GEG einhalten und KfW Förderung möglich?

  • Hallo,

    ich sammle noch Informationen aber wenn bauen dann auf mindestens einer Wechselbrücke 2,8 oder 3 m breit. Gewichtsbeschränkung bis 3,5 t fällt ja dann weg .


    Hat jemand damit Erfahrung das GEG mit einem tiny house zu erfüllen und vielleicht sogar eine KfW -Förderung erhalten?

    Ich denke der u-wert muss ja dann maximal 0,24 sein und es müsste mindestens ein KfW40 Haus sein? Hat das schon jemand geschafft und war dann überhaupt noch Platz zum Leben da?


    Neugierige Grüße :/

  • Momentan wird nur KfW-40-NH gefördert - also mit Nachhaltigkeitszertifikat.
    Der Aufwand, ein KfW-40-Standard hält sich noch in Grenzen - müsste eben gerechnet werden.
    Allerdings ist eine zertifizierte Nachhaltigkeit mit riesigem Aufwand und Kosten verbunden.
    Die Gelder für Ingenieurhonorare und Zertifizierungsgebühren sollte man besser in Dämmung und Haustechnik investieren.

    Gruß sigi

  • Was Du bekommen kannst ist der KFW-Kredit Wohneigentumsprogramm. Wir hatten den vor zwei Jahren voll ausgeschöpft mit einem Zins von 0,92%. Bei uns wars allerdings eine stationäres, fest verbautes Tiny.

    Musst Dich einfach mal bei Deiner Bank informieren.


    Viele Grüße

    Sabine

  • Servus Christian,

    ich denke mal dann bekommst Du keine Baugenehmigung und musst nachbessern.

    Viele Grüße

    Sabine

  • Danke für die Info :)


    Mir ist aufgefallen dass einige Hersteller als Dämmung 8 cm Mineralwolle angeben. Für mich nicht erklärlich wie man damit die Anforderungen vom GEG gerecht wird.

  • ... behaupten das die Firmen?
    Ich vermute, dass viele Hersteller auf den TH-Zug aufspringen und einfach drauf los basteln.
    Verkauft wird ein Tiny House. Klingt gut, sagt aber nur, dass es sich um ein winziges Haus handelt. Wer sagt denn, dass es sich um ein Gebäude handelt, welches für die dauerhafte Wohnnutzung geeignet ist? Es kann ja auch sein, dass es nur für die Aufstellung auf Campingplätzen vorgesehen ist oder als Gartenhaus oder als Wochenendhaus. ... nur wenn in der Baubeschreibung sinngemäß steht: baugenehmigungsfähig / für die dauerhafte (ganzjährige) Nutzung als Wohnhaus geeignet ... dann müssten selbstverständlich eine ordentliche Dämmung, Statik usw. vorliegen.

    Gruß sigi

  • Servus Sigi,


    kommt mir auch so vor das Tiny House nicht gleich Tiny House ist.

    Finde es schwierig ein Tiny House zu finden dass man ganzjährig Nutzen kann/ darf.

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