Beiträge von sigi

    Hallo Caroline,
    ich hatte doch nur VitaminFs Frage beantwortet.
    Aber ja, selbstverständlich kann ich das auch stehen lassen.
    Als Bauplaner will ich es vielleicht manchmal zu genau wissen.

    Allerdings dient dieses Forum zum:

    Hinterfragen, Kritisieren, Diskutieren, Relativieren, Erzählen, Meinungen haben ...
    Ich will nicht besserwisserisch sein - darum geht es überhaupt nicht.

    Ich bin echt daran interessiert, was das für ein Sonderfall sein kann.

    Eine Vermutung hatte ich ja bereits beschrieben.

    Also nehmt es bitte nicht persönlich ...

    Gruß sigi

    Hallo VitaminF,
    JA, ich will mit dir das hier diskutieren.
    Diese "Vorgabe" erscheint mir so unrealistisch, dass es mich brennend interessiert, wer so etwas fordert und ob so eine Forderung überhaupt rechtsverbindlich sein kann. Vielleicht ist das alles ein Missverständnis? Könnte vielleicht ein Kleingartenverein sein, welcher seinen Mitgliedern vorschreibt, wie groß die Gartenlaube zu sein hat - das hätte aber nichts mit TH zu tun. Es gibt allerdings auch Kleingartenvereine, welche sich mangels Nachfrage auch gegenüber TH-Fans öffnen. Diese erlauben dann das Aufstellen von TH, unter der Bedingung, dass auch wieder ein paar mehr Parzellen bewirtschaftet werden ... und damit wieder Leben in den Verein kommt.

    Diese TH sind dann aber auch nur am Wochenende zu nutzen. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich bin offen für neue Infos.

    Wie ist denn deinen konkrete Situation?

    Gruß sigi

    Ja - das ist immer sehr individuell und hängt leider auch von der subjektiven Wahrnehmung des Bearbeiters bei der Baubehörde ab.
    Das "Einfügen in die umliegende Bebauung" wurde bisher in den meisten Fällen bezüglich zu großer Häuser bewertet. Bei Tiny-Houses ist es umgekehrt. Bezüglich bestimmter Parameter gibt es allerdings auch harte Fakten: Anzahl der Geschosse, Firsthöhe, Traufhöhe - das sind (meßbare!) Werte, wenn die sehr stark abweichen, könnte man argumentieren, dass sich das Bauvorhaben nicht einfügt.

    Gruß sigi

    Hallo Hannah,
    ich habe Erfahrungen mit Bauämtern "die sich quer stellen". Bei dir geht es ums Einfügen in die umliegende Bebauung - das ist ein Thema mit vielen "Stellschrauben". Es kann sehr hilfreich sein, die umliegende Bebauung erst ein mal richtig zu prüfen - je uneinheitlicher, bunter, chaotischer, extravaganter, geschmackloser .... diese ist - desto besser! Klingt doch logisch - oder?
    Wenn du fragen hast, gern per PN!

    Gruß sigi

    Hallo Himmelreich (Name?),
    was die Vertragssituation, Gewährleistung usw. betrifft ist es mit solchen Angeboten immer schwierig. Du musst dir einfach Zeit nehmen. Die haben mit Sicherheit hier in Deutschland auch Ansprechpartner im Vertrieb. ... und die müssen gebunden werden. Die Dämmung mit PIR ist sehr gut - keine Frage - ist aber komplett aus Kunststoff. Willst du das wirklich?
    Wenn du drin dauerhaft wohnen willst, brauchst du eine Baugenehmigung ... auch als Ferienhaus. Die 50m2 beziehen sich nur auf die Einstufung gem GEG ... das gilt unabhängig von den Bauordnungen. Gebäude bis 75m3 sind nur in Sachsen und Bayern verfahrensfrei im Innenbereich (so mein momentaner Wissensstand). Das kann man natürlich noch genau prüfen.

    Gruß sigi

    Hallo Tina,
    herzlich willkommen! Schön, mal wieder jemand aus Sachsen dabei zu haben. Schau dich erst einmal in Ruhe um. Nutze am besten die Suchfunktion. Wenn du Fragen hast - kannst du dich auch direkt per PN an uns wenden.

    Gruß sigi

    Hallo Lisa und Timo,
    ich hatte an anderer Stelle schon von euch gehört ...
    Das ist genau der richtige Weg! Gratuliere zum Konzept!
    Wenn ihr fachkompetente Unterstützung im Bereich Bauplanung braucht, bin ich gern dabei!

    Gruß sigi

    Hallo Rob (Name?),
    wenn du dich hier richtig umschaust, findest du genug Ideen.
    40ft-Container ... denke bitte an die Höhe. Der High-Cube ist ideal - damit bekommst du auch Baugenehmigungen einfacher, weil die Raumhöhe 30cm höher ist als beim Normalcontainer.

    Gruß Sigi

    Hallo Katrin,
    Willkommen bei uns!
    Ja träumen darf man mal ... aber es gibt ja auch reale Projektideen.
    Gerade im Berliner Umland, kurz hinterm "Speckgürtel" der Stadt, müsste was zu finden sein ...
    Wie lange würdest du zu deiner Mutter fahren wollen? 1 Stunde? ... prüfe mal deine Möglichkeiten und du wirst vielleicht feststellen, dass man so einige Chancen hat!

    Gruß sigi

    Hallo Moritz (Name?),
    ich empfehle: Person B klärt zusammen mit einem Architektur- /Ingenieurbüro die baurechtliche Situation beim Bauamt!
    Das kann sehr schnell mit einem Antrag auf Vorbescheid erfolgen. Wer soll dir denn hier im Forum belastbare Auskünfte geben?
    Wenn du willst, schreibe mir eine PN - dann können wir uns telefonisch dazu mal austauschen.

    Gruß sigi


    PS: Positive Erfahrung mit Antrag auf Vorbescheid liegt vor für ein Projekt (3 Tiny-Houses) im LK Bad Kreuznach!

    ... lass dich da nicht frustrieren!
    Brandwand ist nicht gleich "Mauer" aus Ziegelsteinen. Gemeint sind damit die brandschutztechnischen Anforderungen ... da gibt es eben den Begriff "Brandwand" - als Material kann man z.B. auch "Trockenbaumaterial" verwenden. Selbstverständlich muss das geplant werden, denn es müssen gleichzeitig viele Funktionen der Wand bedacht werden z.B. auch Witterungsschutz, Wärmeschutz - aber das ist machbar.

    Gruß sigi

    Hallo Simon,

    dein Hersteller ist für die Aufstellung des Hauses verantwortlich!
    Er muss dir eine Statik mitliefern. Auch wenn das "Fahrzeug - der Trailer" mit im System steckt. Die Verankerung ist wichtig - da geht es nicht nur um Lastverteilung und Tragfähigkeit des Untergrundes sondern auch um Sicherheit gegen "Abheben" bzw. "Umkippen".


    Gruß sigi

    Hallo Ingrid,
    dein Reihenhaus grenzt jeweils mit einer Brandwand an die benachbarten Häuser. Dein einzeln stehendes Tiny-House müßte diese Funktion bei 6,0 m Grundstücksbreite auch erfüllen. Das ist technisch möglich. Du müsstest das nur entsprechend beachten.

    Gruß sigi