Beiträge von sigi

    Hallo Anne,
    ja, man kann eine Bauvoranfrage stellen, ohne dass du im Grundbuch stehst und ohne dass du bereits ein TH besitzt.
    Ich kann dir ein Angebot für einen Ingenieurvertrag erstellen. Das Angebot ist individuell, weil ich vorab ein paar Daten zu deinem Projekt brauche. Mit der Baugenehmigung ist das ebenso. Wir werden auf jeden Fall eine Lösung finden. Ich habe dir eine PN geschrieben.

    Gruß sigi

    Hallo Hardy,
    willkommen im Forum! Du hast deine Situation sehr gut beschrieben. Das Thema hatte ich bereits. Wichtig ist die Situation vor Ort. Ich empfehle dir, eine Bauvoranfrage zu stellen. Mit dieser werden einzelne Fragen deines Projektes seitens des Bauamtes geklärt. Die Fragestellung kannst du auch begründen zwecks Einschätzung der Situation für das Bauamt. Wenn du willst, kann ich das gemeinsam mit dir planen. Schreib mir einfach eine PN.

    Gruß sigi

    Hallo Evi und Volki,
    es gibt bereits die Tiny House Initiative Dresden. Wenn ihr euch anschließen wollt, sendet mir eure Kontakte per PN.
    Momentan laufen 2 konkrete Projekte. Wir brauchen immer wieder aktive Mitmacher. Die Stellplätze sind noch nicht fix.

    Wir stecken in der Vorplanung.


    Gruß sigi



    Übrigens ... Tiny Houses dieser Größe sind in Sachsen und Bayern im Innenbereich verfahrensfrei!

    Hallo VisuDirk und bjoern matzken,
    Tiny-Houses, egal ob auf Trailer oder Wechselbrücke, sind in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig.
    Bitte mal hier nachlesen: https://indiviva.de/ebook-bauantrag-fuers-tiny-house/

    oder hier: Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House

    Es gibt ein paar Besonderheiten, was die Verfahren betrifft. In Bayern und Sachsen sind z.B. die TH bis 75 m³ Bruttorauminhalt verfahrensfrei. Das bedeutet aber auch, dass der Bauherr Wärmeschutz gem. GEG, Statik, Schallschutz usw. in Eigenverantwortung einhält. Auch die Platzierung des TH auf dem Grundstück muss so erfolgen, dass es genehmigungsfähig wäre. Kurz gesagt: es müssen alle öffentlich rechtlichen Vorschriften eingehalten sein - vor allem die jeweilige Landesbauordnung, in welcher z.B. die Abstandsflächen geregelt sind.


    Gruß sigi

    Wie in Bayern sind nun auch in Sachsen Tiny-Houses mit einem Bruttorauminhalt bis 75m³


    v e r f a h r e n s f r e i .

    Zitat Sächsische Bauordnung in der Fassung 11. Mai 2016, zuletzt geändert am 20. Dezember 2022:

    § 61

    Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

    (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude:

    a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³, außer im Außenbereich ...

    Ich hoffe, ihr wisst, was das bedeutet! ...

    Viele Grüße von sigi

    Hallo Waldler,
    ja, ich denke, die Grenze 3,5t ist für alle TH-Fans als "Schallmauer" bekannt. Leicht oder schwer - das ist die Frage ... mit allem was sich daraus ergibt. Aber noch einmal zum Thema Baustatik. Ich plane auch Waldkindergärten und habe deshalb damit zu tun, wie Behörden mit dem Thema "Tragwerksplanung" überhaupt umgehen. Es geht ja nicht darum, alles richtig zu machen (zu rechnen). Es geht vielmehr darum einen Verantwortlichen zu haben, der im Gewährleistungsfall haftet. Deshalb ist nicht die Berechnung wichtig, sondern die Erklärung des Tragwerksplaners und sein Nachweis der Haftpflichtversicherung. Ich hatte das bereist geschrieben. Es wird auch eine "Mischung" aus TÜV/DEKRA-Gutachten und Erklärung des Tragwerksplaners akzeptiert, auch bei Sonderbauten (Kindertagesstätte!) inclusive Begleitung mit Prüfingenieuren.

    Gruß sigi

    Hallo Jesko (dein Name?),
    ich kann dir nur sagen: Niemand kann für solche Bastellösungen eine Statik rechnen bzw. irgendwelche verbindlichen Tipps zur Tragfähigkeit geben. Ich frage mich allerdings, warum ihr TH- und Caravan-Bastler immer wieder auf Holz geht? Wenn es um Gewicht, Kosten und Stabilität geht, sind doch Metallprofile die beste Wahl. Die Amerikaner tackern so auch ihre TH zusammen! Bei uns gibt es nur wenige zugelassene Systeme. Protector und Knauf bietet da entsprechende Profile an. Wenn ich basteln würde, würde ich die Tragfähigkeit der "normalen" Trockenbauprofile mal austesten. Diese gibt es ab 50 mm Profilbreite. Mit einer ordentlichen Sperrholzplatte verschraubt und v e r k l e b t ergeben sich stabile Konstruktionen. Aussteifungen des Baukörpers in Längs- und Querrichtung sind wichtig. Große Öffnungen vor allem im Giebel vermeiden, sonst werden gesonderte Stahlrahmen erforderlich.
    Beachte bitte, dass diese "normalen Profile" aus dem Baumarkt nur für nichttragende Wände zugelassen sind. Eine Gewährleistung für deinen Anwendungsfall gibt es nicht ... auch nicht von mir! Du bastelst da in voller Eigenverantwortung! Echte Tragwerke für Tiny Houses inclusive Statik sehen da schon etwas anders aus. Ich hänge dir mal einen Auszug aus einer Tragwerksplanung an - selbstverständlich nur zur Info und Inspiration.



    Gruß sigi


    PS: also dein "Aufsatz ist so grottig" - der ist schon wieder gut! ...

    Hallo Dietmar,
    ja, das hatten wir alles schon. Wenn die Anforderungen an die Förderbedingungen mehr kosten als die Einsparungen durch Sonderkredite der KfW, bringt der Aufwand nichts. Das Geld sollte dann lieber ins Haus selbst bzw. in Solartechnik gesteckt werden.
    Wir sind gespannt auf deinen Artikel in der "Kleiner Wohnen"!

    Frage an alle:
    Kann eine QNG-Zertifizierung für TH aus anderen Gründen attraktiv oder notwendig sein sein?

    Gruß sigi

    Hallo Sabine,
    ich sehe das ähnlich. Holz (Biomasse), vor allem in Form von Pellets, ist ideal für TH. Selbstverständlich kann ich aber auch verstehen, dass der Gesetzgeber das Heizen mit Holz nicht noch zusätzlich fördert. Die Frage steht ja wirklich: was bleibt, wenn die fossilen Energieträger wegfallen? Holz ist nach wie vor berechtigt und gut, selbstverständlich geht es nach wie vor mit einem sehr guten Primärenergiefaktor in die Berechnung ein. Es würde aber nicht im "Massenmarkt" funktionieren, weil unsere n a c h h a l t i g e Forstwirtschaft das nicht leisten könnte. Ein Raubbau wäre dann vorprogrammiert. Interessant wäre aber schon, wie weit man zukünftig unseren Wald ausbauen könnte.

    Übrigens gilt das Gleiche analog für sonstige Biomasse. Was anfällt und (ohne Förderung) nachhaltig umsetzbar ist, kann ja verheizt werden. ... aber das (geförderte) Anbauen von Energiepflanzen (z.B. Mais) wäre meiner Meinung nach auch so ein Irrweg.


    Gruß sigi

    Liebe Tiny-House-Fans,
    neben der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) erzeugen auch die neuen Förderpakete

    der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Klimafreundliche Neubauten viele Fragen.

    Hier soll es vorrangig um die Anwendung des QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) für Tiny-Houses gehen.


    Zum Einstieg hier erst einmal die wichtigsten Infos im Überblick:
    1. alles zur KfW-Förderung: https://www.kfw.de/inlandsfoer…/Neubau/Bau-eines-Hauses/

    2. alles zur QNG-Zertifizierung: https://www.qng.info/


    Was bedeutet das für Tiny-Houses?

    Ich möchte dazu weitere Fragen in den Raum stellen:

    - Wieviele Tiny-Haus-Bauer wollen mit der KfW den Neubau eines TH finanzieren?
    - Welche Hausbanken würden diese Finanzierung mit tragen?
    - Welche Bedingungen für die Finanzierung von TH wären denn prinzipiell Voraussetzung (Mobilie vs. Immobilie)?


    - Wer hat für ein TH bereits eine Förderung "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude mit QNG" beantragt?

    - Wie sind die Praxiserfahrungen (Kosten, Anforderungen, Zeit)?

    - Wurde die Wirtschaftlichkeit der Zertifizierung ermittelt?


    Mir ist bekannt, dass sich einige Hersteller, Bauherren, Planer und der Tiny-House-Verband mit der Thematik befassen.

    Deshalb diskutiert bitte mit zum Thema "QNG und Tiny Houses"!


    Gruß sigi

    Liebe Tiny-House-Gemeinde,
    zu o.g. Beitrag möchte ich Folgendes ergänzen:
    Der Gesetzentwurf hat den Bundesrat passiert, geht zurück in die 2. Lesung des Bundestages

    und wird offensichtlich noch vor der Sommerpause als GEG 2024 beschlossen.
    mein persönliches Fazit:

    Es geht vorrangig um die Umstellung der Heiztechnik.

    Interessant sind die Randthemen: Strom-Direktheizung und Holzheizung.
    Wärmepumpen werden in Zukunft das Heizsystem Nr. 1 sein!
    hier ein paar interessante Links dazu:


    1. Meinungen des Bundesrates zur GEG-Novelle:
    https://www.bundesrat.de/DE/se…de.html?cms_id=0_2d36kqy8

    2. Der Beschluss des Bundesrates

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0101-0200/170-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

    3. Ein sehr gutes zusammenfassendes Video von Dr. Bene:

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    Und was hat das mit Tiny-Houses zu tun?

    im Grunde genommen: N I C H T S

    Es gilt alles oben Geschriebene unverändert und wird so im neuen GEG 2024 stehen.


    Seht das bitte als Vorteil an!


    Gruß sigi

    Hallo Carola,
    auch von mir ein herzliches Willkommen.
    Weil ich oben erwähnt wurde ... Ja, das kannst du alles machen. Suche dir einen Bauernhof und dann geht es los.

    Mach dir aber bitte keine Illusionen, dass du schnell die richten Leute findest. Dein Projekt ist super, brauch aber Zeit und Nerven.
    Auf dem Land hat man vielleicht eher die Möglichkeiten. Kleinere Gemeinden ringen oft um jeden neuen Einwohner. Oft sind sie auch offen für neue Wohnformen. Es muss ja nicht gleich eine "Siedlung" sein. Das führt ohnehin bei Behörden nur dazu, dass an die Erstellung eines Bebauungsplans gedacht wird. Genau das sollte man aber vermeiden. Man kann auch eine "Hausgruppe" beantragen. Das sehe ich als goldenen Mittelweg, um effektiv ans Ziel zu kommen. Leider müssen immer mehr Landwirte aufgeben. Was wird dann aus den Höfen? ... ich glaube, dein Ansatz ist richtig. Ich wünsche dir maximalen Erfolg!

    Gruß sigi

    Liebe Tiny-House-Gemeinde,

    ich möchte hiermit zum Entwurf GEG 2024 Folgendes klarstellen:
    - 99% der Tiny-Houses sind " K l e i n e G e b ä u d e "
    - es gelten unverändert die a n s p r u c h s v o l l e n Werte der Anlage 7 (auch im GEG2024-Entwurf.pdf)
    - im Baugenehmigungsverfahren werden dementsprechend die U-Werte der Bauteile nachgewiesen (mit Bauteilstärken um die 30cm!)

    DAS IST ALLES! ... für die Nutzung "dauerhaft Wohnen"

    ... wir sind nun mal ein Ausnahmefall im Baurecht - in diesem Fall zu unserem Gunsten!


    Gruß sigi
    (Diplom-Bauingenieur)


    PS: Wer Fördermittel der KfW beantragen will, muss das komplette Berechnungsverfahren durchlaufen.
    In diesem Falle kümmern wir uns dann auch um die Wärmebrücken, den Blower-Door-Test und die gesamte Haustechnik, incl. Lüftung.