Vorgaben über Maße und sonstige Anbauteile ausserhalb des Tiny-House?

  • Ich bin gerade in der zeichnerischen Planphase und konnte noch nichts darüber finden, wie hoch so ein Tiny-House sein darf, ohne, dass es in Bereiche gerät, wo auf deutschen Straßen Grenzen überschritten werden. Oder vielleicht gibts schlicht Erfahrungswerte, ab wann das ganze im Fahrverhalten einfach unschön wird, weil man so ein "Hochhaus" durch Stürme zieht . Ich plane es ganz schlicht mit Schlafempore unterm Dach, darunter Sanitär- und Küchenbereich und im offenen Teil der Wohnbereich. So vom Typ: Bauwagen mit "normalem" (nicht typisch rund wie bei gängigen Bauwägen) nicht allzu steilem Dach.


    Gibts zusätzlich etwas wegen Ofenrohren, Regenrinnen oder Fensterläden zu sagen, welche draussen eventuell von der Fassade abstehen? Klar, muss alles fest sein und nicht rumflattern. Oder ist es da ganz einfach: so lange es die eingetragenen Fahrzeugmaße (oder wenn man es denn so will, Ladungsmaße) nicht überschreitet ist erlaubt was gefällt?


    Danke für Tipps und Anregungen!

  • Das ist relativ einfach: Du darfst in der Höhe 4m nicht überschreiten, in der Breite 2,55m.
    Bei Wohnmobilen kräht meist kein Hahn danach, ob da noch zusätzlich eine Markise dran hängt, streng genommen ist das aber schon nicht mehr erlaubt. Bei den Tiny Houses aus Rheinau gibt es extra ein Stück Dachblech zum Unterschieben im Stand und abnehmen bei der Fahrt.
    Also: überstehen darf da garnichts.


    Viele Grüße
    Martin

  • Nachtrag: Wenn man mit dem Haus als Ladung fährt (über die Vor und Nachteile haben wir an anderer Stelle schon diskutiert), kann man relativ problemlos eine Ausnahmegenehmigung für 2 Jahre für bis zu 3m Breite erlangen. Aber damit will man ganz sicher nicht reisen, maximal umziehen.


    Viele Grüße
    Martin

  • Ofenrohr muss während der Fahrt ab, Fensterläden müssen dicht sein und gut die Fenster abdecken so fern du kein Sicherheitsglas verwenden willst.
    Und eines lass dir gesagt sein. Wenn du ein Tinyhouse mit Schlafempore willst wird es zwangsweise ein verhältnissmäßig hoher bau sein. An die 3,90 wirst du auf jedenfall kommen wenn du berechnest dass dein anhänger so im durchschnitt 50 cm ladeflöche höhe hat, dann 6 bis 8 cm dämmung um bodenaufbau, die stehhöhe bei der man sich nicht den kopf beim kochen stößt und dann noch die schlafompore bei der man sich auch nicht zu sehr einzwängen sollte, außer man mag es mit seinen Wänden zu kuscheln.


    ;)


    LG

  • Eine blöde Frage noch, für die Länge gibt es keine Beschränkungen? Wenn ich 10m Länge will, brauch ich nur den entsprechenden Trailer finden?


    Danke und Grüße

  • Eine blöde Frage noch, für die Länge gibt es keine Beschränkungen? Wenn ich 10m Länge will, brauch ich nur den entsprechenden Trailer finden?


    Danke und Grüße

    Bei achtzehn Meter Gesamtlänge ist rum.
    http://www.eu-info.de/europa-p…und-verkehr/gespanne-pkw/



    Das Fahrverhalten wird aber demensprechend nicht besser. Enke Kurven, Aufsetzen bei Kuppen /Steigungen, aufschaukeln…



    Gruß Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Steff ()

  • Wenn Dir die 3,5to Grenze egal ist, kannst Du bis 12m bauen. Bei Aufliegern darf die Länge vom Ende bis zum Königszapfen 12m betragen.
    Wenn du in den 3,5to für einen auflaufgebremsten Anhänger mit Kugelkopf bleiben möchtest, bekommst Du bei 7-8m Länge schon Gewichtsprobleme.


    Viele Grüße
    Martin

  • Danke!
    und puhh.. soviel zu bedenken! wir wollen halt zu fünft (2 Erwachsene, 2 Kinder und 1Hund) darin wohnen und da müssen wir schon etwas in die länge gehen.
    Wie kann mir das denn egal sein? Was muss ich beachten um das zu überschreiten?

  • Hallo zusammen,
    Ich bin noch in der absoluten Anfangsphase meiner Planungen und es tun sich bereits am Anfang jede Menge Fragen auf.
    Ich lese hier schon eine Weile kreuz und quer und es gibt hier eine unglaublich große Menge an Infos.
    In dem Zusammenhang wäre eine Stichwort-Suchfunktion ganz hilfreich :)
    Ich würde für den Anfang gern wissen wie die Längen der Anhänger gemessen werden? Hab was gelesen von max. 12m.
    Bedeutet das incl. Kupplung? Also effektiv dann so ca. 10m für das TH oder bezieht sich das Maß auf die Länge die man dann für sein Haus zu Verfügung hat?
    Mein Haus soll nicht ständig umziehen sondern stehen bleiben wo ich hoffentlich ein Plätzchen gefunden haben werde.
    In der Breite wollte ich gerne die max. 3m ausnutzen wenns geht... möglicherweise auch mit Anbau-Modul um vllt sogar auf 5m Breite zu kommen.


    Danke schon mal und falls die Frage vllt schon mal diskutiert wurde würde ich mich über einen Link freuen.
    LG

  • [MOD] das Thema "Maße" hatten wir schon, ich hab die beiden Threads zusammen gebaut.

  • danke fürs verschieben...
    Hallo Stefan. Danke für deine Antwort.
    Das mit den 3m hatte ich hier schon heraus gelesen. Gilt die Genemigungspflicht nur für den Fall dass ich das Haus bewegen möchte oder muss ich die generell vorweisen können? Und weißt du zufällig wie das mit der Länge ist... bedeutet 12m inclusive Kupplung oder hat man die dann fur das Haus zur Verfügung?
    Danke und lieben Gruß
    Dany

  • Hallo Dany,


    in dem Link von mir steht „Länge des Anhängers in m (einschließlich Deichsel)“

    Selbstverständlich gellten die 3 meter nur im Geltungsbereich der StVo (Straßenverkehrsordnung).

    Gruß Stefan

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