TÜV-ABNAHME IN UND UM BERLIN

  • Hallo Tiny House-Community!..


    Da ich mich bereits mitten in der Planung meines Tiny Houses befinde stellt sich mir nun die Frage wie funktioniert das ganze mit dem TÜV in und um Berlin??
    Was muss ich beachten?
    Welche Kosten kommen auf mich zu?


    Über eure Hilfe würde ich mich freuen!..

  • Hallo Maria90,
    wo soll das TH stehen? Soll es als Hauptwohnsitz ganzjährig genutzt werden? Was ist das für ein Grundstück?
    Oder soll das TH wie ein Campinganhänger genutzt werden? Warum frage ich das? ...


    Die Nutzung ist entscheidend fürs Vorgehen!


    Variante 1
    Wenn eine dauernde Wohnnutzung gewünscht ist, dann ist das TH ein Gebäude. Dann ist ein Bauantrag notwendig.
    Hauptverantwortlich für die Tragfähigkeit des TH ist damit ein Tragwerksplaner (Statiker). Dieser Statiker berechnet die Stabilität des Daches, der Wände und der Bodenplatte. Er bindet dann ein Fachmann für das Fahrgestell ein (ein Ingenieur vom TÜV oder von der DEKRA). Der TÜV oder die DEKRA prüfen dann das Fahrgestell und ggf. die sichere Aufstellung des TH auf dem Stellplatz. Erst wenn der Prüfbericht des TÜV oder der DEKRA vorliegen, kann der Statiker eine Gesamtgebäudestatik für das Bauamt unterschreiben. Das klingt komplizierter als es ist. Das Problem ist, dass eine TH als Gebäude ein Zwitterwesen ist, Haus und Fahrzeug zugleich. Fürs Haus ist der Statiker verantwortlich und fürs Fahrzeug TÜV oder DEKRA. Das Bauamt braucht allerdings nur einen Verantwortlichen für das Gesamtgebäude.
    So ist das baurechtlich in Sachsen. In Berlin/Brandenburg sollte es vergleichbar sein.


    Variante 2
    Wenn das TH als Campinganhänger genutzt wird, übernimmt TÜV oder DEKRA die Gesamtabnahme, berechnet oder bestätigt also auch die Tragfähigkeit der Konstruktion. Dann gilt das TH als Fahrzeug. Eine Nutzung als 1. Hauptwohnsitz ist dann aber nicht möglich.
    Den Kontakt zu TÜV/DEKRA sollten sie in jedem Falle direkt herstellen.


    Ich teile ihnen das aufgrund meiner Erfahrungen als Bauplaner in Sachsen mit.
    Für ihre Situation ist selbstverständlich eine konkrete Bewertung notwendig.

  • Hallo Maria90,


    falls du dein TH als Wohnwagen zulassen möchtest, da habe ich hier die nötigen Voraussetzungen erläutert - THoW - Zulassung als Wohnwagen - Die Voraussetzungen


    @sigi Sehr schön das wir nun auch jemand fachkundigen aus dem "Baurecht" im Forum haben.


    Du hast das schon sehr gut erklärt, maßgeblich ist die Nutzung des TH, ganz egal ob es als Wohnwagen zugelassen ist oder als Ladung definiert wurde. Für eine dauernde Wohnnutzung greift fast immer das Baurecht, es sei denn man steht auf einem Campingplatz mit entsprechender Duldung zur Wohnraumnutzung.


    Meine Frage ist nun, ich kenne die LBO in Sachsen und Berlin nicht, wie schaut es aus bei "Kleinbauten" ?
    In einigen LBO sind ja Gebäude unterhalb eines gewissen Raumvolumen genehmigungsfrei oder gar verfahrensfrei. Da reicht es doch aus das Bauvorhaben einfach nur anzumelden und die Regelungen des Baugesetzbuches, des Bebauungs-Plans und der Ortsgestaltungssatzung zu berücksichtigen, ohne Statiker, Prüfberichte usw. ?

  • Hallo Maria90 und DietmarS68,
    in den Landesbauordnungen steht genau, was verfahrensfrei ist. Habe jetzt mal nachgeschaut.
    Zitat aus der Bauordnung Berlin :
    "§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
    (1) Verfahrensfrei sind
    1. folgende Gebäude:
    a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, sowie untergeordnete
    Gebäude wie Kioske, Verkaufswagen und Toiletten auf öffentlichen Verkehrsflächen,
    b) Garagen, überdachte Stellplätze sowie deren Abstellräume mit ..."
    usw.
    weiter hinten in der Aufzähliung kommen dann die Wochenendhäuser, Campingplätze ... ja das ist immer gesondert geregelt.
    Wie dem auch sei, unter 10m2 (Außenmaße) wird man wohl nicht bleiben wollen, auch mit einem TH.

  • So unterschiedlich sind die Landesbauordnungen, hier in RLP gibt es überhaupt keine Verfahrensfreie Bauvorhaben.
    Nur Genehmigungsfreie Bauvorhaben, bis 50 m² allerdings ohne Toilette und Feuerstätte (Gas- bzw. Holzofen)... eignet sich auch nicht gerade für ein TH.

  • Für die Variante ohne Wohnwagen, brauchst Du den TÜV für das Haus nicht, wenn es Ladung ist. Dann braucht nur der Trailer TÜV, die Ladung kann breiter sein (mit entsprechendem Prozedere für den Transport) und muss den Bedingungen für Ladung entsprechen.

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