Beiträge von Steffen

    Vielen Dank für die Antwort Sigi.


    Wenn ich dich richtig verstehe, ist meine Idee also gar nicht so abwegig. Die Neuerschließung, als auch die Notwendigkeit eines Anschluss an die Straße würden damit entfallen.
    "Errichtung eines Gartenhauses" hört sich auf jeden Fall machbarer an, als von den Baumämtern direkt ein Stirnrunzeln beim Wort "Tiny House" zu bekommen.


    Das der Stellplatz im Außenbereich liegt, würde ich mal bezweifeln. Es handelt sich hier immer noch um eine Vorstadt. Genau kenne ich mich nicht aus, aber vielleicht ist das ja auf meiner Zeichnung ersichtlich. Ich werde versuchen mit den neuen Infos die ich von dir habe, erneut zum Bauamt zu gehen.


    Hallo zusammen,


    ich weiß ich versuche schon wieder irgendwelche Schlupflöcher ausfindig zu machen, aber ich möchte für unseren Traum nunmal nichts unversucht lassen. Der gute Dietmar hat hier ja schon mit dem Mythos aufgeräumt. Dennoch hätte ich gerne mal eure Meinung zu folgendem Umstand:


    Wir haben eine nette Dame mit zu großem Garten gefunden. Der Garten ist durch das anliegende Haus teilerschlossen (Abwasser, aber kein Wasser / Strom).
    Auf dem identischen Nachbargarten steht ein Geräteschuppen aus Stein, mit Fundament, der vom Bauamt auch genehmigt wurde.


    Bei der Bauberatung wurde uns vom Bauamt abgeraten dort mit einem TinyHouse zu wohnen aufgrund folgender Probleme:

    • Für einen dauerhaften Wohnsitz ist der Abstand zum Nachbargrundstück zu klein
    • Es müssten alle fehlenden Anschlüsse verlegt werden
    • Es gibt keine angeschlossene Straße für Feuerwehr /Notarzt. Hier gibt es zwar ein Wegerecht über einen Parkplatz des Nachbarn, aber dieser müsste im Fall eines TinyHouses dann sicherstellen, dass darauf nicht mehr geparkt wird.

    Soweit sogut.


    Was, jetzt aber, wenn das Tiny House als Art Gartenlaube / Schuppen mit Übernachtungsmöglichkeit deklariert wird?
    Die Dame des Hauses könnte uns einen Mietvertrag für ungenutzte Räumlichkeiten im "richtigen" Haus ausstellen. Dies wäre "offiziell" dann der Ort an dem wir uns hauptsächlich aufhalten.


    Somit wäre das TinyHouse nur "ab und zu" benutzt, als würde ich im eigenen Garten campen. Ich vermute jetzt mal nicht, dass sich die Herren der Bauaufsicht ein Jahr gegenüber stellen und zählen, wieviele Tage im Jahr wir wo gewohnt haben.


    Nach unserem Verständnis würde somit das "dauerhafte Wohnen" wegfallen und damit auch die Problematik wie ein "normales" Haus behandelt zu werden. Würde sich dadurch eurer Meinung nach die Situation ändern?

    Hallo zusammen,


    trotz aller Begeisterung zu dem Thema und dem festen Beschluss so schnell wie möglich in ein Tiny House zu ziehen, kommen mir die Hürden die das deutsche Recht mit sich bringt einfach unglaublich schwierig vor.


    Als wäre es nicht schon schwer genug überhaupt ein Grundstück zu finden, auf dem man einen gegen Pacht wohnen / stehen lässt UND das die notwendigen Anschlüsse mit sich bringt! Daher gehe ich das ganze mal etwas pragmatischer an und rolle das Ganze von hinten auf.


    Nehmen wir mal folgende Situation an:

    • Ein netter Besitzer eines Hauses mit genügend "Garten" gefunden lässt mich (gegen Pacht) darauf stehen.
    • Notwendige Anschlüsse werden vom Haus angezapft.
    • Das TH ist on wheels und könnte kurzfristig weggefahren werden.
    • Der Erstwohnsitz ist NICHT das Tiny House.
    • Post / Pakete kommen an eine andere Adresse.
    • Ich lebe dauerhaft in dem Tiny House, könnte aber jederzeit das Gegenteil behaupten. Ich bezweifle, dass ein Beamter vor dem Haus campt und "kontrolliert", ob ich dauerhaft dort wohne.


    Nun die Schlüsselfragen:

    • Wie hoch sind die Chancen, dass sich irgendwer einmischt? Wer könnte denn überhaupt etwas dagegen unternehmen?
    • Was wären die Konsequenzen für mich?

      • Geldstrafe? Wenn ja wie hoch?
      • Platzverweis? Vielleicht schwer durchzusetzen, da die Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt.
    • Was wären die Konsequenzen für den Grundstückseigentümer?

      • Braucht er eine "Genehmigung" sein Grundstück zum Teil zu verpachten?


    Das Ganze soll jetzt kein Aufruf sein, irgendetwas illegales zu tun! Eher ein Gedankenexperiment, was mir immer wieder in den Kopf kommt, während ich mich durch die Paragraphen kämpfe.


    Der gefrustete Teil in mir flüstert dann leise: "Wo kein Kläger, da kein Richter" :whistling:

    Das ist schade, dass du das so siehst. Aber wie du schon sagst, hat jeder seine eigene Meinung :)
    Wir waren zu zweit auf der Messe und konnten extrem viel mitnehmen. Bauweisen, Vorträge, unterschiedlichste Grundrisse und einen Berg von Leuten mit denen man auf Augenhöhe fachsimpeln kann.


    Wir haben außer einer Menge Ideen und Kontakte hauptsächlich eine große Portion Mut und Motivation mitgenommen.


    Total nutzlos hingegen, war die angeschlossene "Loft"-Ausstellung (angeschlossene Messe). Diese stand meiner Meinung nach mit ihren unnützen Überkonsumgütern im krassen Gegensatz zur TinyHouse / Downsizing / Minimalismus Bewegung. Aber gut. Jedem das Seine. Hat ja keinen Aufpreis gekostet.

    Mega gut, dass sich da etwas tut. Ich hatte die Anzeige auch schon gesehen und bin sofort freudig aufgehüpft.
    Als Ort ist "47877 - Willich" angegeben, was perfekt wäre für alle die in Düsseldorf und Umgebung wohnen. Allerdings steht im eigentlichen Anzeigentext dann, dass sich das Grundstück in Hellenthal (120km südlich von Düsseldorf) befindet. Für uns leider zu weit weg. Ansonsten hört sich die Anzeige wunderbar an :)