Tiny House in Baden Württemberg, Erfahrungen, Bauantrag etc.

  • Hallo :)

    wir möchten unseren Traum vom Tiny House nun endlich in die Tat umsetzen.

    Da meine Oma pflegebedürftig ist und wir gerne in ihrer Nähe sein möchten, kommen 2 potentiell angrenzende Grundstücke zu ihrem Haus in Frage (beide Bauland, kein Neubaugebiet, Besitzerin einverstanden).

    Nun waren wir letzte Woche schon beim Bauamt und haben mit der zuständigen Person gesprochen.

    Für die beiden Grundstücke gibt es einen Bebauungsplan, sie hatte uns deshalb empfohlen vorab eine Bauvoranfrage zu stellen, da wir einige Kriterien eventuell nicht erfüllen können.

    Auch eine bekannte Bauzeichnerin hat angeboten, uns bei unserem Vorhaben zu unterstützen. Sie hat Erfahrungen mit dem Bauamt, nicht aber mit Tiny Houses.

    Aktuell sind wir noch etwas ratlos was nun die nächsten sinnvollsten Schritte wären.

    Da der Ort ein Kurort ist und es bisher keine ähnlichen Projekte gibt, haben wir Bedenken, ob der Gemeinderat dem zustimmen würde.


    Was könnten wir nun aktiv tun bzw. inwieweit haben private Gründe,die für den Bauantrag sprechen, Raum? An wen lohnt es sich zu wenden?

    Noch kommt uns das alles ein bisschen wie ein ziemlicher Irrgarten vor, bei dem wir nicht genau wissen, wo anzufangen ist.

    Wir sind super dankbar für euren Rat, Empfehlungen, Tipps oder Erfahrungen von Menschen die ebenfalls in Gebieten mit Bauplan ein solchen Projekt realisiert haben.


    Ganz liebe Grüßle aus Südbaden

  • Eine Bauvoranfrage macht durchaus Sinn, danach wisst ihr ob euer Vorhaben möglich ist. Ruf doch sonst einfach mal dort an und frage im Vorwege wie die Richtlinien sind (umliegende Bebauung?) Meist sind die Ämter hilfsbereiter als man denkt...

  • Der B-Plan ist ggf. online abrufbar. Aus welchen Jahr ist der ? Je älter, desto einfacher ist es ggf., Befreiungen und Ausnahmen genehmigt zu bekommen. Auch ist wichtig zu wissen, welche solche es im Baugebiet schon gibt - dann gilt der Gleichberechtigungs-Grundsatz.


    Ich würde das Wort "Tiny Haus" vermeiden. Nennt es einfach (kleines) Wohnhaus, Modulhaus, Kleinsthaus oder so. "Tiny House / Haus" ist so ein Reizwort für viele ...

  • Der Hinweis auf die Bauvoranfrage ist doch eindeutig. Mit einer Bauvoranfrage wird geklärt, ob das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, erst dann macht die weitere Planung Sinn. Die Unterlagen wie Grundbuch usw. sind der Baubehörde vorzulegen und dann wird entschieden. Steht der Nutzung nichts im Wege, bekommt man diesen Bescheid, man kann planen und den aufwendigeren Bauantrag stellen. Das Gute am relativ einfachen Bauvorantrag, man bekommt Gewissheit. Warum sollte die Gemeine dem Aufstellen eines kleinen Häuschens auf einem dieser Grundstücke nicht zustimmen? Gerade so dicht bei der pflegebedürftigen Oma, das ist ja ungemein praktisch.

  • Danke euch für die Antworten, wir haben mit unterschiedlichen Personen gesprochen.
    Hier kamen natürlich unterschiedlich Meinungen zusammen. Unteranderem meinte ein Wagenbauer, dass er die Erfahrung gemacht hatte, dass Bauvoranfragen nicht verbindlich waren. Sowas möchte ich natürlich vermeiden.
    Wie sind eure praktischen Erfahrungen hierbei?


    Ich weiss von einem Tiny House Antrag in der Nachbarschaft, der abgelehnt wurde weil er sich nicht in die Umgebung eingefügt hatte, deshalb frage ich so genau nach :).

  • Unsere Bauvoranfrage wurde positiv beschieden und war auch verbindlich. Im Bauantrag wurde Alles genauso genehmigt wie vorher angefragt.

    Wir hatten in der Bauvoranfrage sogar zwei Varianten, einmal on Wheels und einmal Fest verbaut auf Fundament.

    Die festverbaute Version bekam die Zusage ;)

  • Danke euch für die Antworten, wir haben mit unterschiedlichen Personen gesprochen.
    Hier kamen natürlich unterschiedlich Meinungen zusammen. Unteranderem meinte ein Wagenbauer, dass er die Erfahrung gemacht hatte, dass Bauvoranfragen nicht verbindlich waren. Sowas möchte ich natürlich vermeiden.
    Wie sind eure praktischen Erfahrungen hierbei?


    Ich weiss von einem Tiny House Antrag in der Nachbarschaft, der abgelehnt wurde weil er sich nicht in die Umgebung eingefügt hatte, deshalb frage ich so genau nach :).

    Hallo SuGu,

    positiv beschiedene Bauvoranfragen sind verbindlich, wenn dann der Entwurf im Bauantrag i.W. genau gleich aussieht.


    Wenn es nach $34 BauGB geht, also im unbeplanten Innenbereich (ohne B-Plan) ist normalerweise das Einfügegebot so, daß das neue Bauvorhaben gleich oder kleiner sein soll wie die Umgebungsbebauung.


    Ich hätte so schon mal - wäre das Projekt weitergegangen - einen Bauantrag genehmigt bekommen. Die Umgebungsbebauung waren 2-3-geschossige Landwirtschaftliche Gebäude. Das Modulhaus nur 1-geschossig.

  • Hallo Bauvoranfragen sind nur bedingt Verbindlich, allerdings geben sie durchaus eine Richtung vor.
    Das mit dem Ortsüblich Bebauung gilt für Gebiete wo es kein Bebauungsplan gibt. Diesen habt Ihr ja aber.


    Gruss Stefan

  • Danke euch für die Antworten, das hilft wirklich weiter.
    Wir haben aktuell ein Wohlwagen (bestehend aus zwei Wägen in L Form, inkl. Erker) in Aussicht den wir gebraucht kaufen können, die Unterlagen zwecks Statik usw. würden wir vom Hersteller bekommen.

    Grundsätzlich können wir uns aber auch eine andere Art von Tiny House vorstellen.
    Nun würden wir den Bauvoranfrage aber erst einmal zu dem Wohlwagen stellen oder wäre es besser anhand der Vorgaben einen Wagen zu suchen?

    Ein Tipp vom Hersteller war zwecks der Vorgabe der Dachneigung zwei Solarmodule in Dachform auf das Haus zu bauen. Geht das durch, hat da jmd Erfahrungen?

  • Ich kenne ein Beispiel, da hat die Gemeinde für die Genehmigung beim Tiny House ein rotes Spitzdach gefordert. Durch Stellen der Bauvoranfrage konnte das geklärt und beim Aufbau des Tiny Houses berücksichtigt werden. Das Tiny House steht inzwischen einige Jahre auf dem Grundstück, einhellig mit der Gemeinde. Es sind wie so oft Kompromisse notwendig, um sich zu einigen. Mit der Bauvoranfrage lassen sich diese Kompromisse finden.

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