... aus aktuellem Anlass:
Am 19. 10.2023 wurde das neue GEG (Gebäudeenergiegesetzt) beschlossen, welches ab 01.01.2024 gilt.
Kleine Gebäude gem. § 104 GEG bleiben von der Novellierungen des GEG 2023 >> GEG 2024 wiederholt unberührt.
Es gilt also weiterhin die Anlage 7 des GEG als Grundlage für einen einfachen Bauteilnachweis.
Kleine Gebäude müssen deshalb keine Haustechnik bilanzieren.
Ein Energieausweis im Rahmen der Nachweisführung zum Wärmeschutz erübrigt sich damit.
Gruß sigi