Beiträge von Coe-Con

    Hallo Dietmar,
    danke für Deine weiteren Hinweise zu der Rechtslage "Rund ums Tiny House". Meine Recherche über "frag-den-Anwalt" hat im Prinzip eine ähnliche Rechtsdarstellung als Ergebnis gebracht. Es ist jetzt mein Bestreben bei der Stadtverwaltung Geretsried u.dem Bauamt Bad Tölz-Wolfratshausen eine Einstufung meines Grundstücks als Sondergebiet zu bekommen. In meiner Gegend hat sich bereits eine "Tiny House-Interessengruppe" formiert die in dieser Sache bereits aktiv ist. Mal sehen wie es weitergeht, ob die Behörden zu überzeugen sind.
    Gruß Harry / The CoeCon

    Also, ich habe meine Anfrage an > frag-einen-anwalt.de < bereits gestartet. Ist nicht kostenfrei - wie ich ursprünglich gedacht habe - aber € 68 für die erste Fragestellung ist zu verkraften. Sobald ich die Anwort von der Anwältin u. deren Freigabe zur Veröffentlichung habe, informiere ich Euch.

    Tiny House auf Freizeitgrundstück / rechtliches:
    Die Ausarbeitung der Rechtslage "Tiny House auf Freizeitgrundstück" von DietmarS68 gefällt mir sehr gut. Die Rechtslage, bisher meist nur zum Thema "Wohnwagen auf Freizeitgrund" untersucht, ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Mit entscheidend für eine rechtliche Beurteilung ist sicher auch die örtliche Lage des Grundstücks, die Infrastruktur (Straßenanbindung, Naturschutz, Wasser- u. Abwasser, evtl. Stromanschluss, etc.) und die bisherige Nutzung des Grundstücks, sowie die Frage, ob das Tiny House als Dauerwohnsitz oder nur zum zeitlich begrenzten Wohnen genutzt wird.
    Nach einer Recherche im Internet habe ich eine Beurteilung aus dem Jahr 2014 unter > www.frag-einen-anwalt.de < gefunden, die zumindest für den bayerischen Raum aussagekräftig zu sein scheint.
    Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass eine Rechtssicherheit nur durch Prüfung mittels Fachanwalt ein verwertbares Ergebnis bringt. Ich plane daher, für das von mir angebotene Freizeitgrundstück "siehe unter Coe-Con" eine Anfrage bei http://www.frag-einen-anwalt.de zu starten. Werde Euch berichten sobald eine Antwort vorliegt. Als .pdf-Anlage meine bisherige, kleine Recherche zur Rechtssituation. MfG Harry / The Coe-Con