Hallo Francesco,
Warum so kompliziert über die VEMAGS, du bist ja kein Transportunternehmen das täglich überbreite Ladung transportiert.
Gruß
Dietmar
Weil deutschland das Land der Bürokratie und Paragraphen ist und ich das lieber über ein offizielles Portal, welches extra dafür da ist mache, wie mich da auf den Ämtern rumzuschlagen. Kann sein, dass dein Weg auch ganz leicht ist, aber mir ist es über die VEMAGS lieber.
@DandyS : danke für die Kopie deiner E-Mail. Habe mitterlweile auch eine Antwort erhalten und werde diese hier zum Teil posten.
ZitatAlles anzeigenHallo Herr ...,
unabhängig ob als Privatperson oder Firma, bei einem Transport, welcher den Maßen und/oder dem Gewicht nach ein Großraum – und Schwertransport darstellt, muß ein Antrag nach §29 (3) StVO oder §46 (1) Nr. 5 StVO gestellt werden.
Bei den von Ihnen genannten Feldern ‚Firmenname‘ handelt es sich um die Felder ‚Kurzname‘ und ‚Langname‘. Diese beziehen sich auf den Antragsteller und kann sowohl bei einer Firma den offiziellen Firmennamen, als auch bei einer Privatperson den Namen der Person beinhalten. Üblicherweise enthalten beide Felder den identischen Namen, es sei denn, dass der offizielle Firmenname mit seinen Rechtsformen sehr lang sein sollte, dann wird im Feld ‚Kurzname‘ eine kürzere Variante des Firmennamens ausschließlich zur internen Verwendung in den Maskenfeldern eingetragen.
Ein Antrag auf Großraum- und Schwertransport kann bei der zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde des Wohnortes (aktueller Wohnort, entspricht bei einer Firma dem Firmensitz oder jeder Niederlassung, ...) oder des Ladeortes (also der Ort, wo Ihr Transport zum Großraum- und Schwertransport wird, entsprechend Ihrer Mail wohl der Landkreis Karlsruhe) gestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer bis zum Bescheid ist von zahlreichen Faktoren abhängig (z.B. von der Größe des Transportes, des Transportweges, der personellen Besetzung der Behörden, etc.). Im Rahmen des Transportes müssen entsprechend des Transportweges viele Behörden angehört werden, und erst wenn die letzte Stellungnahme aller angehörten Behörden vorliegt, kann die zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde den Bescheid erstellen. Üblicherweise liegt die Dauer bei ca. 2 Wochen.
Freundliche Grüße
Also ist es wohl auch als Privatperson möglich, den Transport über das Portal zu beantragen, was mir sehr recht ist.
Gruß
Francesco