Naja - mit einer Geldstrafe kann man ja nichts "freikaufen".
Wenn der amtlich beauftragte Bagger irgendwann kommt, musst du den auch noch bezahlen.
Also was soll das ganze Philosophieren? Entweder der Bau ist legal oder illegal. ... parallel gibt es nur noch den Fall der Duldung.
Die Duldung kann unausgesprochen sein (das ist meistens so - eben ohne Aktenzeichen) oder auch "offiziell" erfolgen. Eine "offizielle" Duldung ist meist mit Bedingungen, Auflagen oder Fristen verbunden. Ein Duldung ist in der Regel nie unbegrenzt. Meist wird sie bewusst "taktisch" eingesetzt, um bestimmte Ziele zu erreichen. Ein typisches Beispiel ist die Duldungen von Wagenburgen/-plätzen.
Gruß sigi