Quizzfrage: Haus als Ladung definieren oder nicht?

  • Hallo in die Runde,


    ich möchte das Thema "TH als Ladung definieren oder nicht" noch einmal aufgreifen und diskutieren, da ich die Tage bei einer Bekannte war, die Sachverständige für Ladungssicherheit ist.


    TH als "Wohnwagen" zulassen - Änderung von Anhänger zum Wohnwagen in den Papieren durch TÜV/DEKRA


    Wenn ich ein TH auf einen Anhänger aufbaue um anschließend die Typänderung von Anhänger zu Wohnwagen durch den TÜV/DEKRA machen zu lassen, bedarf es die Beachtung vieler Vorschriften:

    • Richtlinie 2007/48/EU - Richtlinie für die Zulassung von Fahrzeugen aller Art im Straßenverkehr
    • StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung
    • div. DIN und ISO Normen auf die durch o.g. Punkte Bezug genommen wird
    • Und, einen TÜV/DEKRA Prüfer, der das "Ding" auch abnehmen will und kann und wird

    Alles in allem ein sehr beschwerlicher Weg, da nicht zwingend immer alles klar geregelt oder dokumentiert ist, was genau zu beachten ist.


    TH als Ladung definieren


    Wenn ich ein TH als Ladung definiere, so sind die Anfordungen für den Ottonormalverbraucher - nach meiner heutigen Kenntnis und Auskunft - um ein vielfaches einfacher.
    Letztendlich muss ich die Ladung dahin gehend sichern, damit diese nicht mit

    • 0,5 x G nach links oder rechts verrutschen kann - Kurvenfahrt
    • 0,8 x G nach vorne (Fahrtrichtung) verrutschen kann - Vollbremsung/Bremsen
    • 0,5 x G nach hinten verrutschen kann - Beschleunigen/Anfahren am Berg
    • 1,0 x G nach unten (klar, das Gewicht der Ladung an sich selbst)
    • Die Ladung derart gesichert ist, dass ein Abkippen nach links oder rechts ausgeschlossen werden kann

    (G = Gewicht der Ladung)


    Die StVO §§22 und 23 regelt die Verantwortlichekeit des Fahrers. (Quelle: Ladungssicherung.de)


    Nach Aussage meiner Sachverständigen für Ladungssicherheit reicht es vollkommen aus - ich tue dem Gesetz genüge - wenn ich ein TH als Ladung definiere und folgendes beachte:

    • Ausreichende Verschraubung des TH mit dem Anhänger (in meinem Beispiel bei 5m Aufbaulänge: 6 Bolzen á M10 je Seite; 2,40m Aufbaubreite: 4 Bolzen á M10)
      -> Diese Verschraubung muss ohne zusätzliches Werkzeug per Hand lösbar sein
    • Stahlrahmen um den Anhänger herum angeschweißt mit etwa 10cm Kantenhöhe und Bestätigung des Anhänger-Herstellers über dessen Belastbarkeit (damit die Ladung darin "sitzen" und weder nach vorne, link, rechts oder nach hinten rutschen kann)
    • Umfangreiche (Foto) Dokumentation vom Aufbau und der Befestigungen - idealerweise von einem Sachverständigen abgenommen
    • "Nachweis" (Foto reicht aus) einer Traverse zuhause in der Garage, mit der die Ladung vom Anhänger abgenommen werden kann (Kran muss nicht vorhanden sein, kann bei Bedarf angefordert werden)
    • 4 Ringschrauben oder Ringmuttern an den Ecken des TH um es vom Hänger heben zu können (ob das jemals gemacht wird, ist was anderes). Es geht nur um das KÖNNEN nicht MÜSSEN!

    Mit diesen beiden Punkte wäre der Ladungssicherung ausreichend genüge getan.


    Was meint ihr dazu? Zulassung als "Wohnwagen" und aufwendige TÜV/DEKRA Einzelabnahme oder lediglich eine Definition als Ladung?


    Gruß
    Robert

  • Also ich denke dieses Thema wurde ja schon sehr häufig diskutiert, trotzdem noch mal kurz zusammengefasst:


    Ich persönlich denke dass es nicht so schwer ist eine Wohnwagen Zulassung zu bekommen wie es scheint, ein paar Telefonate mit Sachverständigen und eventuell ein vorhergehendes Treffen mit dem Prüfer um die Baupläne durch zu sprechen sind in meinen Augen den Aufwand Wert.
    Meine Größte Sorge beim Thema Ladungssicherrung wäre die Versicherung meines Tinyhouses. Im Schadensfall muss einiges nachgewiesen werden und ich denke gerade bei solch einem, hier in Deutschland ja definitiv noch als Sonderfahrzeug zu erachtenden Anhängers, würde die kritische Anschauung zu recht noch viel genauer stattfinden.
    Wenn man dagegen eventuell einen Kurs etc zum Thema Ladungssicherung besucht hat die einem danach eine Urkunde oder was auch immer ausstellen, hätte man schon ein wenig mehr in der Hand das einem wenigstens noch bescheinigt dass man das Thema Ladungssicherung verstanden und auch sachgemäß anwenden kann.


    So weit meine Meinung dazu.

  • Damit fällt das gesamte Projekt. In Franken sind die Prüfer nicht Pro eingestellt und das Projekt wird zum Risiko.


    Deshalb noch einmal die Aufarbeitung und Darstellung beider "Möglichkeiten".


    Und, ja, bei der Definition als Ladung brauchst du schon eine umfangreiche Doku dazu.


    Du lässt dein TH als "Wohnwagen" zu und nicht als Ladung? (TH wird es wohl noch lange nicht geben...)

  • Ich vermute, als Ladung ist es einfacher, nur muss man wirklich mal eine verbindliche Aussage einer Versicherung bekommen, dass die das abnicken und sich im Schadenfall nicht rauswinden.
    So oder so - ist ein Zulassung als Wohnwagen wirklich besser? Kann einen da nicht dasselbe Schicksal ereilen?
    Meines Erachtens übernimmt dann der Tüv die Haftung im Schadenfall.


    Viele Grüße
    Martin

  • ja ich werde versuchen mein TH so weit den Normen an zu passen dass mein Prüfer dies anerkennt und als Wohnwagen abnimmt.
    Dennoch bin ich der Meinung das in jedem Fall einfach gewissenhafte Ausführung bei der Arbeit zu einem Sicheren TH führt und es so mit auch als Ladung funktionieren kann!


    Das Schicksal dass die Versicherung nicht einspringt? So weit ich es weiß ist es so wie du sagst, hier ein Beitrag dazu: http://www.autohaus.de/recht-u…tuntersuchung-993381.html
    Dies ist ein anderes Beispiel aber ich denke so oder so ähnlich kann es auch für einen Wohnwagen bzw. Tinyhouse ausgehen.


    LG
    Leopold

  • Na ja das Thema hatten wir schon des Öfteren auf anderen Plattformen.


    Hier aber trotzdem nochmal unsere Meinung dazu.


    Wir als Hersteller von momentan ca. 30 Tiny Houses pro Jahr und die Tendenz ist stark steigend, gehen natürlich den sicheren Weg.
    Unsere Tiny Houses sind alle als Wohnwagen zugelassen und sind vom TÜV abgenommen.
    Wer die TÜV Abnahme nicht selber machen kann oder will, kann das auch gerne bei uns machen lassen.
    Vorteil dieser Vorgehensweise ist ganz klar die rechtliche Situation.
    Übersieht der TÜV bei der Abnahme einen Mangel, haftet er dafür.


    Bei der Variante als Ladung deklariertes Tiny House hätte ich rechtlich große Bachschmerzen, denn im Schadensfall wird die Versicherung
    einen Gutachter schicken der mit Leichtigkeit eine unzureichende Ladungssicherung feststellen und nachweisen wird.

  • Hallo,


    bin neu hier und habe vor in ca. 2,5 Jahren ein Tinyhouse auf Räder zu bauen.


    Muss ich, wenn ich das House als Ladung befestige noch zum TÜV fahren zum überprüfen wenn der Trailer schon TÜV hat ?


    Danke schon mal.

  • Danke,


    Muss ich auch Transportösen zum abladen anbauen ? Habe natürlich nicht vor das Tiny vom Trailer zu nehmen. Nur könnte ja Vorschrift sein.


    Gruß Thomas

  • Hallo,
    Die Ladung muss (rein theoretisch) abnehmbar sein. Nicht unbedingt ohne Werkzeug. Aber in einem vertretbaren Zeitrahmen und Aufwand. Wenn man also erst die Wandverkleidung abnehmen muss um an die Befestigung zu kommen, oder der Hänger ins Haus integriert ist ( Radkasten, Unterflurtanks) wird die Argumentation schwer.
    Gruss Stefan

  • Danke Steff,


    wie muss ein Tiny befestigt werden, wenn dieses als Wohnwagen zugelassen werden sollte ? Genauso wie als Ladung, oder fest mit dem Trailer verbunden.


    Wenn als Ladung. Welche Konstruktion möglich, um das Tiny sicher auch mal vom Trailer zu nehmen ohne das es sich verzieht oder schlimmeres. Möglichtst ohne Kran.


    Gruß Thomas

  • Abend,
    Wenn du das Teil als Wohnwagen bauen willst, baust du was mit Papieren und Zulassung. Das von Tüv /Dekra, oder wer auch immer das bei Euch darf, abgenommen wird.
    Daher empfehle ich dass Du diesen auch von Anfang an mit einbeziehst. Also nachfragen wer sich bei denen auskennt und diesen Fragen was das Teil habe muss bzw. nicht haben darf. (bisschen Bauchpinseln halt)


    Beim Abnehmen würde ich die Wände als „Scheibe“ ausbilden, so das diese sich nicht Durchbiegen bzw. in sich stabil sind. Der Boden muss stabiler ausfallen da beim „Wohnwagen“ die Aussteifung durch die Anhängerbodenplatte kommt.
    Zum Absetzen würde ich so was empfehlen: Kurbelstütze


    Gruß Stefan

  • Das Thema hatten wir schon - und es wird auch immer wieder gefragt.
    [MOD] Threads zusammengebaut

    Viele Grüße
    Martin

  • hallo,


    wenn ich den Tüv von meinen Trailer verlängern möchte oder muss, darf ich dann das Tiny als Ladung drauflassen, oder muss ich es abladen ?


    Danke Thomas

  • Hallo Thomas,
    ich bin schon mehrmals mit Anhänger zum TÜV, zum Teil mit Ladung dabei gehabt (Nach Feierabend von der Baustelle noch schnell beim TÜV durch. Vor dem Mopedurlaub festgestellt das der Tüv des Anhängers abgelaufen ist und keine Lust mehr die Motorräder abzuladen…)
    Der Prüfer hat das nicht interessiert. Man muss aber bedenken das der Gebremste Hänger auch auf den Bremsenprüfstand muss, wenn die Halle nicht hochgenug ist wird es eng, und denn der Boden nass ist kann ich mir auch vorstellen das das Zugfahrzeug etwas Probleme hat die Kraft auf den rutschigen Hallenboden zu bringen.
    Außerdem wirst Du eh nur zum TÜV fahren wenn es notwendig ist, sprich Du das Haus bewegen willst. Dann ist ja das Haus auch schon drauf.

    Gruß Stefan

  • In meiner Planungsphase habe ich reichlich Meinung bezüglich dem Thema eingeholt. Ich war auch beim TÜV und hab vorort mit einem Fachkundigen über das Thema geredet. Er selbst (!!!) hat mich erst zu dem Gedanken gebracht, dass Häusschen als Ladung zu bauen. In dem Zuge habe ich mich gefragt, wie das am sinnvollsten (Relation Sicher/Günstig) möglich sei. Der Gedanke, einen Rahmen von etwa 10 cm rings um den Hänger schweißen zu lassen, kam ebenfalls auf. Danach bin ich jedoch auf die Idee gekommen, mein Häusschen auf einen Wechselrahmen zu bauen.


    Ich persönlich finde die Option Ladung wesentlich sinnvoller, zumindest bei LKW Versionen. Die Ersparnis eines Zugfahrzeugs samt Anhänger, geschweige denn TÜV, Versicherung u Steuern, sehe ich als großen Vorteil. Auch erspart man sich beim Aufbau den ein oder anderen Kostenfaktor. Der TÜV meinte, ich müsste spezielles Glas verbauen und auch die Wagenbeleuchtung anpassen, wenn ich das Haus fest auf dem Anhänger montiere.


    Bei PKW TH's, kann ich mir vorstellen, sieht die Situation ganz anders aus... Möglicherweise könnte man aber vielleicht einen PKW Anhänger speziell als Wechselfahrgestell bauen lassen..


    sofar..

  • Hallo zusammen,
    vergangene Woche habe ich versucht, mit einem grundsätzlich wohlwollenden TÜV-Prüfer meinen Anhänger + Ladung (=TH) umschreiben zu lassen auf Wohnwagen, weil das das einzige Schlupfloch zu sein schien, mit dem ich hoffte, in der Erdbebenzone um das Erstellen einer Statik + Prüfstatik herumkommen zu können (Reutlingen, Baden-Württemberg). Das ziemlich niederschmetternde Ergebnis: Wir schaffen es wegen des Holzaufbaus nicht, das TH als Wohnwagen laufen zu lassen, da wir weder den Splitterschutz noch den Brandschutz nachweisen können. Als ich vorsichtig meinte, es würden doch aber THs als Wohnwagen zugelassen werden, meinte der Prüfer, wenn es irgendwo einen TÜV-Prüfer gäbe, der das täte, dann wäre das nicht zulässig und die Genehmigungen könnten jederzeit widerrufen werden. Hier im Anhang das Merkblatt, das er mir zugeschickt hat.
    Viele Grüße, Uli Schaich

  • Ich vermute mal das der Tüv Ingenieur aus Hessen war. Hessen ist nämlich das einzige Bundesland welches sich an diese Vorgaben strickt hält.
    In anderen Bundesländern sieht man das deutlich entspannter. Wir haben bisher 65 Tiny Houses gebaut. Ca. 50 davon haben Wohnwagen Zulassung obwohl Sie komplett aus Holz gebaut sind. Wir haben auch schon Hessische Kunden die Ihr Haus selber gebaut haben bei uns TÜV abnehmen lassen. Ach ja, grundsäzulich bei uns nicht als Ladung deklariert. Meine Meinung dazu habt Ihr sicher schon mehrfach hier und anders wo gelesen.
    Also nicht aus der Ruhe bringen lassen, im Notfall machen wir Euch den TÜV hier bei uns.


    Herzliche Grüße aus Rheinau


    Dieter Puhane


    http://www.tiny-house-rheinau.de

  • Nun, leider hat es definitiv nicht geklappt, meine Klause (TH als Ladung auf Hänger, den Vorschlag hat er selbst auch gemacht) zum Wohnwagen zu machen. Der Prüfer aus Baden-Württemberg - dasselbe Bundesland wie bei Euch in Rheinau - hat sich nach dem Einlesen in das TÜV- Merkblatt ( hab ich meinem vorigen Kommentar angehängt) ganz klar gegen die Wohnwagen-Abnahme ausgesprochen. Das sei wegen des Holzaufbaus schlicht unzulässig, weil dieser den Anforderungen an Splitter- und Brandschutz grundsätzlich nicht entsprechen könne. Wenn ich es wollte, müsste ich den Nachweis führen, dass das Holz weder gefährlich splittert noch innerhalb einer gewissen Frist zu brennen. Für alles gibt es Vorschriften, Tests für ein paar Tausend Euro und Gebühren, die die großen Reisemobil-/ Caravan-Hersteller natürlich in Auftrag geben. Ironischerweise brauche ich den Status "Wohnwagen" ja gar nicht zum Fahren, da reicht die Ladung, ich brauche das Papier ja nur zum legalen Nutzen der Klause als Aufenthaltsraum, da für einen Wohnwagen keine Statik eingereicht werden muss. Das müsste bei Euch im Rheingraben mit lebhafter Tektonik eigentlich dasselbe Problem sein??? Ansonsten komme ich gern auf das Angebot zurück :-), die TüV- Untersuchung bei bei Euch zu sein. Gruß Uli

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