Platz für „Tinyhäuser“ vermieten (Hessen), rechtliche Möglichkeiten

  • Hallo,


    ich besitze ein Baugrundstück (~1500qm) mit angrenzendem Acker (~2000qm) am Ortsrand eines Dorfes.


    Auf diesem Grundstück möchte ich mir ein kleines Haus bauen und habe ja noch genügend Platz.

    Nun dachte ich mir, ich könnte zwei „Stellplätze“ für Tinyhäuser (mobil, Container, Anhänger o.ä.) schaffen.


    Um dort wohnen zu dürfen, bedarf es offensichtlich einer Baugenehmigung.


    Ist es theoretisch (rechtlich) möglich, zwei Plätze quasi fertig zu stellen. Also Wasser und Abwasser auf die beiden Plätze zu legen (Strom nach Bedarf auch)? Dann quasi als Vermieter die Bauanträge quasi schon vorab „grob“ klären (maximale/minimale Ausmaße), um dann die Plätze zu vermieten?


    ODER…


    …verpachte ich einen Teil des Bauplatzes und die/der zukünftige NachbarIn/NebenanbewohnerIn klärt das alles für sich alleine?


    Es würde ja Sinn ergeben, die Anschlüsse vorab schon dorthin zu legen.


    Übersehe ich was?

    Welche anderen sinnvollen Möglichkeiten gibt es? Sinnvoll für Vermieter und MieterIn? :/


    Ich bin gespannt auf eure Ideen/Meinungen.


    Gruß

    Micha

  • Hallo Micha,
    1. für dein Haus ein normaler Bauantrag
    2. für beide Stellplätze zeitgleich zum Bauantrag einen Antrag auf Vorbescheid stellen
    3. wenn Vorbescheid positiv, dann kannst du verpachten
    4. wenn Pächter mit TH klar sind, kannst du die Bauanträge für die TH stellen
    Ich bin Bauplaner und kann dir ein Honorarangebot für die nötige Planungsleistung erstellen.

    Bei Interesse, bitte eine kurze PN schreiben. Danke!

    Gruß sigi

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