hallo Tinyhouse Gemeinde :-)

  • Bin total fasziniert von diesen Prachtstücken und spiele mit dem Gedanken mir auch eins zu bauen.
    Handwerklich sehe ich nicht das große Problem , aber bei der rechtlichen Planung muss ich noch eine Menge lernen 8| , gibt es Irgendwo eine Info oder einen Auflagen Katalog den ich lesen oder kaufen kann um mit der Planung zu beginnen?
    Gruß aus NRW Toleda

  • Hi, Schön das du auch im Forum gelandet bist.
    Ich würde auch sagen : Erfahrung geht vor teuren Dienstleistungen von Statiker etc. Vielleicht kennst du ja ein Handwerker (Zimmerer, Bautischler) das reicht in den meisten Fällen schon. Das Zeichnen der Pläne kannst du auch selber machen, dann hast du noch mehr SELBST gebaut ;)
    Das geht mit Sketchup oder auch von Hand.


    Von der Gesetzeslage her musst du dich an die Straßenverkehrsregeln halten oder aber an das Baurecht (wenn fest gebaut). Aber ich denke dass hier ein fliegender Bau vor zu ziehen ist (Auf Rädern also Anhänger) selbst wenn das Haus dann die meiste Zeit steht. Denn dafür benötigst du keine Baugenehmigung vom Amt etc!


    Für die Straße:
    Max. Breite: 2,55 m
    Max. Höhe: 4 m
    Max. Länge : 12 m (das ist aber kaum umzusetzen weil mehr Länge auch mehr Gewicht bedeutet)
    Max. Gew.: 3,5 tonnen GESAMTgewicht (Inklusive Anhänger bzw. Plattform)
    Fensterscheiben müssen entweder Sicherheitsscheiben sein die das TÜV Siegel erhalten haben bzw. geprüft wurden oder die Fenster sind mit einer dichtenden Klappe fest verschließbar. Ich habe mal mit dem nettern Herrn von der DEKRA gesprochen. Ich kopiere seine Email antwort hier einfach mal herein:


    Anhänger aus dem Eigenbau bedürfen einer Einzelbegutachtung nach §13 EG-FGV, die von DEKRA durchgeführt werden kann.

    Wenn das Fahrgestell von einem Fahrzeugbaubetrieb kommt, gehe ich mal davon aus, dass eine Bremsberechnung (Zuordnung von Auflaufeinrichtung und Radbremsen) vorliegt.

    Zum Aufbau:
    Für die Festigkeit des Aufbaus (wie auch führ den Grundrahmen) ist letztendlich der Anhänger-Hersteller (in diesem Fall Sie) verantwortlich. Ich bin noch dabei, herauszufinden, ob es für den Aufbau Richtlinien bzw. Merkblätter gibt. Was auf jeden Fall zu beachten ist, sind die Scheiben. Wenn diese nicht fest verschlossen sind (durch stabile, dichtende Klappen), so sind die Scheiben bauartgenehmigungspflichtig (wie beim PKW, auf jeder Scheibe ein Prüfzeichen).

    Zum Anhänger:
    - Einhaltung der Höchstmaße
    - vorgeschriebene Beleuchtung (u.a. beim Anhänger seit kurzem Rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben)
    - Einhaltung der höchstzulässigen Stützlast, gerade bei der Größe muss die Last sehr genau auf der Achse verteilt sein.

    Und ansonsten gilt: einfach mal bei der entsprechenden Prüfstelle anrufen, nachfragen und sich beraten lassen.


    Das gilt alles nur für PKW Anhänger!! Wie es bei LKW Wechselbrücken aussieht weiß ich nicht. Da musst du schauen wo du deine Prioritäten setzt.


    LG
    Leopold

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