Beiträge von sigi

    Ja, tatsächlich. Du hast Recht! Es gibt im Bereich Maschinenbau/Fahrzeugtechnik eine Norm zur Regelung des Wohnbereiches in "Freizeitfahrzeugen". Das kann natürlich missverstanden werden. Mobilheime sind eigentlich die kleinen transportablen Bungalows. Aber so genau ist das offensichtlich nicht geregelt bzw. darf man das nicht so exakt aus dem Englischen übersetzten. Ein typisches Problem, weil die Trennung zwischen Fahrzeug und Gebäude nicht immer so klar möglich ist. Also in jedem Fall ist diese Norm für den Fahrzeugbau verbindlich.
    Hier geht es um Erholungswohnen in Fahrzeugen. ... allerdings können diese Fahrzeuge auch zu Wohngebäuden im Sinne der Länderbauordnungen werden, wenn darin ganzjährig gewohnt werden soll, wie in einem Einfamilienhaus. Und in diesem Falle reicht nicht mehr die Fahrzeugnorm - dann müssen Länderbauordnungsrecht, ENEV usw. angewendet werden.

    Hallo Ju1!
    ... was sind das denn gleich für große Anfragen?
    Bist du Anwalt? Bist du Hersteller? Wer ist der gewerbliche Kunde? Will der Gewerbe in einem Tiny House betreiben? Oder will dieser gewerblich Tiny Houses herstellen, vertreiben, vermieten ...?
    Ob Immobilie oder nicht - daran beißen sich Versicherer, Banken und bestimmt auch Anwälte gerade die Zähne aus.
    Mit Sicherheit gibt es da viele Randbedingungen, welche erst einmal gesetzt werden müssen, um das überhaupt einschätzen zu können.
    TH können fest verankert auf Betonfundamenten stehen oder auch nur abgestellt und gesichert mit leicht demontierbaren Stützfüßen und Unterlagsplatten. Sie können extrem leich, klein und mobil sein, oder schwer, "sperrig" und eher standortbezogen bleiben.
    Bei einem Bauantrag wird übrigens ein Tiny House nicht "automatisch" als Immobilie bewertet. Es gibt hier leider keine schnellen Antworten.
    Wenn du willst, kannst du mir eine PN schreiben. Du erhäts dann meine Kontakte und wir können das Thema telefonisch besprechen.


    Gruß sigi

    Hallo Windlaub,
    die meisten Tiny Houses sind nicht baugenehmigungsfähig für dauerhaftes Wohnen nach Länderbaurecht. Das gilt für Selbstbau und für die meisten gewerblichen Anbieter (insgesamt mehr als 90%!). Es bleibt also nur das Wohnen im "Freizeit- und Erholungsbereich" - das hat nichts mit "normalen Wohngebieten" zu tun! ... es wurde schon sehr viel darüber geschrieben (z.B. von Dietmar).
    Die Meisten holen sich Tipps, bauen oder lassen bauen und verhalten sich dann ruhig, weil sie wissen, dass es besser ist, unterm Radar zu bleiben. Die meisten gewerblichen Anbieter haben inzwischen verstanden, dass sie lieber nicht zu viel versprechen (mein Eindruck).
    So lange sich das Ganze in einer Art "Campingstandard" bewegt, kann man viel machen!

    Ja - das müssten sie. Ich vermute aber, dass sich nur Wenige daran halten. Der Statiker (falls vorhanden) gibt die Verankerungspunkte an.

    Hallo orangebutt86,
    Tiny Houses sind Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 - damit müsste deine Tante als Architektin Bescheid wissen.
    Um als Wohnhaus genehmigungsfähig zu sein, muss ein ENEV-Bauteilnachweis und eine Statik gerechnet werden. Wie sieht es damit aus? Gedanken musst du dir auch zum sommerlichen Wärmeschutz machen, sonst überhitz das kleine Häuschen. Haustechnik und Bauteilaufbauten sind frei wählbar. Inwieweit du ökologisch, nachhaltig und autark bauen kannst, das hängt natürlich von deiner Aufgabenstellung und von deinen finanziellen Möglichkeiten ab. Das alles öffentlich übers Forum zu diskutieren, geht zu weit. Schreibe mir doch eine PN - dann sehen wir weiter.

    ... noch zu Containerbauteilen: das ist eine Sache für Profis! meine Strategie wäre, den Stahl-Container außen bauphysikalisch komplett unbetrachtet zu lassen (also im Kalten). Die innere Schale sollte dann alle bauphysikalischen Anforderungen erfüllen - wärmebrückenfrei!

    Hallo Sandro,
    nach 5 Jahren läuft die Genehmigung für die Raumzellen aus. Eine legale Nutzung ist ab dann nicht mehr möglich. Ein Neuantrag für einen anderen Standort oder eine Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung ist möglich. Tiny Houses sind aber nur "kleine Gebäude" im Sinne der ENEV - eine Baugenehmigung gilt prinzipiell unbefristet. Die U-Werte gem. Anlage 3 gelten entsprechend. Richtig erkannt: der Boden des Tiny House ist eine "Decke gegen Außenluft". Ich würde es auch dabei belassen. Auch wenn das Tiny House auf Erdreich abgestellt ist, bleibt eine luftdurchströmte "Fuge", weil du dein Haus in der Regel durch Unterlagen in Waage bringen musst. Wenn du es schaffst winddichten Kontakt zum Erdreich herszustellen ... dann könnte man einen entsprechenden U-Wert im Nachweis ansetzen. Den dafür notwendigen Aufwand muss jeder selbst einschätzen!

    Hallo Leo,
    ein anspruchsvolles Projekt! Ich wünsche dir alles Gute ... mein Tipp für ein Logistikpartner: http://mls-online.de
    Ich selbst plane nur und baue noch nicht. ... aber auch ich bevorzuge die Variante Wechselbrücke. Zu beachten ist allerdings, dass man mit LKW und 3m Breite nicht ganz so wendig ist. Oft sind Durchfahrten zu interessanten Grundstücken gerade mal 3m im Lichten (wegen Feuerwehr) breit. Mit einer Breite 2,6-2,8m müsste aber alles funktionieren. Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden!


    Gruß sigi

    Hallo chenresi,
    herzlich Willkommen im Forum!
    Wenn Corona es zuläßt, werden wir uns im Raum Dresden zu einem Stammtisch treffen. Vielleicht hast du Lust mitzumachen. Schau einfach mal weiter rein.


    Gruß sigi

    Hallo Imu,
    wenn du diffusionsoffen bauen willst, lass die Siebdruckplatte weg!
    Eine geölte wasserfest verleimte Multiplexplatte tut es auch. Du fährst nicht ständig durch Pfützen. Das bisschen Spritzwasser, was deine Bodenplatte im Laufe der Nutzungsdauer erreicht, trocknet schnell wieder ab. Hier im Forum wird die Siebdruckplatte leider als Standard im Bereich der Bodenplatte dargestellt. Tinyhäuser sind praktisch aber nicht ständig auf der Straße unterwegs. Siebdruckplatten sind im Fahrzeugbau gut einsetzbar, wo es auf Robustheit (z.B. Ladeflächen) und auch Spritzwasserschutz ankommt. Schwachpunkte bleiben die Fugen bzw. Schnittkanten. Wer versiegelt diese denn wasserfest? ... Ist auch schwer machbar, weil ja von oben auf den Trailer verschraubt wird. Danach kommt von unten keiner mehr an die Fugen ran. Über Kapillarwirkung kann gerade hier Spritzwasser eindringen. Also besser gleich diese Art beschichteten Platten ganz weg lassen. Du mußt auch keine Multiplex als Bodenplatte nehmen. Warum nicht einfach eine Lage Bohlen mit Nut und Feder verbauen? Das Ganze nur geölt und verschraubt, ohne Klebeschichten und Kunststoffoberflächen.

    Hallo modfrey,
    der Fall ist ziemlich eindeutig. Zitat aus der Bayrischen Bauordnung:


    Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben ...
    (1) Verfahrensfrei sind
    1. folgende Gebäude:
    a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,


    ... was im Umkehrschluss bedeutet, dass im Außenbereich (entlegener Bauernhof) immer mit Baugenehmigung gebaut werden muss.
    Der Außenbereichsstatus ist bei den Behörden allerdings "heilig" - da hilft erst recht kein Reden! Leider darfst du im Außenbereich noch nicht einmal einen Stellplatz für dein Tiny-House ohne Genehmigung errichten. Also geht erst einmal in euch und überlegt euch genau, wen ihr in eure Planungen einbezieht. ... der Bayer an sich schein ja eher tolerant zu sein.

    Hallo Barbara,
    es kommt darauf an, wie du das TH nutzen möchtest. Wenn du es wie ein Campingfahrzeug nutzt, also nur ein paar Monate im Jahr, dann kannst du Truma-Technik einbauen. Wenn du dein TH als festen Wohnsitz anmelden möchtest, gilt es als Wohnhaus - wie ein Einfamilienhaus. Truma ist eine Marke für den Camping- und Fahrzeugbereich. Die Haustechnik für Gebäude hat ganz andere Rechtsgrundlagen.
    Aber zu deiner eigentlichen Frage:
    Die Wandstärke könnte Rückschlüsse auf Dämmung und Stabilität zulassen. Eine Boilermontage ist aber auch auf dünneren Wänden möglich. Wichtig ist, dass man ein tragendes Bauteil der Wand zur Befestigung nutzt, z.B. ein in der Wand verlaufender Holzständer. Oder man verteilt die Lasten des Boilers auf eine zusätzliche Holzplatte, die man dann auf der (ausreichend stabilen) Innenwandverkleidung an mehreren Punkten befestigt. Für einen 10 Liter-Boiler ist das kein Problem!

    Hallo rei1959,
    um die Haustechnik für ein TinyHouse fachgerecht zu planen, kann ich nur raten, einen Heizungsbauer und Elektriker einzubeziehen. 12V bzw. 24V in Kombination mit 230V für Heizungssysteme und weiterer Haustechnik müssen exakt dimensioniert sein. Man könnte das aber von der anderen Seite aufziehen: Wieviel m2 PV kannst du denn sinnvoll am Haus montieren? Ich denke, bis 5 kWp wirds noch funktionieren. Damit kann man schon einen Menge machen. Die Frage ist nur: wie siehts im Winter aus? Die Anlage leistet dann nur noch 10-15% aber gerade dann brauchst du Heizenergie. Riesige Akkus sind mit Sicherheit auch nicht die Lösung. Für den Transport müsste man die Batterien ausbauen und als Ballast auf dem Zugfahrzeug transportieren. Also hier lohnt es sich, eine Haustechnikplanung zu beauftragen!

    Hallo Rei1959,
    ... auch Stahlbau funktioniert. Wir planen momentan auch in vergleichbarer Bauweise. Die Dampfsperre mit Lupotherm scheint passend und schlüssig. ... Viele Erfolg!