Grundstück mit BG und nun?

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  • Guten Morgen liebe Alle,

    erstmal möchte ich Euch sagen, dass ich allein durch das Lesen Eurer Beiträge mit allem dem gesammelten Wissen und den tollen Tips so viel gelernt habe, das mein Tinyhaus nun über Winter in Bau geht. Und was für ein Glück: nun habe ich auch noch ein tolles Grundstück mit BG gefunden.

    Meine Frage: Stelle ich nun das TH lieber stillschweigend auf oder muss ich zwingend zum Amt

    um was genau zu tun?

    Muss ich gleich zu Beginn auf etwas achten, was mir später nicht zum Fallstrick wird?

    Es handelt sich um Grünland, das zu Bauland umgewidmet wurde.

    Ich weiß nur, dass in dem Landstrich etwas argwöhnisch auf die TH-Bauer geschaut wird. Neues, Fremdes macht eben immer wieder erst mal Angst...

    Falls ihr für diesen Schritt Tips habt, bin ich sehr dankbar.

    Allein einen schönen 1. Advent

    Anja

  • Hallo Anja, das sind gute Nachrichten für Dich - meinst Du mit BG = Baugesuch ?

    Ist es Bauerwartungsland, baureifes Land ? Gibt es einen B-Plan (Bebauungsplan) ?

    Stillschweigend und hoffend, daß es keiner sieht würde ich im Zweifelsfall - insbesondere bei kritischen Nachbarn - nicht vorgehen.

    Letztendlich muss eine Baugenehmigung beantragt werden oder falls es einen B-Plan gibt, ein Kenntnisgabe-Verfahren gemacht werden - ist aber unterschiedlich je nach Bundesland.

    Grüsse, Gunnar

  • Hallo und guten Abend.

    Ist das Grundstück bereits Bauland?
    Ist es bereits erschlossen? Also Strassen, Wasser, Abwasser Strom... liegt schon
    Wenn es ein neues Baugebiet ist, wird es mit Sicherheit ein Bebauungsplan geben.
    Dein TH muss diesem Bebauungsplan entsprechen. So kann es sein das auch ein / zwei Stellplätze, Zisterne... mit gebaut werden.
    Stockwerke Anzahl / Dachform, Ausrichtungen ganz zu schweigen.
    Du siehst es ist schon eine Menge zu berücksichtigen.
    Ohne näher Infos ist das sonst alles Glaskugel.
    Oder such dir jemand der sich damit auskennt.
    Zumal Du für den Bauantrag ja eh einen Planeingangsberechtigten brauchst.

    Einfach so hinstellen wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht funktionieren.

    Gruss Stefan

  • Hallo Anja,

    das TH in Auftrag geben und ein Baugrundstück mit Baugenehmigung (BG) haben, ist doch erst einmal ein Grund zur Freude. Da ist demnach die Finanzierung keine Hürde. Jedoch ist das erst die halbe Miete, denn wie ich recherchiert habe, muss zum Aufstellen eines TH die Gemeinde zustimmen und da gibt es ganz unterschiedliche Ansichten. Manche legen Wert auf ein rotes Spitzdach, andere wollen es nicht zu dicht am Nachbarn usw. da habe ich einiges erfahren, welche Bedingungen die Gemeine stellt völlig unabhängig vom privaten Bauland. Wie Berlin damit umgeht weiß ich nicht, bin zwar in Berlin aufgewachsen, lebe jedoch seit längerem im Allgäu. Bei einem legalen Aufstellen muss die Gemeinde zustimmen, bei einem illegalen nicht, es käme auf einen Versuch an. Die ganzen Hausbesetzer damals in Berlin wahren anfangs illegal, einige wurden geräumt, andere wurden legalisiert. Ich war ein großer Sympathisant der Hausbesetzer. In Bayern gibt es das nicht, jedoch vollendete Tatsachen stellen um zu überzeugen kann überall funktionieren.

  • realo - Falls eine Baugenehmigung (für welche dann im Verfahren auch die Gemeinde zustimmte) vorliegt, dann kann Anja genau so wie genehmigt bauen - andernfalls muss sie eine Tektur (Planungsänderung - Baugesuch) einreichen.

    Ansonsten, wenn die genehmigte Planung für ein komplett anderes Haus (z.B. ein großes Einfamilienhaus) war, muss ein neuer Bauantrag gestellt werden.

  • Vielen Dank für Eure Antworten und die vielen Hinweise.


    Es handelt sich um Grünland, auf dem eine gewissen qm-Anzahl als Bauland ausgewiesen ist. Es handelt sich um das 10-fache an Fläche, die ich für das TH brauche. Es könnte also sein, das eher ein Einfamilienhaus vorgesehen ist, seitens des Amtes, ich werde sehen.

    Es gibt Strom und einen Brunnen, mehr brauche ich auch nicht.

    Ob es einen Bebauungsplan gibt, erfahre ich heute. Die Besitzerin des Landes hat mir erst mal gesagt, das es eine Baugenehmigung gibt.

  • Interessante Formulierung 'Grundstück mit BG und nun?' Es ist gar nicht Dein Grundstück mit Baugenehmigung? Wie kommst Du darauf, dass Du dort das TH hinstellen kannst? Baugrundstücke mit enormen qm Preisen gibt es einige, nur sie dürfen nicht für TH genutzt werden. Das ist ja die Schwierigkeit, dass die Gemeinde dem TH auf dem Baugrundstück zustimmt.

  • Klara - frag einfach beim Bauamt der entsprechenden Gemeinde nach, ob es einen Bebauungsplan gibt. Das muss die Grundstückseigentümerin eigentlich auch wissen, wenn sie da einen Bauantrag gestellt hat.

    Der Vorgang ist normalerweise in etwa so:

    Gemeinde sieht Bedarf an Baugrundstücken und sucht nach verkäuflichem Grünland in Nähe der bestehenden Siedlung - es wird in Abstimmung und mit viel Arbeit und ca. 2-3 Jahren Zeit ein B-Plan erarbeitet und genehmigt - dann wird das Bauland erschlossen (Wasser, Abwasser, Strom, Straßen) - dann die Grundstücke gemäß B-Plan vermessen und verkauft.

    Erst dann kann man ein Baugesuch stellen und ggf. eine Baugenehmigung gemäß den Vorgaben des B-Plans erhalten.

  • Hallo,

    es ist so: Die jetzige Besitzerin hat mir gesagt, dass es auf dem Grünland eine ausgewiesene Fläche fürs Bebauen gibt (In der Fortführungsmitteilung der Gemeinde "zur Zerlegung oder Sonderung - Veränderung der Lage" als Wohnbaufläche ausgewiesen). Die Besitzerin hat das Grundstück als reine Grünfläche gekauft. Als der Eintrag ins Grundbuch vollzogen war, stellte sich heraus, das ihre Vorbesitzerin über Jahre versucht hatte, eine Umwidmung für einen Teil des Grundstücks zu erwirken, weil sie dort ein Haus bauen wollte, die immer wieder abgelehnt wurde. Dann gab sie irgendwann auf und verkaufte das Land an die jetzige Besitzerin. In den Monaten der Grundbucheintragung hatte die Gemeinde dann dem Antrag der Vorbesitzerin doch zugestimmt. Das Grundstück hat rechts und links Nachbarn mit sehr unterschiedlich bebauten Gebäuden. Alles recht bunt dort. Deshalb hoffe ich, das Tinyhäuser ggf. genehmigt werden. In dem Dorf stehen die Häuser alle im vorderen Bereich, nach hinten gehen jeweils Weideflächen ab.

  • Ok, das scheint ja etwas wirr und unklar zu sein. Hat das Grundstück also Nachbargrundstücke mit Bebauung ? Dann wäre es vermutlich kein Problem zu bauen und würde nach §34 BauGB behandelt (Einfügung in die Umgebungsbebauung). Da gilt meist, daß die neuen Gebäude nicht größer als die bestehenden sein sollen.

    Erschließung gibt es demnach wohl auch nicht, wenn das noch Gründland ist - das wird Dich entweder direkt ein paar 1000 kosten oder die Eigentümerin wird es auf die Pacht umlegen.

  • Kann eine Nutzerin (Pacht) eines Grundstücks einer privaten Besitzerin eine Bauvoranfrage stellen? Oder heißt es nichts anderes als die Gemeinde zu fragen, ob das Aufstellen eines Tiny Houses auf diesem Grundstück prinzipiell möglich ist? Das ist der Knackpunkt, Baugrundstück hin oder her, die Gemeinde muss der Bebauung (aufstellen eines Tiny Houses) zustimmen. Das macht nicht der Bürgermeister, das macht der Stadt- oder Gemeinderat. Sie entscheiden, ob sie in ihrer Gemeinde auf einem privaten Baugrundstück ein Tiny House haben wollen und wenn ja in welcher Ausführung und mit welchen Bedingungen. Ich habe hier in der Gemeinde diese Anfrage gestellt und als Antwort erhalten, die Stadt bietet keine Grundstücke, ich soll mich an Makler für Privatgrundstücke wenden. Damit ist gesagt, bei einem Privatgrundstück hätte ich aus Sicht der Gemeinde die Chance ein Tiny House aufzustellen.

  • Es kann die Pächterin oder die Grundstückseigentümer eine Bauvoranfrage stellen.

    Normalerweise geht das vor den Gemeinderat, die dann das Einvernehmen herstellen - oder verweigern.

    Aber das letzte Wort hat das Bauamt im Landratsamt (dies jetzt wenn es sich um eine kleine Gemeinde handelt, die keine eigene Baugenehmigungs-Behörde hat).

    Das Bauamt (Genehmigungsbehörde) prüft die baurechtliche Seite und genehmigt oder verweigert.

    Sinnvoll ist es, zuvor mit dem Bauamt zu reden und auszuloten, was möglich und genehmigungsfähig ist.

  • Genau wie Wurzelholzhaus es schreibt, ist der Ablauf.

    Wir hatten auch vorm Erwerb des Grundstücks eine Voranfrage auf zwei Tiny Varianten gestellt. Es wurde vom Gemeinderat und Bauamt einer der Pläne genehmigt und diese Vorgabe haben wir dann eingehalten.

    Dieses Prozedere dauert zwar etwas aber dafür bist Du dann auf der sicheren Seite.