Tiny House in Wohnsiedlung

  • Moin moin,


    kennt sich von euch jemand mit Bebauungsplänen aus und kann sie lesen bzw. deuten? Wir sind am Überlegen, ob wir ein Grundstück im kommenden Baugebiet am Fliegerhorst in Oldenburg. Die Bebauungspläne findet ihr unter https://www.oldenburg.de/micro…splan-rechtskraeftig.html


    Meine Frage ist, ob dort grundsätzlich ein Tiny House möglich ist. Müssen die Häuser dort zweigeschossig sein, oder habe ich das falsch verstanden? Wir würden dort gerne zunächst ein Tiny House bauen und später, wenn sich Nachwuchs einstellt, ein weiteres dazu stellen. Wir tendieren des Gewichts wegen zu einer Wechselbrücke, möchten aber eigentlich nicht auf das Loft verzichten. Von daher sind wir uns noch nicht endgültig sicher und offen für kreative Ideen.

  • Halle chbest,
    Ich komme zar aus Baden-Württemberg aber die Bebauungspläne sind eigentlich in jedem Bundesland ähnlich.
    die römische Ziffer gibt die Anzahl der Vollgeschosse an. Also eine II bedeutet zwei volle Geschosse, da kommt dann noch ein Dach drauf.
    Die gachgeschosswohnung muss dann etwas Gleisner sein, damit sie nicht als volles Geschoss gerechnet wird. Den Prozentwert deines Bundesland weis ich jetzt nicht.
    Aber deine eigentliche Frage war ja ob du kleiner bauen darfst: Ja, den in der Legende steht auch hinter der II ein Max. Also kleiner geht, größer nicht. Dir muss nur bewusst sein das die Nachbarn, je nach Baufenster, eine Firsthöhe von über 10 Meter haben.
    An deiner Stelle würde ich einfach zu einem Planeingabeberechtigten gehen und eine Bauvoranfrage auf der Gemeinde stellen. Dies kostet nicht die Welt, darf auch gemacht werden wenn dir das Grundstück nicht gehört. Für ein so kleines Haus wie es dir Vorschwebt darf jeder Meister im Bauhauptgewerke (also zimmermeister, Maurermeister....) oder Bautechniker machen. Da findet sich doch bestimmt jemand im Bekannten oder Freudeskreis.


    Gruß Stef

  • Hallo chbest,
    gibt es schon eine Antwort auf deine Voranfrage beim Bauamt?
    Würde mich interessieren, wie die Behörden reagieren. Ich kann auf die Schnelle im B-Plan nichts finden, was gegen ein kleines Haus spricht.
    Fakt ist natürlich, dass du auffällst in der Siedlung. Aber solange ihr euch innerhalb der Festsetzungen des B-Planes bewegt ... Ich würde an eurer Stelle den komplett geplanten Zustand (2xTH auf Wechselbrücke) bei der Baubehörde voranfragen. Das wäre dann schon wichtig, wie diese beiden Baukörper zueinander stehen. Es wäre ja sogar eine spätere Aufstockung möglich, denn 2-Geschossigkeit ist ja Teil des B-Planes.

  • Moin Moin. Der Bebaungsplan ist die 777E. Leider noch nicht Online Verfügbar. Allerdings sind wir da auch gerade dran. Sehr spannend.


    Viele Grüße


    Tobias

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