "außer der Reihe" ist. Bei einem Bauplatz mit Bebauungsplan ist das hinausgeworfen es Geld.


    Gruß Stefan

  • Hallo ihr beiden,


    Danke für eure Rückmeldung. Okay super, aber heißt das im Umkehrschluss, dass man tatsächlich auch kleinere (Holz)-Häuser unter §34 Nachbarschaftsbebauung umsetzen kann? Ist das dann abhängig von der Gunst der Gemeinde oder wie wird es bewertet, wenn man neben z.B. klassischen Massivhäusern bauen möchte?

    Die Baupläne möchte ich in jedem Fall vom Fachmann machen lassen. Ich war mir nur nicht sicher ob ich Grundstückskauf und Bauzeichnung parallel angehen muss. Machst du und Bastler Bauzeichnungen?

    Grüße,
    Harry

    Edit: Ah klasse! Jetzt habe ich den Beitrag von Bastler erst gefunden unter "Reaktionen". Sieht total cool aus, von Entwurf bis Umsetzung. Ich versuche mich mal zu sortieren und mein Traumhaus zumindest grob zu skizzieren. Wenn es für dich in Ordnung ist, würde ich mich bei dir melden? :)

  • Hallo Harry,

    ja, ich habe zusammen mit Bastler sein Tiny-House geplant, zuerst den Entwurf mit Wärmeschutznachweis und dann die komplette Ausführungsplanung mit Details. Weiteres gerne per PN.

    Gruß sigi

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