Benötige ich als Vermieter eines Grundstücks auch eine Baugenehmigung für Tinyhäuser ?

  • Guten Tag,


    ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage.

    Ich habe ein Grundstück, dass ich gerne für Leute die ein Tinyhouse haben zur Verfügung stellen würde. ( 2 bis 3 Stellplätze )

    Auf dem Bauamt hatte ich ein Anfrage gestellt, ob Tinyhäuser auf dem Grundstück ( bereist erschlossen ) erlaubt sind. Dies wurde bejaht.

    Als ich nach dem weiteren Ablauf fragte, sagte man mir, dass ich bzw. ein Architekt dann einen Bauantrag einreichen müsste.

    Ich habe mich hier im Forum etwas eingelesen und nun stellt sich mir die Frage, ob nicht der "zukünftige" Mieter mit seinem Tinyhouse den Antrag stellen muss.

    Was für mich eigentlich logisch wäre. Oder liege ich da falsch ?


    Viele Grüße

    Ralf

  • Du musst als Eigentümer des Grundstücks (auch) unterschreiben - die Arbeit und Abklärung sowie die Kosten kannst Du ja Deinen Mietern überlassen.

  • Prima. Vielen Dank für die Info.

    Würdest du Strom / Wasser / Telekomunikation vorab an die vorgesehen Stellplätze legen, oder erst wenn die Mieter sich für den Platz entschieden haben ?

  • Ich würd warten, bis klar ist, wo die Erschließung laufen soll und wenn klar ist, daß genehmigt wird. Sonst gräbt man 2x oder für nix auf. Kostenaufteilung würde ich vorher abklären.

  • ... und immer am besten vorab schon mal alles was geht mit Bauamt, Gemeinde, LRA etc. abklären ... spart Kosten, Ärger, Zeit. Wenn von Seiten der Behörden schon mal ein halbes "OK" kommt, könntest Du eine Bauvoranfrage stellen, um wichtige Fragen zu klären. Danach dann den Bauantrag. Am sinnvollsten wäre es, wenn Du 1 BA stellst und nicht jedes der Häuschen-Besitzer einen eigenen.

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