Beiträge von sigi

    Naja - mit einer Geldstrafe kann man ja nichts "freikaufen".
    Wenn der amtlich beauftragte Bagger irgendwann kommt, musst du den auch noch bezahlen.
    Also was soll das ganze Philosophieren? Entweder der Bau ist legal oder illegal. ... parallel gibt es nur noch den Fall der Duldung.
    Die Duldung kann unausgesprochen sein (das ist meistens so - eben ohne Aktenzeichen) oder auch "offiziell" erfolgen. Eine "offizielle" Duldung ist meist mit Bedingungen, Auflagen oder Fristen verbunden. Ein Duldung ist in der Regel nie unbegrenzt. Meist wird sie bewusst "taktisch" eingesetzt, um bestimmte Ziele zu erreichen. Ein typisches Beispiel ist die Duldungen von Wagenburgen/-plätzen.


    Gruß sigi

    Richtig!
    ... der eigentliche Vorteil ist der, dass ich den Rahmen bis auf ein bautechnisch bedingtes Minimum absenken kann. Damit kann man, bei guter Planung, sein TH-Fußboden (fast) niveaugleich zum umliegenden Gelände setzten. Für eine altersgerechte Nutzung ohne Stufen oder Rampen ein riesen Vorteil! Selbstverständlich funktioniert das nur mit entsprechenden Materialien und Abdichtungen im Sockelbereich (Spritzwasserbelastung!). Technisch ist das aber beherrschbar, auch mit der leichten Bauweise auf Punktfundamenten.
    Interessant ist, was mit dem eigentlichen Trailer und den Schwerlastkurbeln passiert. Wenn man sich diese nur mieten braucht, wäre das ideal - sonst liegen/stehen die nur rum. Damit werden sich neue Geschäftsideen ergeben. Kleine "Fuhrunternehmen" könnten sich auf solche Transporte spezialisieren mit allen Dienstleistungen drumherum. Vlemmix wird sicherlich auch die oberen Rahmen einzeln fertigen und vertreiben. Im Grunde ist das die Idee des Wechselträgersystems - nur eben für Anhänger bis 3,5t ...

    Ich finde, das ist ein sehr gute und schlüssige Idee für leichte TH!


    Gruß sigi

    ... es musste ja so weit kommen!
    Wenn uns die Chinesen mit PV und E-Autos eindecken, warum nicht auch mit Tiny-Houses!
    Interessant an der ganzen Sache: Schaut euch das solide Tragwerk aus Leichtmetall an! ... die Gebäudestatik scheint schon mal zu stimmen! Selbstverständlich ist das nicht alles, was die Qualität eines Tiny-Houses ausmacht. ... ist eben ein Massenprodukt. Wer sich darauf einlassen will, nur weils so schön preiswert ist - ok - dann viel Spaß dabei!

    Gruß sigi

    Ich frage mich, wie man überhaupt zu solchen Preisen anbieten kann, denn auf den ersten Blick sieht ja immer alles toll aus.
    Aber die Materialien (OSB, Spanplatten, Gipskarton? usw.) und die Verarbeitung dieser lassen nichts Gutes erhoffen. Das Dach braucht selbstverständlich eine ordentliche Aufkantung an den Dachfenstern. Davon ist aber nichts erkennbar. Ich bezweifle, dass das Dachfenster überhaupt so flach eingebaut werden darf. Das Dach hat offensichtlich eine Verblechung? (sieht so aus). Das müsste alles anders konstruiert sein. Regendicht ist das nicht. Deshalb wahrscheinlich auch die Feuchteschäden. Also meine Empfehlung - nicht kaufen!

    Gruß sigi

    Ein kleiner Nachtrag zur deutschen Bürokratie aus praktischer Erfahrung:
    - Eine Behörde bezeichnet in einem Vorbescheid die Lage des Vorhabens "im Innenbereich". Im selben Dokument, auf der nächsten Seite, wurde die Lage des Bauvorhabens "im Außenbereich" bezeichnet. Damit wollte man die Beteiligung der Naturschutzbehörde begründen. Auf meinen Hinweis, dass der Text korrigiert werden müsste, antwortete das Bauamt: Dann müsse der Bauherr kostenpflichtig in Widerspruch gehen. Erst dann könnte das geändert werden. Von Einsicht in Fehler keine Spur!

    Ist dieser Fehler jetzt rechtlich von Vorteil oder von Nachteil für den Bauherren?

    Ehrlich gesagt: Ich kann das noch gar nicht richtig abschätzen.


    Gruß sigi

    Hallo Lukas,
    das hast du gut gemacht! Mich würden natürlich ein paar Details interessieren zur Problematik Innenbereich vs. Außenbereich. Ich habe momentan einen ähnlichen Fall, der hoffentlich nicht "brisant" wird. Auch die Begründung bzgl. Brandschutz interessiert mich. Vielleicht telefonieren wir mal!


    Gruß sigi

    Hallo Pamojja,
    das Video kenne ich - bewundernswert dieser Lebensstil. Wenn du auch in der Lage bisst, sehr sehr sparsam zu leben, finde ich das ebenfalls bewundernswert. Leider sind solche Lebensentwürfe die Ausnahme.


    Gruß sigi

    Hallo Vincent,
    bei uns im Dresdner Raum gibt es eine TH-Interessengemeinschaft als Verein.
    Wenn du willst, kannst du gern Kontakt über mich aufnehmen. Wir sind offen für viele Projekte.


    Gruß sigi

    Hallo Patrick,
    wenn da schon steht: eine Ortsbesichtigung ist nicht möglich - dann ist doch alles klar - oder?
    Weiter: kein ordentliches Impressum auf der Website, 3x Firmensitz geändert seit 2021 usw. - das liest man bei einer schnellen Recherche im Netz. Aber man kann dort auch anrufen. Bei Interesse, würde ich das machen, um ein Gefühl zu bekommen, wie die Firma arbeitet.

    Das ist ein reines Handelsunternehmen. Der Preis ist verlockend. Die Produktion findet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im östlichen Europa statt - damit sind Gewährleistungsansprüche wahrscheinlich schwer durchzusetzen.

    Gruß sigi

    Bis 3m Gesamtbreite kann mit Sondergenehmigung bewegt werden ... aber besser durch Speditionen.
    Das Gesamtgewicht sollte dann aber die 3,5 t überschritten haben, vor allem bei Verwendung von Holzweichfaser - einfach mal durchrechnen!

    Gruß sigi

    Hallo Patrick,
    2,1 m ist eng ... aber das ist ja immer relativ.
    Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gern an unseren Dresdner Tiny-House-Verein wenden bzw. an mich als Bauplaner.
    Du brauchst ja auch eine Baugenehmigung. Vielleicht kommen wir einfach mal in Kontakt.

    Gruß sigi

    Hallo pamojja (Name?),

    für den Laien ist es immer sinnvoll wenn er über die Heizlast eine Größenordnung zur Bemessung der Heizung hat.

    Im Tiny-House-Bereich ergeben sich bei GEG-gerecht gedämmten Gebäuden Heizlasten weit unter 5kW. Es ist schon schwierig, dafür passende Technik zu finden. In der Regel wird dann getaktet. Stromheizungen werden in Zukunft den Markt beherrschen. Wenn wir nur noch Grünen Strom haben ... aber selbstverständlich muss super gedämmt sein.

    Gruß sigi

    ... der zitierte "Wärmebedarfsrechner" ermittelt überschläglich die Heizleistung einer Elektroheizung.
    Das Verfahren ist veraltet und nicht für gedämmte Neubauten geeignet. Der Bedarf an Wärme wird für ein Gebäude über ein gesamtes Jahr bilanziert. Das wären dann kWh pro Jahr.

    Gruß sigi

    ... aus aktuellem Anlass:
    Am 19. 10.2023 wurde das neue GEG (Gebäudeenergiegesetzt) beschlossen, welches ab 01.01.2024 gilt.


    Kleine Gebäude gem. § 104 GEG bleiben von der Novellierungen des GEG 2023 >> GEG 2024 wiederholt unberührt.

    Es gilt also weiterhin die Anlage 7 des GEG als Grundlage für einen einfachen Bauteilnachweis.

    Kleine Gebäude müssen deshalb keine Haustechnik bilanzieren.

    Ein Energieausweis im Rahmen der Nachweisführung zum Wärmeschutz erübrigt sich damit.


    Gruß sigi