Beiträge von Klaus

    Hallo Johannes,


    Meine Erfahrung ist ebenfalls sehr konstruktiv dem Bauamt gegenüber zu treten.

    Bei Projekten wie unseren sind wir auf die Mithilfe und auch ein wenig eigene Motivation der Mitarbeiter beim Bauamt angewiesen.

    Daher Versuche ich einerseits sachkundig und sehr dialogbereit aufzutreten.

    Aus meiner Erfahrung sind die Bauämter ggu tiny Housern offen. Wenn im ersten Schritt das gemeinsame Ziel klar ist, kann an der Lösung gearbeitet werden.


    Viele Grüsse


    Klaus


    Hallo Stefan,

    Danke für deine Einschätzung zu unserem Vorhaben.

    Meine Architektin und ich sind gerade mit dem Bauamt am Besprechen der Auflagen. Der Mitarbeiter beim Bauamt möchte uns unterstutzen, hat allerdings vor allem vor den vielen Anfragen der Nachbarn in der Folge "Angst", wenn er uns die Befreiung erteilt.

    Ein Baurechtsanwalts meinte jedoch, dass das Bauamt durch unsere Befreiung keinen Präzedenzfall schafft. Ich kann den Mitarbeiter allerdings verstehen, das er auf die Folgediskussionen mit den Nachbarn keinen Bedarf hat.

    Hast du Erfahrung wie man den Bauamt Mut machen kann trotz der potentiellen Folgegespräche mit den Nachbarn? Wir planen dem Bauamt ein Folgegespräch mit einem Rechtsanwalt, der sie rechtlich hinsichtlich der Auflagen beraten kann...


    Gruss


    Klaus

    Liebe alle,


    Vielen Dank für Eure Antworten.

    MEine Frage bezieht auf die Befreiung vom bestehenden BPlan. Dies liegt im Ermessen des Bauamtes. Dazu sind sie auch bereit. Allerdings möchte das Bauamt verhindern, dass die Nachbarn nun auch eine tiny House bauen wenn nicht ökologisch.


    Daher müssen Auflagen als Gegenleistung für sie Befreiung gestellt werden. Mir ist allerdings nicht klar wie das funktionieren soll....


    Hat das jemand von Euch schon gemacht?

    Liebe Tiny House Enthusiaten,


    ich habe ein Grundstück gefunden, auf dem ich ein Tiny House in zweiter Reihe hinter ein Bestandshaus bauen kann.
    Leider ist mit dem Haupthaus bereits die GFZ ausgeschöpft. Das Bauamt ist dem Projekt allerdings sehr aufgeschlossen, da ich neben Dachbegründung, Photovoltaik auch Regenwasserretention ins Bauprojekt integrieren werde (Maßnahmen habe ich aus der Nachverdichtungsrichtlinie der Stadt entnommen).


    Einer Ausnahme vom geltenden Bebauungsplan nach §31 BauGB würde das Bauamt zustimmen, wenn sie damit bestimmte soziale und ökologische Auflagen verbinden könnten. Allerdings sagte das Bauamt mir, dass dies rechtlich nicht möglich sei und sie daher dem Bauprojekt nicht zustimmen können.


    Daher meine Frage an Euch. Habt ihr einen ähnlichen Fall bereits gehabt und eine Idee wie rechtlich das Bauamt sicherstellen kann, dass die Ausnahme von der GFZ nur aufgrund der sozialen und ökologischen Auflagen erfolgt ist? Das Bauamt befürchtet, dass die Nachbarn ohne Auflagen auch in zweiter Reihe Häuser bauen, allerdings nicht sozial und ökologisch...

    Über Eure Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße

    Klaus

    Hallo liebe Tiny House Community,


    ich plane mit meiner Familie (Frau und Baby) im nächsten Jahr in ein Tiny House in Frankfurt am Main zu ziehen.
    Aktuell bin ich auf der Suche nach einem Stellplatz im Raum Frankfurt und plane den passenden Grundriss für unser Haus.


    Ich freue mich auf den Austausch in diesem Forum.


    Viele Grüße


    Klaus