Guten Tag,
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage.
Ich habe ein Grundstück, dass ich gerne für Leute die ein Tinyhouse haben zur Verfügung stellen würde. ( 2 bis 3 Stellplätze )
Auf dem Bauamt hatte ich ein Anfrage gestellt, ob Tinyhäuser auf dem Grundstück ( bereist erschlossen ) erlaubt sind. Dies wurde bejaht.
Als ich nach dem weiteren Ablauf fragte, sagte man mir, dass ich bzw. ein Architekt dann einen Bauantrag einreichen müsste.
Ich habe mich hier im Forum etwas eingelesen und nun stellt sich mir die Frage, ob nicht der "zukünftige" Mieter mit seinem Tinyhouse den Antrag stellen muss.
Was für mich eigentlich logisch wäre. Oder liege ich da falsch ?
Viele Grüße
Ralf