Bienenhaus/Tiny House auf Wechselbrücke

  • Hey moin,

    ich möchte auf eine Wechselbrücke ein Bienenhaus mit Schleuderraum bauen, wo ich aber gleichzeitig vorallem in der warmen Jahreshäfte drinn wohnen kann. Das Bienenhaus soll zwei Räume haben. Einen mit Hinterbehandlungsbeuten und Liftbett und einen Raum zu schleudern vom Honig mit Küche. Toilette und so würde ich irgendwie auslagern, da das nicht mit den Bestimmungen für ein Bienenhaus bzw. Hygenebestimmungen zusammengeht. Das Haus wird keinen Ofen haben, sonder wahrscheinlich zu einem späteren Zeitpunkt mit Infrarotheizkörpern aufrüsten.


    Jetzt habe ich noch ein paar Fragen, ...


    Hat jemand Erfahrung mit den Bau von Bienenhäuser oder -wägen? Und welche Vorschriften und Stolperfallen es da gibt?


    Ich will mich als Imkerin selbststänig machen, neben meinem Studium. So könnte ich das Bienenhaus auch auf Landwirtschaftlichen Flächen aufstellen, das es als Landwirtschaftliche Baute gilt und zusätzlich ist es ja kein fester Bau. Dann wäre das mit den Wohnen nicht ganz legal. Hat jemand Erfahrung, ob Bienenhäuser von den Behörden (in Norddeutschland) genehmigt werden? Und wie schwer es ist einen Abstellort (in Norddeutschland) zu finden?


    Gibt es Dinge die ich bei Ausbau einer Wechselbrücke beachten muss? Brauche ich einen Statiker um das Haus bewegen zudürfen? Oder reicht es wenn ich die Statik und Planung zusammen mit einem befreudeten Zimmerer und einem Freund, der Bauingenieurwesen studiert, durchspreche?


    Kann ich das ganze auch in einen Container (der auf einer Wechselbrücke steht) bauen? Ist das nicht wegen der Statik und der Straßenzulassung bzw. Ladungssicherheit sinnvoller? Oder ist das dämmtechnisch totaler Käse? Ich hab auch überlegt, ob ich Nord- und Westseite, Boden und Dach den Container lasse und Süd- und Ostseite eine Holzaußenwand mache.


    Ich freue mich über Antworten, Ideen und Links.


    Vielen Dank fürs Lesen

  • Nicht so einfach ...


    1. Schau mal in die LBO und andere Vorschriften in Deinem Bundesland. Da sind genehmigungsfreie Bauten das interessante. In Ba-Wü. sind z.B 20m³ umbauter Raum (Brutto) genehmigungsfrei im Außenbereich. Das wäre grad mal so ein kleiner Bauwagen von der Größe her.


    2. Aufstellen, auch vorübergehend, geht natürlich nur mit Erlaubnis den Grundeigentümers.


    3. Ev. würde es als fliegender Bau gemäß Euren Bauvorschriften durchgehen - müsste man in Eure Gesetze und Verordnungen schauen.


    Da es aber auf Rädern sein soll, wär's ja schnell auch wieder woanders, falls Beschwerden kommen ... klar, müsste es dann mind. 4-5km weiter weg aufgestellt werden wegen den Bienen...

  • Hallo Honigwind,
    ein interessantes Konzept!
    Die gewerbliche Nutzung ist mit Sicherheit unkompliziert machbar. Auch ein vorübergehendes Wohnen, analog Gartenlaube/Wochenendhaus, könnte man den Ämtern vermitteln. Aber ab dann wird es interessant. Ich plane gerade eine Hundetagesstätte im Außenbereich in beheizten Containergebäuden. ... rein gewerblich. Vielleicht können wir uns per PN weiter austauschen!?

    Gruß sigi

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