Regeln und Möglichkeiten zur Grenzbebauung

  • Da sich hier ja auch einige Architekten tummeln, suchen wir Beratung um ein Baufenster zu erfahren.

    Bilder und Flurstück und gegebenenfalls Kontakt zum Nachbar sind vorhanden.

    Das Grundstück ist in Brandenburg. Kann jemand vermitteln oder helfen? Es darf auch etwas kosten. :)


    Alles weitere dann per PN.

  • Das könnte auch noch helfen:

    gibt es vielleicht in einer Bibliothek zum Ausleihen, Anschauen oder tlw. Kopieren

    Gruß

    Stefan

  • Für alle, die das Thema Grenzbebauung interessiert:
    Gemeint ist ein Gebäude, welches mit einer oder mehreren Außenkanten direkt auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht.

    Grenznahe Gebäude mit einem Abstand von weniger als 3,0m sind analog zu betrachten.

    In der Regel ist eine Grenzbebauung für Nebengebäude unproblematisch. Die Bedingungen dazu sind in den Landesbauordnungen geregelt (Gebäudehöhe, Wandlänge, Gebäudenutzung ...). Soll ein Wohngebäude auf oder nahe der Grundstücksgrenze stehen, ist das entweder innerhalb eines Bebauungsplanes geregelt (muss oder darf) oder innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Grenzbebauung beantragt. In erster Linie sind hier nachbarliche Belange zu berücksichtigen. In den Landesbauordnungen wird deshalb eine Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze gefordert. Je nach verwendetem Baumaterial kann aus Gründen des Brandschutzes auch ein größerer Abstand verlangt werden. Aber auch wenn innerhalb eines Bauantragsverfahrens brandschutztechnisch alles geklärt ist, bleibt noch die Übernahme der Abstandsfläche durch den Nachbarn. Diese Baulast mindert den Wert des Nachbargrundstücks. Entweder ist der Nachbar ein (sehr) guter Freund oder Teil der Familie oder er lässt sich das bezahlen. Letztendlich ist es aber regelbar.


    Gruß sigi

    PS: Tiny Houses aus Holz könnten durchaus größere Abständsflächentiefen haben. Wenn mit Festbrennstoffen geheizt wird, bestimmt ggf. die Bundesimmissionsschutzverordnung den Abstand zu Nachbargebäuden. Das wird im Bauantrag nachgewiesen. Brandschutz ist im Baurecht nicht "verhandelbar" - und das ist ja auch gut so.

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