Beiträge von sigi

    Hallo Bernhard,
    ja das kann sein. Ein "Ferienhaus" unterscheidet sich vom "Wochenendhaus" durch die Art der Nutzer. Ferienhaus=wechselnde Nutzer, Wochenendhaus=gleiche Nutzer in der Regel die Eigentümer oder ein eingeschränkter Nutzerkreis, meist Verwandschaft/Freunde, beide sind in Sondergebieten oder im Innenbereich möglich, in reinen Wohngebieten ist die gewerbliche Nutzung oft nicht gewünscht, in allgemeinen Wohngebieten sind einzelne Ferienhäuser akzeptabel - das ist vom Einzelfall abhängig (Einfügen in die umliegende Bebauung)


    Gruß sigi

    ... aus aktuellem Anlass möchte ich die aktuell gültige Gesetzesänderung (GEG 2020 >> GEG 2023) veröffentlichen.
    Wie schon so oft erwähnt: Tiny Houses bleiben als Sonderfall "kleines Gebäude" von der Gesamtbilanzierung befreit!


    Gruß sigi


    GEG2023.pdf

    Hallo Bernhard,
    3 Stellen nach dem Komma sind üblich (... sogar vorgeschrieben). Ob eine Abrundung zulässig ist, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube, es läuft rein mathematisch ab, in der jeweiligen Software. Entscheidend ist die 3. Stelle nach dem Komma aber sowieso nicht. Viel wichtiger ist der korrekte Ansatz pro nachzuweisendem Bauteil. Es gibt in der Praxis in den meisten Fällen keine homogenen Bauteilschichtungen. In der Regel sind mindestens 2 Bereiche in den raumbildenden Umfassungskonstruktionen zu berücksichtigen - das "Gefach" und der "Rahmen". Der Rahmen übernimmt die Statik und das Gefach hat Platz für die Dämmung - etwas vereinfacht dargestellt. Je Bauteil (Wand, Bodenplatte, Decke, Dach) muss der Gefachanteil an der Gesamtfläche des Bauteils ermittelt werden. Das sollte man nicht einfach so schätzen, sondern berechnen. In die Berechnung gehen neben Doppelstützen (z.B. am Rand oder bei Montagestößen) auch horizontal liegende Riegel, Stürze und Schwellen ein. Gefachanteile von 70-75% (!) sind die Regel. Die einfache Berechnung z.B. 60mm Holzständer bei 60cm Abstand = 90% Gefachanteil ist nicht korrekt, weil hier nur ein Ausschnitt des Bauteils betrachtet wird. Also erst einmal den richtigen Gefachanteil ermitteln und dann hinterm Komma feinjustieren. Übrigens darf man alle Bauteilschichten in der Berechnung ansetzen - auch Luftschichten (ruhend oder bewegt). Auch im Bereich des Fußbodens ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten, denn ein freies Fahrgestell unter einem TH erzeugt eine "Decke gegen Außenluft nach unten" während ein abgesetztes Modul als "Bodenplatte gegen Erdreich" rechnerisch günstiger bewertet wird.
    Mein Tipp an alle Selbstbauer: vor Beginn der Arbeiten das Projekt bzgl. Statik und Wärmeschutz mal durchplanen lassen!

    Gruß sigi

    Hallo Bernhard,
    ich habe dazu da noch keine Urteile und rechtsverbindliche Erklärungen gelesen. Selbstverständlich ist damit der Zeitraum in der warmen Jahreszeit gemeint, in der nicht geheizt werden muss. Das ist ja auch der eigentliche Hintergrund, nämlich nicht heizen zu müssen. Wenn du die Nutzung über die wärmere Jahreszeiten auf insgesamt 4 Monate verteilst, kann ja wohl niemand etwas dagegen haben.

    Gruß sigi

    Hallo Bernhard,
    aus meiner Erfahrung mit Bauanträgen (auch in Hessen) kann ich dir mitteilen:
    Das GEG trifft nicht zu, wenn ihr das TH weniger als 4 Monate nutzen wollt.
    Es sind also keinerlei Nachweise zum Wärmeschutz notwendig. Dazu solltet ihr gleich mit dem Bauantrag eine entsprechende Erklärung einreichen. Um die Statik kommt ihr aber nicht herum. Der Tragwerksplaner (Statiker) muss bei der Ingenieurkammer Hessen gelistet sein. Ansonsten sind die üblichen Bauvorlagen und Berechnungen notwendig. Vor allem der Lageplan muss qualifiziert sein. Da gehts dann auch um das Hauptgebäude auf dem Grundstück, um Abstandsflächen usw.. Ich empfehle euch, das nicht in Eigenleistung zu machen. Lasst das von einem Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieur erstellen.

    Gruß sigi

    Hallo Andy,
    um die 60m2 ... das ist nicht mehr "Tiny"! Ich empfehle dir, eine ganz normale Planung mit einem Architekten. Mein Angebot dazu steht. Ein von mit geplantes (und inzwischen gebautes) Haus mit 60m2 Wohnfläche sende ich dir per PN. Hier im Forum soll es nur um echte Tiny-Hauses gehen - bis max. 50m2.

    Gruß sigi

    Hallo Manuela,
    ist der Architekt nach wie vor euer Planer? Habt ihr mit ihm bereits einen Bauantrag gestellt? Geht es nun nur noch um die Kostenreduzierung? Ich vermute, ihr nutz die 2-Geschossigkeit voll aus? Ihr müsstet so auf eine Wohnfläche von ca. 65 m2 kommen - ist das richtig? Dafür scheinen mir die Kosten auch etwas zu hoch. Ich habe selbst einige TH-Projekte geplant und frage deshalb so penibel. Wie sieht denn euer Energiekonzept aus? Wenn Tiny Houses nach aktuellem (und zukünftigem) Stand des Gebäudeenergiegesetzes geplant werden, haben sie eigentlich einen sehr geringen Endenergieverbrauch. Dass nur regenerative Energie zum Einsatz kommt, versteht sich von selbst. Aber eine "normale" Wärmepumpe ist in der Regel nicht für so kleine Leistungen ausgelegt. Was habt ihr denn da für ein System? Bei sehr guter Wärmedämmung geht der Trend eigentlich immer mehr zu Stromdirektheizungen (für Tiny Houses!) oder zu Klimageräten, welche im Sommer auch kühlen können.

    Investieren sollte man in eine PV-Anlage mit Speichersystem bei gleichzeitiger Anwendung stromsparender Konzepte (Verbraucher).
    Ein Hinweis sei noch erlaubt: Wenn ihr 2-geschossig baut und damit die 50m²-Marke überschreitet, habt ihr kein "kleines Gebäude" gem. Gebäudeenergiegesetz mehr. Es handelt sich dann um ein normales Wohngebäude. ... und auf Grund der Pachtsituation solltet ihr prüfen, ob ihr überhaupt Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen könnt.

    Gruß sigi

    Hallo Andreas und Karin,
    Herzlich Willkommen bei uns im Forum!
    Ein sehr gutes Konzept. Ihr wollt tiny bleiben, aber nicht zu beengt sein in den eigenen 4 Wänden.
    Schaut euch mal um ... im Bereich der Modulhäuser werdet ihr sicher etwas Passendes finden. Wollt ihr modern oder eher klassisch bauen? Ihr könnt euch zwecks Planungsleistungen gern direkt an mich wenden (per PN).

    Gruß sigi

    Tiny-Houses aus Polen ...
    wenn ihr keine deutschen Dokumentationen für eine Baugenehmigung braucht z.B. Statik, Wärmeschutznachweise usw. - dann kann das seitens Preis-Leistung-Verhältnis ganz gut gehen. Gewährleistung halte ich aus rechtlichen Gründen für fragwürdig. Ich spreche aus Erfahrung. Habe für einen polnischen Hersteller eine in Deutschland gültige Statik und einen Wärmeschutznachweis erstellt. Es war sehr chaotisch! Hintergrund: ihr habt in der Regel Kontakt zu einem deutsch sprechenden Händler und der hat wiederum Kontakt zu einem polnischen Hersteller. Der Händler verspricht euch alles mögliche, aber der Hersteller bleibt bei seinem Werkstandard. ... und der ist in der Regel nicht an deutsches Baurecht gekoppelt.

    Fazit:

    - Mobilheime für Campingplätze - das geht!

    - Tiny-Houses für deutsche Baugenehmigung - das ist nicht zu empfehlen!

    Gruß sigi

    Hallo Anne,
    ja, man kann eine Bauvoranfrage stellen, ohne dass du im Grundbuch stehst und ohne dass du bereits ein TH besitzt.
    Ich kann dir ein Angebot für einen Ingenieurvertrag erstellen. Das Angebot ist individuell, weil ich vorab ein paar Daten zu deinem Projekt brauche. Mit der Baugenehmigung ist das ebenso. Wir werden auf jeden Fall eine Lösung finden. Ich habe dir eine PN geschrieben.

    Gruß sigi

    Hallo Hardy,
    willkommen im Forum! Du hast deine Situation sehr gut beschrieben. Das Thema hatte ich bereits. Wichtig ist die Situation vor Ort. Ich empfehle dir, eine Bauvoranfrage zu stellen. Mit dieser werden einzelne Fragen deines Projektes seitens des Bauamtes geklärt. Die Fragestellung kannst du auch begründen zwecks Einschätzung der Situation für das Bauamt. Wenn du willst, kann ich das gemeinsam mit dir planen. Schreib mir einfach eine PN.

    Gruß sigi

    Hallo Evi und Volki,
    es gibt bereits die Tiny House Initiative Dresden. Wenn ihr euch anschließen wollt, sendet mir eure Kontakte per PN.
    Momentan laufen 2 konkrete Projekte. Wir brauchen immer wieder aktive Mitmacher. Die Stellplätze sind noch nicht fix.

    Wir stecken in der Vorplanung.


    Gruß sigi



    Übrigens ... Tiny Houses dieser Größe sind in Sachsen und Bayern im Innenbereich verfahrensfrei!

    Hallo VisuDirk und bjoern matzken,
    Tiny-Houses, egal ob auf Trailer oder Wechselbrücke, sind in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig.
    Bitte mal hier nachlesen: https://indiviva.de/ebook-bauantrag-fuers-tiny-house/

    oder hier: Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House

    Es gibt ein paar Besonderheiten, was die Verfahren betrifft. In Bayern und Sachsen sind z.B. die TH bis 75 m³ Bruttorauminhalt verfahrensfrei. Das bedeutet aber auch, dass der Bauherr Wärmeschutz gem. GEG, Statik, Schallschutz usw. in Eigenverantwortung einhält. Auch die Platzierung des TH auf dem Grundstück muss so erfolgen, dass es genehmigungsfähig wäre. Kurz gesagt: es müssen alle öffentlich rechtlichen Vorschriften eingehalten sein - vor allem die jeweilige Landesbauordnung, in welcher z.B. die Abstandsflächen geregelt sind.


    Gruß sigi

    Wie in Bayern sind nun auch in Sachsen Tiny-Houses mit einem Bruttorauminhalt bis 75m³


    v e r f a h r e n s f r e i .

    Zitat Sächsische Bauordnung in der Fassung 11. Mai 2016, zuletzt geändert am 20. Dezember 2022:

    § 61

    Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

    (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude:

    a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³, außer im Außenbereich ...

    Ich hoffe, ihr wisst, was das bedeutet! ...

    Viele Grüße von sigi

    Hallo Waldler,
    ja, ich denke, die Grenze 3,5t ist für alle TH-Fans als "Schallmauer" bekannt. Leicht oder schwer - das ist die Frage ... mit allem was sich daraus ergibt. Aber noch einmal zum Thema Baustatik. Ich plane auch Waldkindergärten und habe deshalb damit zu tun, wie Behörden mit dem Thema "Tragwerksplanung" überhaupt umgehen. Es geht ja nicht darum, alles richtig zu machen (zu rechnen). Es geht vielmehr darum einen Verantwortlichen zu haben, der im Gewährleistungsfall haftet. Deshalb ist nicht die Berechnung wichtig, sondern die Erklärung des Tragwerksplaners und sein Nachweis der Haftpflichtversicherung. Ich hatte das bereist geschrieben. Es wird auch eine "Mischung" aus TÜV/DEKRA-Gutachten und Erklärung des Tragwerksplaners akzeptiert, auch bei Sonderbauten (Kindertagesstätte!) inclusive Begleitung mit Prüfingenieuren.

    Gruß sigi