Beiträge von sigi

    Hallo Terese,
    ... meine Empfehlung:
    Der Baubehörde gegenüber würde ich anzeigen (formlos) dass für eine befristete Zeit auf einer definierten Fläche (Skizze Lageplan) ein Tiny-House gebaut wird, welches anschließend abtransportiert wird. Der Ausbau erfolgt privat (nicht gewerblich, auch nicht durch den Tischler). Die Erlaubnis des Grundstückeigentümers muss natürlich (besser schriftlich) vorliegen. Nachbar und Hausbewohner dürfen nicht beeinträchtigt werden (Lärm, Staub, Verschattung). Stadtordnung und Nachbarrecht gilt immer (z.B. bzgl. der Ruhezeiten).
    Klärt das bitte noch versicherungstechnisch! Wer haftet bei Unfällen (spielende Kinder, Arbeitsunfall). Was meint der Tischler? Versichert er sich selbst (selbstständig)? Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe müssen bei der Unfallkasse angemeldet werden. Nur der Bauherr selbst haftet privat mit seiner Unfallversicherung. Ihr müsst also klären: wer ist "Bauherr" und wer leistet "Nachbarschaftshilfe" im Sinne der Unfallkasse? Sollte der Tischler gewerblich (also mit Auftrag usw.) tätig werden, müsste dieser sich prinzipiell selbst absichern. Er ist dann für alles verantwortlich am Arbeitsort und haftet auch dementsprechend.
    Ich spreche hier allerdings nur aus Erfahrung. Das ist keine juristische Beratung!

    Gruß sigi

    Hallo Pamojja,
    ein interessantes Projekt!
    Ich habe allerdings den Eindruck, dass dein Focus mehr beim Fahrzeugbau liegt. Deshalb solltest du überlegen, ob du hier richtig bist.

    Tiny-Houses können selbstverständlich auch profitieren, wenn es um Zerlegbarkeit und Volumenvergrößerung geht.

    Damit könnte das Problem "kleines Transportvolumen - größeres Wohnraumvolumen" gelöst werden.
    Bedarf sehe ich in den Details z.B. bei den Abdichtungen von Fugen zwischen beweglicher Bauteile (Wind, Regen, Luft).
    Auch Gewichtsreduktion ist bei THoW immer ein Thema.

    Gruß sigi

    Ich liebe solche Diskussionen ...
    Aber was ist denn nun mit der Vorgabe? Warum 20 qm? Nicht 15 und nicht 25? Gartenlaube? In (Bundes-)Kleingartenanlage oder in Wochenendhausgebiet?
    Leben kann man auch in 10 qm ... das geht. Dass es Grauzonen gibt, ist mir völlig klar. Habe auch in solchen Zonen schon geplant (Bauantrag). Aber in Grauzonen gibt es keine Vorgaben, sonst wären sie ja nicht "grau".


    Gruß sigi

    Hallo Caroline,
    ich hatte doch nur VitaminFs Frage beantwortet.
    Aber ja, selbstverständlich kann ich das auch stehen lassen.
    Als Bauplaner will ich es vielleicht manchmal zu genau wissen.

    Allerdings dient dieses Forum zum:

    Hinterfragen, Kritisieren, Diskutieren, Relativieren, Erzählen, Meinungen haben ...
    Ich will nicht besserwisserisch sein - darum geht es überhaupt nicht.

    Ich bin echt daran interessiert, was das für ein Sonderfall sein kann.

    Eine Vermutung hatte ich ja bereits beschrieben.

    Also nehmt es bitte nicht persönlich ...

    Gruß sigi

    Hallo VitaminF,
    JA, ich will mit dir das hier diskutieren.
    Diese "Vorgabe" erscheint mir so unrealistisch, dass es mich brennend interessiert, wer so etwas fordert und ob so eine Forderung überhaupt rechtsverbindlich sein kann. Vielleicht ist das alles ein Missverständnis? Könnte vielleicht ein Kleingartenverein sein, welcher seinen Mitgliedern vorschreibt, wie groß die Gartenlaube zu sein hat - das hätte aber nichts mit TH zu tun. Es gibt allerdings auch Kleingartenvereine, welche sich mangels Nachfrage auch gegenüber TH-Fans öffnen. Diese erlauben dann das Aufstellen von TH, unter der Bedingung, dass auch wieder ein paar mehr Parzellen bewirtschaftet werden ... und damit wieder Leben in den Verein kommt.

    Diese TH sind dann aber auch nur am Wochenende zu nutzen. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich bin offen für neue Infos.

    Wie ist denn deinen konkrete Situation?

    Gruß sigi

    Ja - das ist immer sehr individuell und hängt leider auch von der subjektiven Wahrnehmung des Bearbeiters bei der Baubehörde ab.
    Das "Einfügen in die umliegende Bebauung" wurde bisher in den meisten Fällen bezüglich zu großer Häuser bewertet. Bei Tiny-Houses ist es umgekehrt. Bezüglich bestimmter Parameter gibt es allerdings auch harte Fakten: Anzahl der Geschosse, Firsthöhe, Traufhöhe - das sind (meßbare!) Werte, wenn die sehr stark abweichen, könnte man argumentieren, dass sich das Bauvorhaben nicht einfügt.

    Gruß sigi

    Hallo Hannah,
    ich habe Erfahrungen mit Bauämtern "die sich quer stellen". Bei dir geht es ums Einfügen in die umliegende Bebauung - das ist ein Thema mit vielen "Stellschrauben". Es kann sehr hilfreich sein, die umliegende Bebauung erst ein mal richtig zu prüfen - je uneinheitlicher, bunter, chaotischer, extravaganter, geschmackloser .... diese ist - desto besser! Klingt doch logisch - oder?
    Wenn du fragen hast, gern per PN!

    Gruß sigi

    Hallo Himmelreich (Name?),
    was die Vertragssituation, Gewährleistung usw. betrifft ist es mit solchen Angeboten immer schwierig. Du musst dir einfach Zeit nehmen. Die haben mit Sicherheit hier in Deutschland auch Ansprechpartner im Vertrieb. ... und die müssen gebunden werden. Die Dämmung mit PIR ist sehr gut - keine Frage - ist aber komplett aus Kunststoff. Willst du das wirklich?
    Wenn du drin dauerhaft wohnen willst, brauchst du eine Baugenehmigung ... auch als Ferienhaus. Die 50m2 beziehen sich nur auf die Einstufung gem GEG ... das gilt unabhängig von den Bauordnungen. Gebäude bis 75m3 sind nur in Sachsen und Bayern verfahrensfrei im Innenbereich (so mein momentaner Wissensstand). Das kann man natürlich noch genau prüfen.

    Gruß sigi

    Hallo Tina,
    herzlich willkommen! Schön, mal wieder jemand aus Sachsen dabei zu haben. Schau dich erst einmal in Ruhe um. Nutze am besten die Suchfunktion. Wenn du Fragen hast - kannst du dich auch direkt per PN an uns wenden.

    Gruß sigi

    Hallo Lisa und Timo,
    ich hatte an anderer Stelle schon von euch gehört ...
    Das ist genau der richtige Weg! Gratuliere zum Konzept!
    Wenn ihr fachkompetente Unterstützung im Bereich Bauplanung braucht, bin ich gern dabei!

    Gruß sigi

    Hallo Rob (Name?),
    wenn du dich hier richtig umschaust, findest du genug Ideen.
    40ft-Container ... denke bitte an die Höhe. Der High-Cube ist ideal - damit bekommst du auch Baugenehmigungen einfacher, weil die Raumhöhe 30cm höher ist als beim Normalcontainer.

    Gruß Sigi

    Hallo Katrin,
    Willkommen bei uns!
    Ja träumen darf man mal ... aber es gibt ja auch reale Projektideen.
    Gerade im Berliner Umland, kurz hinterm "Speckgürtel" der Stadt, müsste was zu finden sein ...
    Wie lange würdest du zu deiner Mutter fahren wollen? 1 Stunde? ... prüfe mal deine Möglichkeiten und du wirst vielleicht feststellen, dass man so einige Chancen hat!

    Gruß sigi