Beiträge von sigi

    Containerausbau habe ich bereits geplant und gerechnet (Statik und Wärmeschutz).
    Ich kann nur sagen: Ja - in Eigenverantwortung bauen geht - dafür kann ich als Bauingenieur aber keine Tipps geben.
    Warum? Weil die Stahlkonstruktion thermisch sauber getrennt werden muss. Dazu reicht kein angelesenes Halbwissen. Ich empfehle die Mitwirkung eines Fachmannes auf Honorarbasis - dann habt ihr auch Gewährleistung!


    Gruß sigi

    Hallo Leute,
    bitte erst einmal hier nachschauen:

    Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House
    und ja in Bayern und Sachsen sind TH bis 75m3 Bruttorauminhalt verfahrensfrei. Das bedeutet, dass ihr es auch nicht anzeigen müsst. Allerdings gilt die Verpflichtung, dass alle öffentlich rechtlichen Vorschriften trotzdem beachtet werden müssen. Verantwortlich ist wie immer der Bauherr. Was sind nun öffentlich rechtliche Vorschriften? Das wären z.B. Bebauungspläne, wenn das TH in einem B-Plan-Gebiet stehen soll. Für B-Pläne gibt es Festsetzungen - die müssen eingehalten werden. Wenn ihr im unbeplanten Innenbereich steht, muss sich das TH in die umliegende Bebauung einfügen. Dafür gibt es ebenfalls Regeln z.B. bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung des Baugrundstückes (Beispiel: in der Nachbarschaft stehen Einfamilienhäuser mit je einer Wohnung und maximal einer Einliegerwohnung, könnte man dann in der Nachbarschaft auf gleichgroßem Grundstück 3 - 5 TH aufstellen? ...). Im Außenbereich darf prinzipiell nicht gebaut werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, dann aber nur mit Bauantrag.

    Gruß sigi


    PS: schaut auch mal bei INDIVIVA https://indiviva.de/tiny_house_baugenehmigung/ vorbei!

    Das mit den stillen Mitlesern finde ich Klasse! ... schön, das mal zu lesen!
    Ein kleines Häuschen im Garten, in Eigenleistung erstellt, in Bayern (Entschuldigung in Oberfranken) - das ist erst einmal verfahrensfrei!
    Weiterhin musst du für ein Wochenendhaus (Nutzung bis 4 Monate im Jahr) nicht das Gebäudeenergiegesetz einhalten.
    ... also dann los! Hier mal nachlesen. So wird es gemacht Blechhütte mal anders ... . ... und wenn es dem Nachbar nicht passt, muss er klagen. Andere Belange dürften ja kaum betroffen sein. Aber: der Garten muss im Innenbereich liegen oder in einem Wochenendhausgebiet (nicht Kleingarten nach Bundeskleingartengesetz). Der Abstand zur Grundstücksgrenze sollte 3m betragen.

    Gruß sigi
    (aus dem Wagner-Ort Graupa)

    Jede Zimmerei kann sich damit befassen. Das ist fachlich kein Problem. Es geht beim Hausbau auch nicht um Gefühl. Wenn der Statiker berechnet, dass die Schraubfundamente reichen - dann ist das so und kann entsprechend gebaut werden. Das Problem ist, dass der Statiker nicht ordentlich oder gar nicht beauftragt wird. Die Zimmereien haben ihre Software und die endet meistens an der Bodenplatte.

    Mit Baugrund will der Zimmermann nichts zu tun haben. ... und dann wird es gemacht, wie man es immer macht. ... das hält auf jeden Fall! Also weiter Beton verbuddeln?! Übringens musste ich eine Schutzkonstruktion aus Stammholz im Waldboden verankern - Betonfundamente waren nicht zugelassen. Die Zimmerleute haben sich in das System super eingearbeitet. Sie haben die Verankerung sogar schräg eingebohrt (genau genommen geschlagen).




    Gruß sigi

    Hallo Schmucki89,

    viele Grüße aus Graupa!
    Ich schließe mich an: du hattest Glück - also sehe es bitte positiv und ziehe deine Schlüsse.
    Ein Hauskauf ist Vertrauenssache - ja selbstverständlich! ... weil das Thema sehr komplex ist.
    Eine Anzahlung aufgrund vorliegender Fotos und reinen Versprechungen über undurchsichtige Internetseiten ... naja, wie gesagt - Glück gehabt! Wenn du Unterstützug brauchst, wende dich doch an die Tiny-House-Initiative Dresden.

    Gruß sigi

    Hallo Pamojja,
    ja ja du hast schon recht ... wer hier wer ist, bekommt man wahrscheinlich nur raus, wenn der- oder diejenige sich in einer PN mal mit einer Telefonnummer, Adresse oder besser per Videokonferenz zu erkennen geben. Es müsste ein echter Dialog entstehen.
    ... und was KI uns da in Zukunft noch bescheren wird? Die eigentliche Frage ist ja: Wenn hier jemand sein TH verkaufen will, warum verhält er sich dann so undurchsichtig? Also wie schon gesagt: im Netzt sieht alles ganz gut aus - ob das wirklich was mit dem zu tun hat, was dann auf dem eigenen Hof steht, ist offen. Das muss jeder selbst entscheiden, ob er sich auf solche Geschäfte einlässt.

    Gruß sigi

    Hallo Walter,
    ob Trailer oder nicht - das spielt keine Rolle!
    Notunterkünfte für Flutopfer ... das ist eine ganz andere Sache - das ist ja wohl logisch.
    Wie gesagt, wir haben genug Erfahrungen mit diversen Bauämtern in diversen Landesbehörden.
    Wenn du trotzdem dein Ding durchziehen willst ... na klar - das sollst machen.

    Wir wollten nur helfen, weil du gefragt hast.


    Gruß sigi

    Hallo Walter,
    wenn du ein Gebäude auf einem Grundstück in Deutschland errichten willst, braucht man dafür eine Gebäudestatik (auch Tragwerksplanung genannt). Wenn dein Hersteller eine Statik hat bzw. ein Zertifikat, welches vergleichbar ist, dann kann er dir dieses ja aushändigen. Wenn der Hersteller dir dann noch die Erklärung des Tragwerksplaners fürs Bauamt unterschreibt, ist ja alles in Ordnung!


    Gruß sigi

    Hallo Lantina,
    aus meiner Erfahrung heraus kann ich nur sagen:
    1. Antrag auf Vorbescheid beim Bauamt stellen mit folgenden Schwerpunkten:
    - Klärung der Grenzbebauung (Brandschutz, Abstandsflächen ...), Innenbereich
    - Klärung des Einfügens in die umliegende Bebauung (Fachwerk links, Denkmale im Umfeld)
    - Klärung des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, Anzahl Wohneinheiten ...)
    - Klärung der Anbindung an die öffentliche Erschließung ((Zufahrt, Stellplätze)
    2. wenn der Bauvorbescheid für das Grundstück vorliegt - dann kann man auf Käufersuche gehen

    Gruß sigi

    Halo Pamojja,
    vielleicht verstehe ich nicht genau, was du meinst.
    Der eine Fakt ist der, dass man eine fehlende Genehmigung nicht kaufen kann, auch nicht indirekt über Strafzahlungen.
    Also mir ist das jedenfalls nicht bekannt. Es geht ja beim illegalen Bauen nicht um Ordnungswidrigkeiten, wofür es einen Bußgeldkatalog gibt. Man kann eventuell Zeit schinden, indem man mit dem Amt verhandelt (taktiert?). Auf diese Art und Weise kann man für eine gewisse Zeit "preiswerter" Wohnen und hätte so einen finanziellen Vorteil. Ich glaube, so manch einer macht daraus ein Konzept. Wo kein Kläger, da kein Richter ... und wenn es hart kommt, dann fahre ich eben einen Landkreis weiter und stelle mich dort ab ... mal stark vereinfacht formuliert. Mit den Strafgebühren ist das auch so eine Sache. Wann werden denn diese angedroht und wann werden diese fällig? Das wären ja dann wohl Zwangsgelder, um dich zur Räumung zu motivieren. Wichtiger wäre doch aber die Frage: warum wird denn überhaupt erst ein Bauamt aufmerksam auf dich? Meistens doch, weil irgend ein Nachbar eine Anzeige macht. Oft anonym, weil sie feige sind ... das Bauamt muss reagieren ... und erst dann kommt ein Vorgang ins Rollen.

    Aber ich könnte wetten, die Meisten bleiben unterm Radar und werden nicht von Nachbarn angezeigt. Von diesen Leuten sieht man natürlich auch nichts im Internet - ist ja auch logisch!


    Gruß sigi

    Naja - mit einer Geldstrafe kann man ja nichts "freikaufen".
    Wenn der amtlich beauftragte Bagger irgendwann kommt, musst du den auch noch bezahlen.
    Also was soll das ganze Philosophieren? Entweder der Bau ist legal oder illegal. ... parallel gibt es nur noch den Fall der Duldung.
    Die Duldung kann unausgesprochen sein (das ist meistens so - eben ohne Aktenzeichen) oder auch "offiziell" erfolgen. Eine "offizielle" Duldung ist meist mit Bedingungen, Auflagen oder Fristen verbunden. Ein Duldung ist in der Regel nie unbegrenzt. Meist wird sie bewusst "taktisch" eingesetzt, um bestimmte Ziele zu erreichen. Ein typisches Beispiel ist die Duldungen von Wagenburgen/-plätzen.


    Gruß sigi

    Richtig!
    ... der eigentliche Vorteil ist der, dass ich den Rahmen bis auf ein bautechnisch bedingtes Minimum absenken kann. Damit kann man, bei guter Planung, sein TH-Fußboden (fast) niveaugleich zum umliegenden Gelände setzten. Für eine altersgerechte Nutzung ohne Stufen oder Rampen ein riesen Vorteil! Selbstverständlich funktioniert das nur mit entsprechenden Materialien und Abdichtungen im Sockelbereich (Spritzwasserbelastung!). Technisch ist das aber beherrschbar, auch mit der leichten Bauweise auf Punktfundamenten.
    Interessant ist, was mit dem eigentlichen Trailer und den Schwerlastkurbeln passiert. Wenn man sich diese nur mieten braucht, wäre das ideal - sonst liegen/stehen die nur rum. Damit werden sich neue Geschäftsideen ergeben. Kleine "Fuhrunternehmen" könnten sich auf solche Transporte spezialisieren mit allen Dienstleistungen drumherum. Vlemmix wird sicherlich auch die oberen Rahmen einzeln fertigen und vertreiben. Im Grunde ist das die Idee des Wechselträgersystems - nur eben für Anhänger bis 3,5t ...

    Ich finde, das ist ein sehr gute und schlüssige Idee für leichte TH!


    Gruß sigi

    ... es musste ja so weit kommen!
    Wenn uns die Chinesen mit PV und E-Autos eindecken, warum nicht auch mit Tiny-Houses!
    Interessant an der ganzen Sache: Schaut euch das solide Tragwerk aus Leichtmetall an! ... die Gebäudestatik scheint schon mal zu stimmen! Selbstverständlich ist das nicht alles, was die Qualität eines Tiny-Houses ausmacht. ... ist eben ein Massenprodukt. Wer sich darauf einlassen will, nur weils so schön preiswert ist - ok - dann viel Spaß dabei!

    Gruß sigi

    Ich frage mich, wie man überhaupt zu solchen Preisen anbieten kann, denn auf den ersten Blick sieht ja immer alles toll aus.
    Aber die Materialien (OSB, Spanplatten, Gipskarton? usw.) und die Verarbeitung dieser lassen nichts Gutes erhoffen. Das Dach braucht selbstverständlich eine ordentliche Aufkantung an den Dachfenstern. Davon ist aber nichts erkennbar. Ich bezweifle, dass das Dachfenster überhaupt so flach eingebaut werden darf. Das Dach hat offensichtlich eine Verblechung? (sieht so aus). Das müsste alles anders konstruiert sein. Regendicht ist das nicht. Deshalb wahrscheinlich auch die Feuchteschäden. Also meine Empfehlung - nicht kaufen!

    Gruß sigi

    Ein kleiner Nachtrag zur deutschen Bürokratie aus praktischer Erfahrung:
    - Eine Behörde bezeichnet in einem Vorbescheid die Lage des Vorhabens "im Innenbereich". Im selben Dokument, auf der nächsten Seite, wurde die Lage des Bauvorhabens "im Außenbereich" bezeichnet. Damit wollte man die Beteiligung der Naturschutzbehörde begründen. Auf meinen Hinweis, dass der Text korrigiert werden müsste, antwortete das Bauamt: Dann müsse der Bauherr kostenpflichtig in Widerspruch gehen. Erst dann könnte das geändert werden. Von Einsicht in Fehler keine Spur!

    Ist dieser Fehler jetzt rechtlich von Vorteil oder von Nachteil für den Bauherren?

    Ehrlich gesagt: Ich kann das noch gar nicht richtig abschätzen.


    Gruß sigi

    Hallo Lukas,
    das hast du gut gemacht! Mich würden natürlich ein paar Details interessieren zur Problematik Innenbereich vs. Außenbereich. Ich habe momentan einen ähnlichen Fall, der hoffentlich nicht "brisant" wird. Auch die Begründung bzgl. Brandschutz interessiert mich. Vielleicht telefonieren wir mal!


    Gruß sigi