• Ob als Ladung oder Wohnwagen ist auch wichtig für die Gasprüfung (falls vorhanden). Der Wohnwagen braucht eine Gasprüfung. Die Geräte müssen für den mobilen Einsatz zugelassen sein. Damit scheiden Haushaltsgeräte aus.



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    Befestigung auf dem Trailer

  • Ob als Ladung oder Wohnwagen ist auch wichtig für die Gasprüfung (falls vorhanden). Der Wohnwagen braucht eine Gasprüfung. Die Geräte müssen für den mobilen Einsatz zugelassen sein. Damit scheiden Haushaltsgeräte aus.

    Hallo Radfalter,
    dies ist so nicht ganz richtig.
    Wenn man für den Transport die Anlage Gaslos macht und die Verbindung zu den Flaschen trennt, kann man auch ein "Haushaltsgerät verbauen. Diese gilt dann als Ladung.


    Gruß Stefan

  • @Steff
    Nein, als Wohnwagen nicht. Da "müssen" zugelassen Gasgeräte verbaut werden.
    Was du meinst ist a: die Gasleitung abschrauben und
    b: bei der Gasprüfung dieses Gerät entfernen.
    Ansonsten wird dir kein Gasprüfer eine Abnahme machen.
    Die Gasprüfung für ein Wohnmobil und einen Wohnwagen (offizielle Bezeichnung: Prüfbescheinigung Technische Regeln “Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen” nach dem Arbeitsblatt G 607 des DVGW) muss alle 2 Jahre wiederholt werden, wenn keine Änderungen am Gassystem durchgeführt wurden.
    Für die erfolgreiche Prüfung benötigst du:

    • eine angeschlossene, nicht leere Gasflasche
    • genug Ladung in der Batterie um Gasgeräte zu zünden (nicht notwendig bei Piezo-Zünder)
    • alle ans Gas-System angeschlossenen Geräte müssen funktionieren
    • das gelbe Prüfbescheinigungsheft

    in das Prüfheft werden die Geräte eingetragen.


    Bei einem Wohnwagen ist das Nichtbestehen der Gasprüfung ein sogenannter “nicht erheblicher Mangel” im Rahmen der HU. Das bedeutet: Selbst wenn dein Wohnwagen keine Gasprüfung hat oder diese nicht besteht, bekommt der Anhänger trotzdem die erfolgreiche Hauptuntersuchung bestätigt. Die Gasanlage selbst muss jedoch bei der ersten Inbetriebnahme ebenso wie bei einem Wohnmobil abgenommen werden. Kann im Falle eines Unfalls keine bestandene Prüfung nach Arbeitsblatt G 607 der DVGW nachgewiesen werden, kann das als grobe Fahrlässigkeit gelten. Damit kann der Versicherungsschutz entfallen.


    CE Kennzeichnung
    damit legt der Hersteller/INverkehrbringer fest wofür das Gerät vorgesehen ist. Und nur dafür greift die Produkthaftung etc.


    Somit ist alles was man mit Haushaltsgeräten macht mit größerem Risiko behaftet.
    Bei der Ladung (siehe TinyHouse als Ladung) gilt TRGI
    Dadurch ist auch der Einsatz eine Haushalts GAS Kombitherme/Durchlauferhitzer möglich.

  • Kennst Du die Regeln für die Installation der Gasanlage? Also wie lange Schlauch, wo Leitung?


    Ich weiß schon mal, dass der Flaschenkasten ein Loch nach unten haben muss.


    Vor allem: Muss/ sollte es einen Sicherheitsabstand zur Elektroinstallation (Sicherungskasten, Zähler, Anschlüsse, ...) haben?


    Ich kenne die Installation im Wohnwagen - die erscheint eigentlich ganz einfach.


    Ich würde es nicht selbst verbauen, möchte aber schon mal planen.

  • Also ich kenne die Regeln nicht...
    Aber im Inet kann man sie gut googeln
    Es gibt Regeln zu Wohnwagen/Reisemobile DGVW G 607
    Regeln zu Wohneinheiten, die nur vorübergehend oder Jahreszeitlich genutz werden (Jagdhütten, Mobilheime) TRF Ergänzung
    Regeln für die Installation in Gebäuden. TRGI
    Davon hängt ab welche Öffnungen, oder auch nicht, zu erstellen sind
    wieviele Flaschen wo stehen dürfen und wie groß
    und die Länge der Schlauchzuleitung (WoWagen im Gaskasten 40cm, außerhalb stehende max 150cm)

  • Also Schläuche(außer außen im Gaskasten) darfst du bei einer Wohnwagenzulassung schonmal garnicht verbauen, da diese porös werden können. Alles in Stahleitung planen ;)

  • Hmm, diese Gas-Leitungen, geht da nur Stahl, oder gibt's auch Kunststoff?


    Kann / darf man das selbst verbauen?
    Muss ja zur Prüfung sowieso abgedrückt werden...
    Kennt jemand hier Lieferanten?
    VG Baffy

  • Hmm, diese Gas-Leitungen, geht da nur Stahl, oder gibt's auch Kunststoff?


    Kann / darf man das selbst verbauen?
    Muss ja zur Prüfung sowieso abgedrückt werden...

    Es gibt auch Kunststoffleitungen - siehe hier


    Du kannst auch selber verbauen, es muss allerdings immer vom Fachmann abgenommen werden.

  • Um es genauer zu formulieren Im Gaskasten angeschlossen Flaschen dürfen nur eine Schlauchlänge von max. 40cm haben,
    außerhalb des Gaskasten angeschlossen Gasflaschen eine Schlauchlänge von 150cm (spezielle Schläuche lt. Regeln).
    Nur so ist es möglich auch 33Kg Flaschen an einen Wohnwagen anzuschliesen.

    Einmal editiert, zuletzt von radfalter22 ()

  • Um es genauer zu formulieren Im Gaskasten angeschlossen Flascehn dürfen nur eine Schlaulänge von max. 40cm haben,
    außerhalb des Gaskasten angeschlossen Gasflaschen eine Schlauchlänge von 150cm (spezielle Schläuche lt. Regeln).
    Nur so ist es möglich auch 33Kg Flaschen an einen Wohnwagen anzuschliesen.

    Um Verwirrungen auszuschließen, hierbei handelt es sich um die Schlauchlänge des Hochdruckschlauchs von der Flasche zum Druckminderer (z.B. bei Verwendung einer DuoMatic). Bei einer 1 Flaschenanlage mit Druckminderer an der Flasche entfällt diese Regel.


    Hier darf die Schlauchlänge im Gaskasten nur 40 cm betragen, in Ausnahmefällen sind bis zu 75 cm erlaubt. Passt eine 33kg Flasche nicht in den Gaskasten sondern steht außerhalb, dann ist eine Hochdruckleitung von max. 150 cm zulässig.


    Nach dem Druckminderer ist die Schlauch-/Leitungslänge nur noch begrenzt vom Druckverlust in der Leitung, wobei darauf zu achten ist das der Minderdruckschlauch/-leitung mit einer Schlauchbruchsicherung versehen ist.

  • hat sich erledigt :)

    Einmal editiert, zuletzt von ViNS ()

  • Hallo,
    ich bin Gasprüfer und kann vielleicht ein paar Dinge gerade stellen:

    • Ein Wohnwagen braucht keine Gasprüfung, ein Wohnmobil schon! Meist wollen die Stellplatzbetreiber eine aktuelle Gasprüfung sehen, dem Tüv ist das aber egal
    • Kunststoffleitungen sind nicht erlaubt. Auch wenn man sie bei Autogasanlagen sieht, bei Campinggas darf man diese nicht nutzen. Ich habe gehört, dass man an der Genehmigung arbeitet aber das kann noch Jahre dauern
    • die Flaschen müssen in einem dichten Gaskasten untergebracht sein und zweifach (Boden, Gurt) befestigt sein.
    • der Flaschenkasten muss nach unten eine 100qcm große Entlüftung haben, die nicht zugestellt werden kann. Grund: das Propan/Butan Gemisch ist schwerer als Luft und wird gelegentlich auch vom Flaschenregler abgeblasen, bei Temperaturschwankungen zB.
      Ausnahme: die kleinen 2,75kg Flaschen. Hierfür gibts fertige Bodentanks mit einer kleinen, ca. 3cm großen Lüftungsöffnung
    • Ist der Flaschenkasten im Innenraum, muss die Tür dicht (DichtgummiI und am Boden eine 5cm hohe Sockelleiste vorhanden sein
    • Vom Flaschenregler zum Leitungsanschluss sind 40cm DVGW-Genehmigter Schlauch erlaubt, ab dann NUR NOCH Leitungen aus Kupferrohr oder verzinktem/korrosionsgeschütztem Stahl, welche in sinnvollen Abständen mit gummiummantelten Rohrschellen oder Kunststoffschellen befestigt sein müssen
    • die einzige Ausnahme bilden Klappkocher, hier ist ein kurzes Stück Schlauch erlaubt
    • Alle Geräte, ausgenommen dem Kochfeld, brauchen eine geschlossene Verbrennungsluftführung. Aus diesem Grund sind keine Gasdurchlauferhitzer oder sonstige Geräte aus dem Haushaltsbereich zulassungsfähig. Ich habe einen Kollegen gesprochen, der nimmt Durchlauferhitzer auch ab, sofern diese nur von aussen zugänglich eingebaut sind oder eine Luftzufuhr von aussen haben.

    Falls ich was vergessen oder mich irgendwo vertan habe, korrigiere ich das in diesem Beitrag.
    Bei einem TH würde ich wegen der nicht erforderlichen Gasprüfung einbauen, was ich will, aber den Einbau korrekt und ordentlich machen. Also Belüftung von aussen, Leitungen gut verlegen, Absperrhähne installieren usw.


    Viele Grüße,
    Martin

  • Super Danke! Aber gleich noch Fragen :)


    Bezieht sich die geschlossene Verbrennungsluftführung auf Sauerstoffgehalt im Wohnbereich? Ich plane zwar mit einem Haushalts-Gasdurchlauferhitzer, den aber im abgeschlossenen Bad.


    Die Flasche sollte doch auch problemlos umbaut a.d. Veranda stehen können? Also nicht im geschlossenen Wohnbereich.


    Ich plane ja mit zwei WB, auf einer ist die Haustechnik (Durchlauferhitzer) und Bad, a.d. anderen nur ein Kochfeld. Die WB sind ja nicht fest gekoppelt. Ich würde aber gerne das Gas über einen Schlauch von einer WB zu anderen verbinden (a.d. WBs mit Leitungen). Die Flasche a.d. Veranda ist zugänglicher und leichter abzusperren als eine zweite Flasche für das Kochfeld.

  • Ich persönlich sperre meine Flaschen nie ab, nicht mal im Winter. 30mBar sind echt kein Druck...
    Bezüglich deiner Installation: was hälst Du von zwei getrennten Gasanlagen? Das ist im Ganzen sicherlich ein Sonderfall.
    Flasche auf der Veranda, naja... Wie gesagt, zur Abnahmefähigkeit muss sie zweifach befestigt sein.
    Druchlauferhitzer im Bad ist IM Haus, also nicht erlaubt. Bau einen Kasten drum oder bau ihn vielleicht in einen Schrank mit Lüftung nach Aussen und schraub den Schrank zu.


    Viele Grüße,
    Martin

  • Ich halte nochmal fest - der Tüv (laut Tüv) prüft ob eine aktuelle Gasprüfung vorliegt wenn eine Gasanlage im Wohnwagen ist.
    Falls keine Prüfung vorliegt ist das ein Mangel, der aber nicht zur Verweigerung der HU führt.
    Desweiteren verlangen einige CP Betreiber eine Gasprüfung.
    Der Gesetzgeber hat eine Verordnung erlassen, welche eine Gasprüfung alle 2 Jahre an sogenannten Flüssiggasanlagen zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen vorschreibt. Grundlage ist das DVGW-Arbeitsblatt G 607.
    Dazu kommt die DIN EN 1949. dh. Bei der ersten Abnahme deines "Wohnwagens" will der TÜV etc. eine gültige Gasprüfung.
    Nachher bei der HU nicht.
    Jetzt kann man natürlich mit seinem Wohnwagen ohne Gasanlage zur "ersten Abnahme" fahren und hat dann die Wohnwagenzulassung ohne Gasprüfung.
    Das Problem ergibt sich hier erst im Schadensfall....ebenso bei Umbau der Gasanlage auf "nicht zugelassene" Geräte etc.
    Wenn das TH Ladung ist gelten wieder andere Vorschriften...

  • Also, bei mir wird es ja Ladung. Ich habe folgendes Szenario:



    Im Bad auf der rechten WB ganz oben habe ich a.d. Außenseite einen Technikraum vorgesehen. Das Bad wird elektrisch beheizt und ich will dort auch einen Wassertank frostsicher haben.


    Dort möchte ich auch einen Gas-Durchlauferhitzer haben. Z.B. so was für 300,- : https://www.amazon.de/Eccotemp…eich-Propan/dp/B013GCODGA



    Oder etwas Teureres, wenn der Installateur meint.


    Es gibt doch Gas-Durchlauferhitzer und -Thermen in Häusern? Was spricht denn dagegen? Bei mir ist das ja extrem getrennt vom Wohnbereich,


    Bisher dachte ich, dass ich i.d. schmalen Technikraum eine Außenklappe für die Gasflaschen habe. Aber so ein Eck ist schon kompliziert zu isolieren. Darum die Idee mit der Veranda. Dort sieht man eine kleine Küchenzeile, dort würde ich einen abschließbaren Bereich für die Gasflasche haben.


    Dann noch eine Frage, die mich z.Z. umtreibt: ist es notwendig, bzw. sinnig die Elektroinstallation bzw. Anschlüsse weg von Gas zu haben? Ich würde davon ausgehen, dass es egal ist?! Weder funkt ein Schaltkasten noch sollte der Durchlauferhitzer so undicht sein, dass die Luft so Gas-gesättigt ist, dass was passiert.

  • Also eine Gastherme und/oder ein Gasdurchlauferitzer ist m.M. nach kein Problem.
    In einem raum können Gasgeräte und elektrischer Anschluss sein. Was immer Problematisch ist,
    ist die Gasflasche. Da möchte der Regelgeber gerne eine Trennung von elektrischen Dingen.
    Deshalb ein Gasflaschenkasten.

  • Es gibt Produkte, die würde ich nicht kaufen:


    Durchlauferhitzer: https://www.amazon.de/Durchlau…ien-Propan/dp/B01HGEYYD6/


    Mit solchen Schlagwörtern:


    "Lüfter. Tiro Zwangsarbeit
    Sicherheit durch Ionisation
    Kinderquad A Red"


    Ich vermute, das kommt a.d. Englischen?! Aber was ist mit Zwangsarbeit und Kiderquad gemeint?? :) Aber ich habe mir schon immer gedacht, dass es ohne Ionen ne gefährliche Sache ist ... ;)

  • Schon älter, aber immer wieder interessant:

    die einzige Ausnahme bilden Klappkocher, hier ist ein kurzes Stück Schlauch erlaubt

    Sind denn Klappkocher erlaubt ?? Der Kocher muß fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, er darf nicht herunterfallen können, die Brennerköpfe müssen fest sein, geschraubt, Bajonett, oder durch das Gitter gehalten, dieses muß dann aber wiederum am Kochfeld befestigt sein.
    Eine Verwendung von einfachen Klappkochern (bitte mit Zündsicherung) mit Schlauch an einer Sicherheitsschnellkupplung ist mit Schlauch zulässig wenn ich den bei der Prüfung nicht sehe. Dann ist da ebend nur ne Gassteckdose.
    Die zugelassene Schlauchlänge ist jeweils 40cm, nur bei Kardanisch aufgehängten Kochern ist deswegen 60cm erlaubt.
    Nur bei heruasziehbaren/schwenkbaren Flaschenkästen sind 75cm erlaubt.
    Ansonsten müssen alle Geräte fest verrohrt sein.

    was hälst Du von zwei getrennten Gasanlagen?

    Das ist nach G-607 nicht zulässig.
    Bei einer Installation als "Ladung" Hütte, Haus, nach TRF kann man dann auch einen größeren Regler verwenden.
    Die Kombiregler die normalerweise auf größeren Gastanks sitzen gibt es auch als Flaschenregler.
    Hierbei ist jedoch die Verdunstungsleistung der Flasche(n) zu beachten. 1,5kg/h an einer 11kg Flasche ist schon sehr sportlich.
    Wie vor geschildert wäre eine Batterieanlage mit 2-mehreren Flaschen notwendig.
    Deren Installation ist aber etwas aufwändiger wie eine 11kg Flasche.
    Man benötigt auch alle 10 Jahre mehrere recht teure Schläuche.

    Was immer Problematisch ist,
    ist die Gasflasche. Da möchte der Regelgeber gerne eine Trennung von elektrischen Dingen.

    Das ist ganz einfach, man stelle sich eine Kugel von 1m Radius um die Armatur vor, das ist EX-Zone.
    EX-Zugelassene elektische Geräte sind dann erlaubt. Dazu gehört definitiv keine Lüsterklemme oder ein 3-fach Verteiler.
    Oder man baut einen größeren Flaschenkasten ;)


    Die Frage ob Wohnmobil oder Ladung trennt sich dann auch in Prüfung nach G-607 alle 2 Jahre, maximal eine Gasanlage mit maximal 1,5kg/h, (1kg = 12,8 kw) nur für 607 zugelassenen Geräte, (externe Einspeisung über Großflasche an Gassteckdose ist zulässig)
    Schläuche ab 1m benötigen eine Schlauchbruchsicherung.
    Oder Ladung, Installation nach TRF, beliebige Haushaltsgeräte, alle 2 Jahre eine ähnliche Dichtheitsprüfung, alle 10 Jahre eine größere
    Festigkeitsprüfung und Einspeisung über Großflaschen(batterie)anlage oder Tank (gibt es auch ganz klein)
    Die Anlage muß fest verrohrt sein, Schläuche sind hier nur als Hochdruckschlauch von Flasche zum Regler/Sammelrohr zugelassen.
    Der Herd darf einen Herdanschlußschlauch mit Sicherheitssteckdose haben.

  • Ich habe auch gemerkt, dass Gas nicht unbedingt eine einfache Lösung ist und schon garnicht für Warmwasser- Durchlauferhitzer. Ich gehe nun schweren Herzens auf Elektro da ich in meinem Haus die Mindestabstände nur einhalten kann, wenn ich mir meinen Grundriss komplett versaue.


    Allerdings möchte ich beim Kochen nicht darauf verzichten, Du scheinst vom Fach zu sein worauf muss ich beim Kauf achten? Ich habe vor mit Propangas einen Zweiflammenherd zu betreiben.

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