Genau!
... und so sollte das prinzipiell bleiben. Vorkasse kann man vereinbaren - erfordert aber eine Erfüllungsbürgschaft des Herstellers usw.
Gruß sigi
Beiträge von sigi
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gut so ... einfach dran bleiben! Schönes WE!
Gruß sigi -
Hallo Chris,
unter http://www.Kleinhaus.one gibt es kein Impressum ...
Aber wie gesagt, da gibt es eine Telefonnummer. Da kann man ja mal anrufen. Direkte Kommunikation ist am besten!
Gruß sigi -
... abwarten!
Gruß sigi -
Ja klar - ich gehe selbstverständlich von "freiwillig" aus.
Gruß sigi
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Hallo Pamojja,
das Video kenne ich - bewundernswert dieser Lebensstil. Wenn du auch in der Lage bisst, sehr sehr sparsam zu leben, finde ich das ebenfalls bewundernswert. Leider sind solche Lebensentwürfe die Ausnahme.Gruß sigi
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Hallo Patrick,
wenn da schon steht: eine Ortsbesichtigung ist nicht möglich - dann ist doch alles klar - oder?
Weiter: kein ordentliches Impressum auf der Website, 3x Firmensitz geändert seit 2021 usw. - das liest man bei einer schnellen Recherche im Netz. Aber man kann dort auch anrufen. Bei Interesse, würde ich das machen, um ein Gefühl zu bekommen, wie die Firma arbeitet.Das ist ein reines Handelsunternehmen. Der Preis ist verlockend. Die Produktion findet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im östlichen Europa statt - damit sind Gewährleistungsansprüche wahrscheinlich schwer durchzusetzen.
Gruß sigi -
Bis 3m Gesamtbreite kann mit Sondergenehmigung bewegt werden ... aber besser durch Speditionen.
Das Gesamtgewicht sollte dann aber die 3,5 t überschritten haben, vor allem bei Verwendung von Holzweichfaser - einfach mal durchrechnen!
Gruß sigi -
Hallo Patrick,
2,1 m ist eng ... aber das ist ja immer relativ.
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gern an unseren Dresdner Tiny-House-Verein wenden bzw. an mich als Bauplaner.
Du brauchst ja auch eine Baugenehmigung. Vielleicht kommen wir einfach mal in Kontakt.
Gruß sigi -
Hallo pamojja (Name?),
für den Laien ist es immer sinnvoll wenn er über die Heizlast eine Größenordnung zur Bemessung der Heizung hat.
Im Tiny-House-Bereich ergeben sich bei GEG-gerecht gedämmten Gebäuden Heizlasten weit unter 5kW. Es ist schon schwierig, dafür passende Technik zu finden. In der Regel wird dann getaktet. Stromheizungen werden in Zukunft den Markt beherrschen. Wenn wir nur noch Grünen Strom haben ... aber selbstverständlich muss super gedämmt sein.
Gruß sigi -
... der zitierte "Wärmebedarfsrechner" ermittelt überschläglich die Heizleistung einer Elektroheizung.
Das Verfahren ist veraltet und nicht für gedämmte Neubauten geeignet. Der Bedarf an Wärme wird für ein Gebäude über ein gesamtes Jahr bilanziert. Das wären dann kWh pro Jahr.
Gruß sigi -
... aus aktuellem Anlass:
Am 19. 10.2023 wurde das neue GEG (Gebäudeenergiegesetzt) beschlossen, welches ab 01.01.2024 gilt.Kleine Gebäude gem. § 104 GEG bleiben von der Novellierungen des GEG 2023 >> GEG 2024 wiederholt unberührt.
Es gilt also weiterhin die Anlage 7 des GEG als Grundlage für einen einfachen Bauteilnachweis.
Kleine Gebäude müssen deshalb keine Haustechnik bilanzieren.
Ein Energieausweis im Rahmen der Nachweisführung zum Wärmeschutz erübrigt sich damit.
Gruß sigi
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Hallo Terese,
... meine Empfehlung:
Der Baubehörde gegenüber würde ich anzeigen (formlos) dass für eine befristete Zeit auf einer definierten Fläche (Skizze Lageplan) ein Tiny-House gebaut wird, welches anschließend abtransportiert wird. Der Ausbau erfolgt privat (nicht gewerblich, auch nicht durch den Tischler). Die Erlaubnis des Grundstückeigentümers muss natürlich (besser schriftlich) vorliegen. Nachbar und Hausbewohner dürfen nicht beeinträchtigt werden (Lärm, Staub, Verschattung). Stadtordnung und Nachbarrecht gilt immer (z.B. bzgl. der Ruhezeiten).
Klärt das bitte noch versicherungstechnisch! Wer haftet bei Unfällen (spielende Kinder, Arbeitsunfall). Was meint der Tischler? Versichert er sich selbst (selbstständig)? Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe müssen bei der Unfallkasse angemeldet werden. Nur der Bauherr selbst haftet privat mit seiner Unfallversicherung. Ihr müsst also klären: wer ist "Bauherr" und wer leistet "Nachbarschaftshilfe" im Sinne der Unfallkasse? Sollte der Tischler gewerblich (also mit Auftrag usw.) tätig werden, müsste dieser sich prinzipiell selbst absichern. Er ist dann für alles verantwortlich am Arbeitsort und haftet auch dementsprechend.
Ich spreche hier allerdings nur aus Erfahrung. Das ist keine juristische Beratung!
Gruß sigi -
Hallo Pamojja,
ein interessantes Projekt!
Ich habe allerdings den Eindruck, dass dein Focus mehr beim Fahrzeugbau liegt. Deshalb solltest du überlegen, ob du hier richtig bist.Tiny-Houses können selbstverständlich auch profitieren, wenn es um Zerlegbarkeit und Volumenvergrößerung geht.
Damit könnte das Problem "kleines Transportvolumen - größeres Wohnraumvolumen" gelöst werden.
Bedarf sehe ich in den Details z.B. bei den Abdichtungen von Fugen zwischen beweglicher Bauteile (Wind, Regen, Luft).
Auch Gewichtsreduktion ist bei THoW immer ein Thema.
Gruß sigi -
Hallo Floh,
Herzlich Willkommen!
Gruß sigi -
Hallo Mon,
einfach mal richtig ausschreiben ...
Das kann man auch funktional.
Mein Tipp: Zimmerer und Holzbauunternehmer können Häuser bauen ... auch kleine Häuser.
Gruß sigi -
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Ich liebe solche Diskussionen ...
Aber was ist denn nun mit der Vorgabe? Warum 20 qm? Nicht 15 und nicht 25? Gartenlaube? In (Bundes-)Kleingartenanlage oder in Wochenendhausgebiet?
Leben kann man auch in 10 qm ... das geht. Dass es Grauzonen gibt, ist mir völlig klar. Habe auch in solchen Zonen schon geplant (Bauantrag). Aber in Grauzonen gibt es keine Vorgaben, sonst wären sie ja nicht "grau".
Gruß sigi