Suche Architekten bezw. Statiker

  • Hallo,


    ich suche einen Architekten bezw. Holzbau-Statiker für Hilfe bei der Planung / Berechnung von einem TH ca. 9x3x3,5 m (l,b,h), in Österreich im Burgenland.

    Das TH soll zumindest einmal als Ladung bewegt werden.


    Ich würde mich über Tips und Empfehlungen sehr freuen !


    liebe Grüße,

    Fabian

    Einmal editiert, zuletzt von FabianWien ()

  • Ich würd mich an einen Zimmermann wenden - die haben auch Ahnung. Der kann Dir dann auch zu Konstruktion was sagen.

  • Wenn es nach deutschem Baurecht ginge, könnte ich dir helfen.
    Aber du suchst wahrscheinlich ausschliesslich in Östereich - oder?

    Gruß sigi

  • Danke Sigi und Danke Wurzelholzhaus,


    Zimmermann ist ein guter Tip und die haben mir schon gut weitergeholfen.

    Fragen bezgl. „Gewicht einsparen“ und „Zulässigkeit“ sind noch offen geblieben.


    Mir würde eine Kalkulation für das „Stehende Haus“ erstmal reichen.


    Wie Sigi richtig vermutet brauche ich das für das Österreichischen (Burgenland) Baurecht.


    Laut dem Statiker Forum (DE), kann mann die DIN verwenden und

    muss die dann auf Ö-Norm von einem „Zivil-Ingenieur“ umrechnen lassen.


    Ich möchte jetzt noch ein par Tage warten ob noch etwas kommt

    und dann würde ich mich gern bei dir nochmal melden Sigi.


    Herzlichen Dank und liebe Grüße !

  • Hallo, ich finde Zimmermann ist der beste Tip. Soweit mir bekannt dürfen die ihr Gewerk selber berechnen und den Bauantrag unterschreiben. Für einen Statiker/ Zivilingenieur ist so ein Projekt meist zu tiny.

  • Kommt drauf an - manche Zimmermeister haben die Bauvorlageberechtigung. Mit der Statik ist das anders - falls das Bauamt keine Statik verlangt (bautechnische Nachweise) kann der Zimmerer auch die Bemessung machen.

  • Danke für die Antworten liebe TinyHouseForum-Mitglieder !

    Ich denke Ihr habt alle Recht ! (Bezgl. dieser sehr speziellen Sache -> Baurecht -> AT -> Burgenland -> Statik ->)


    Zunächst habe ich Kontakt mit mehreren Zimmerei-Betrieben aufgenommen.

    Die Antworten waren „Ja, kein Problem“ und „Nein, nicht ohne Statiker und Architekten“ 50/50.


    Verwirrt, habe ich dann versucht alle relevanten Gesetzestexte zu finden denn ich meine mich dunkel zu erinnern das :


    „..Bauvorhaben die unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen und demnach nicht…. ..sind in folgenden gewerben… .. von dem… befreit“

    (Konnte den Text nicht mehr finden, aber Zimmereien waren von der „Statik“ bis zu einer Grenze befreit).


    und diese „Geringfügigkeitsgrenze“ war ca. 50m2 glaube ich und wurde dann aber 2019 geändert auf 20m2 ! (mein TH ist ca. 24m2)


    Und damit würden sich mir die unterschiedlichen Antworten erklären.


    Danke nochmal ! Ich werde dranbleiben und hoffentlich 🤞 Klarheit finden >,< .

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