GEG ab 2023 für TH

  • ... aus aktuellem Anlass:
    Am 19. 10.2023 wurde das neue GEG (Gebäudeenergiegesetzt) beschlossen, welches ab 01.01.2024 gilt.


    Kleine Gebäude gem. § 104 GEG bleiben von der Novellierungen des GEG 2023 >> GEG 2024 wiederholt unberührt.

    Es gilt also weiterhin die Anlage 7 des GEG als Grundlage für einen einfachen Bauteilnachweis.

    Kleine Gebäude müssen deshalb keine Haustechnik bilanzieren.

    Ein Energieausweis im Rahmen der Nachweisführung zum Wärmeschutz erübrigt sich damit.


    Gruß sigi

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