Übersicht der KFZ mit 3,5t Anhängelast - Diskussion

  • @ AM-Laa
    Was soll ich dir für Preise geben. Jeder baut nach seinem Gusto.
    Ich kann dir aber mal nen groben Fahrplan geben, wie man so etwas abcheckt.
    1. Das wichtigste überhaupt.
    Was will ich mit der Bude machen?


    Mobil sein rumfahren Stationär
    gelegentlich umsetzen
    Tinyhouse bauen, umsetzen lassen!!!


    2.- Zugfahrzeug auswählen ( Anhängelast )
    ggf erhöhen Nur als Beispiel
    https://www.atb-tuning.de/auflastung.html


    - Prüfen beim Hersteller/ TüV ob eine durchgehende Bremsanlage möglich ist
    und inwieweit der Hersteller eine druckluft abhängige Erhöhung der Anhänge-
    last zuläßt..
    - Hat man das entsprechende Fahrzeug dann gefunden sollte man auch mal darüber
    nachdenken, für die Hinterachse Luftfederunterstützung einzubauen,Kompressor größer nehmen.


    Ist das jetzt alles zur Zufriedenheit geklärt, kann man sich dann Gedanken über den Trailer machen.
    luftdruckgebremst,Größe des Hauses und somit des Trailers etc.
    die Preisvariablen legt ja eh jeder von sich aus fest.


    Welches Zugfahrzeug man nimmt ist natürlich die Gretchenfrage. Nachdem in D selbst moderne Diesel mittlerweile verteufelt
    werden, hinsichtlich Fahrverboten, erfordert die Auswahl schon Sorgfalt.
    Als reines Zugfahrzeug sollte man vielleicht mal einen RAM1500/ 2500 oder einen großen Ford in Erwägung ziehen.
    6,4 Ltr 8 Zyl., Zugkraft ohne Ende, wäre ne adäquate Lösung.
    Halt bevor jetzt das Gemecker losgeht. Diese Fahrzeuge gibt es bereits serienmäßig mit einer Prins - Gasanlage ( LPG )
    In D ist er mit 0,60€/Ltr zwar etwas teuer aber woanders gibt sich das wieder ( Luxemburg 0,49€/Ltr letzte Woche) und LPG ist europaweit gut
    vertreten. Wäre ne echte Alternative
    so dann könnt ihr mal eure Hausaufgaben machen. 8o 8)

    Natürlich kann ich ohne meine Hunde, meinen Pajero und meine Freiheit leben,
    aber will ich das?
    Je ne suis ni pour, ni contre, bien au contraire ( Coluche )

  • Hat mit anstellen nichts zu tun, ich (bzw wir) leben halt seit fast 4 Jahren im Wohnmobil und ich hab da auch andere Erfahrungen gemacht.
    Klar kann man eine Nacht überall stehen, aber mal zwei Wochen? Oder vier?
    Da möchte ich den LKW Fahrenden auch nicht Ihre Parkplätze wegnehmen für mein Campingvergnügen,....


    Aber egal, du hast ja deinen Plan und der scheint für dich zu passen, gut so!
    Ich wollte nur zum nachdenken anregen, weil ich hier im Forum sehr oft Träumereien lese, die unmöglich sind,aber du scheinst ja Ahnung und Erfahrung zu haben.
    Also läuft es bei dir ja!
    Weiter so und viel Spaß!

  • Ich glaube,mein Problem ist hier tatsächlich noch nicht aufgeführt: Ich würde gern bald meinen Anhänger (AL-KO 660) abholen. Nun hatten wir die Fahrt schon geplant- es hieß, man dürfe einen Anhänger bis 750 kg ( der AL-KO wiegt leer 630 kg) OHNE Führerschein BE fahren. Jetzt hat mir jemand gesagt, der deswegen schon mal eine Strafe zahlen musste, daß gar nicht das tatsächliche Gewicht, sondern das zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend ist. Also brauchen wir, obwohl der Hänger leer transportiert wird, einen BE-Führerschein, der ÜBER 3,5 t insgesamt bewegen darf, oder? Und heißt das nicht auch, daß das Zugfahrzeug nicht einfach nur mehr wiegen muss als der Hänger (was bei 630 kg ja nicht schwer wäre), sondern sehe ich das richtig, daß das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs das zul. Gesamtgewicht des Anhängers überschreiten muss?
    Das würde ja heißen, daß ich einen Monstertruck brauche...
    Ich will ja gar kein Auto oder Führerschein selbst haben- ich möchte nur den leeren Anhänger abholen, dann das Haus draufbauen und dann soll der da stehen bleiben und ggf in 5 Jahren mal "umgetopft" werden.
    Kann bitte jemand Licht in mein Dunkel bringen?

  • Hallo, laut https://www.fuehrerschein-best…uehrerschein-klassen.aspx
    Stimmt die Aussage das die 750 kg sich auf das Zulässige Gesamtgewicht beziehen.


    Du wirst doch noch einen alten Sack kennen der den alten Dreier Führerschein hat.
    Der darf auch schwere Anhänger ziehen.
    Beim Fahrzeug gilt dann wieder das tatsächliche Gewicht. Sprich wenn das Fahrzeug eine Anhängerlast von 750 kg hat, dürfen Anhänger angehängt werden die Max mehr dürfen, aber das Leergewicht plus Ladung die 750 kg nicht überschreiten.
    http://www.kfznet.com/wissensw…r-darf-der-anhaenger-sein
    Gruss Stefan

  • Nun hatten wir die Fahrt schon geplant- es hieß, man dürfe einen Anhänger bis 750 kg ( der AL-KO wiegt leer 630 kg) OHNE Führerschein BE fahren.

    Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:

    • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
    • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

    Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs.



    Wenn also der Anhänger leer 630kg und das Zugfahrzeug inkl. der Zuladung (Leergewicht+Passagiere) nicht mehr als 2870 kg wiegt, dann kannst du den Anhänger mit der Führerscheinklasse B ziehen. Wiegt in dem Fall das Zugfahrzeug 2871 kg oder mehr, dann brauchst du die Klasse BE. Im Zweifel einfach das Gesamtgespann mal auf die Waage stellen.

  • Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:

    • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
    • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

    Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs.



    Wenn also der Anhänger leer 630kg und das Zugfahrzeug inkl. der Zuladung (Leergewicht+Passagiere) nicht mehr als 2870 kg wiegt, dann kannst du den Anhänger mit der Führerscheinklasse B ziehen. Wiegt in dem Fall das Zugfahrzeug 2871 kg oder mehr, dann brauchst du die Klasse BE. Im Zweifel einfach das Gesamtgespann mal auf die Waage stellen.


    Du hast hierbei leider die maximale Zuladung des Anhängers unterschlagen.
    Es geht hier um die zulässige Gesamtmasse des Zugs, also zulässige Gesamtmasse des Anhängers + zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.


    Zulässige Gesamtmasse des ALKO 660: 3500 kg
    Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs: ca. 1500-2000 kg
    Zulässige Gesamtmasse des Zugs: ca. 5000-5500 kg


    Also geht es nicht mit Führerscheinklasse B, man braucht in der Tat BE.
    Mit Führerscheinklasse B oder dem alten Dreier gilt dann wieder das tatsächliche Gewicht des Anhängers, du kannst also jeden PKW nehmen der mehr als 630 kg Anhängelast hat.


    Ciao, Kai

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