Beiträge von tinychris

    Danke für den Tipp, Sterntaler :)
    Ich überlege noch , das Fenster evtl einfach quer einzubauen, damit hätte ich es recht zentral und wenig platzrauben in der Vertikalen.
    Nach links geht leider nicht so einfach, ohne das Konzept großzügig zu ändern.
    Mit der Postition des Pultdachs, das auf der linken Seite die größte Deckenhöhe hat, bin ich leider nicht flexibel,
    da auch der Eingang und die Ausrichtung des Tinys schon festgelegt sind.
    Ist aber halb so schlimm, da viel Arbeit am am PC stattfindet.


    Ich freue mich, nun alle Bestellungen für die ersten 2-3 Wochen Bauphase erledigt zu haben und kanns kaum erwarten loszulegen.
    Ich halte euch im Laufe der Zeit mit Baufortschritten auf dem Laufenden.

    Hi an Alle. :)
    Bin gerade dabei Material für mein aktuelles Vorhaben zu bestellen. Ich hoffe ich komms bis Neujahr roh hin


    Es soll ein kleines Tiny werden, erstmal als Rückzugsort, zum schlafen, mal am PC arbeiten. Sanitäre Anlagen sowie Küche sind bereits angrenzend vor Ort. Dusche und Klo wird das Tiny vermutlich nie besitzen.
    Wasseranschluss möchte ich lediglich vorbereiten und als Option offen halten (dann allerdings aufputz).
    230V Strom ist vorhanden und wird installiert.
    Es soll einen kleinen Ofen bekommen und parallel plane ich Infrarot-Bodenheizmatten zu verlegen. (Hat da vielleicht jemand einen Tipp?)


    Maße außen sind ca 2,50 x 4,50m. Dabei so konstruiert, dass es mit dem TH495 Anhänger mobil gemacht werden kann.
    Ich errichte es erstmal auf einem 10-Punkt-Fundament.



    Wandaufbau:
    22mm Lärche Rhombusverschalung
    24mm Hinterlüftung
    (Mento 1000 Unterspannbahn)
    80mm Isolena Schafwolldämmung
    (Intello Dampfbremse)
    Fichte Nut+Feder Verschalung


    Dachaufbau (5,5° Pultdach) ähnlich, mit Trapezblech o.Ä , Konterlattung und 120mm Isolena Schafwolldämmung.


    Bodenaufbau:
    20mm Parkett
    Infrarot Heizmatten
    PE Folie/Trittschall/Alu
    9mm Siebdruckplatte
    120mm PUR/PIR alukaschiert
    9mm Siebdruckplatte


    Fenster sind bereichts vorhanden:
    große 2fach Festverglasung an der Stirn
    Doppelflügel-Terassentür 3fach lärche/Alu an der Vorderseite
    kleineres Lärchen 3 Fach Fenster an Stirnrückseite.


    Bei der Inneneinrichtung lege ich wert darauf, Bett und Schreibtisch so vorzufinden, dass man beides unabhängig voneinander benutzen kann, ohne etwas umzubauen oder steil klettern zu müssen. (Deshalb reicht die etwas geringere Deckenhöhe) Ich hab da schon ein zwei Ideen, in welche Richtung es gehen könnten. Wenn das Häuschen mal soweit ist baue ich mir ein paar Dummies werde sehen wie das ganze wirkt :)


    Bin gespannt auf Meinungen und heiße Kritik herzlich willkommen. Ist mein erstes Tiny ! :rolleyes:



    Die Thematik diffusionsoffener-/geschlossener Bodenaufbau beschäftigt mich gerade auch sehr.
    Ich bin dabei ein Tiny-Tiny, welches bei Bedarf auf einen Anhänger verladen werden könnte, auf ein Punktfundament zu stellen. Außenmaße ca 4,4m x 2,4m. Die Punkte sind gesetzt: 4St je Längsseite und einer mittelseitig je Stirnseite.


    Wand und Dachaufbau sollen diffusionsoffen und mit Schafwolle gedämmt werden:


    Wand von außen nach Innen:


    22mm Lärche Rhombusverschalung
    24mm Hinterlüftung
    (Mento 1000 Unterspannbahn)
    80mm Isolena Schafwolldämmung
    (Intello Dampfbremse)
    Fichte Nut+Feder Verschalung


    Dach und Boden hatte ich mit 120mm Dämmebene angedacht.


    Beim Dach ähnlicher Aufbau, wie in der Wand (mit Dachblech anstatt Lärchenschalung natürlich :) ). Dabei sehe ich bis jetzt keine Probleme.


    Beim Boden allerdings bin ich mir nicht sicher, wie ein nachhaltiger, (langlebiger) und ökologischer Aufbau aussehen könnte.
    Ich würde sehr gerne Infrarotheizmatten verlegen. Ebenfalls Schafwolle im Boden wäre super.


    Bei einem Bodenaufbau mit zB
    von oben nach unten:


    20mm Parkett
    (evlt Trittschallebene)
    Infrarot Heizmatten
    PE Folie
    12mm Siebdruckplatte
    120mm Schafwolldämmung Isolena
    12mm Siebdruckplatte


    würde Ubakus Tauwasser melden. Wie ich die Infrarotheizung in Ubakus programmiere weiß ich gerade nicht.


    Wie könnte ein diffosionsgeschlossener Bodenaufbau mit Schafwolldämmung aussehen. Heißt dicht hierbei, dass auch Stirn und unterseite des Bodens mit Folie / anderen Dichtmitteln geschlossen werden ?
    In meinem Fall wäre der Bodenaufbau recht nah am Erdreich (5-10cm), welches ich noch mit einer Unkrautmatte und etwas Kies bedeckt hätte.
    Ist ein diffusionsoffener Boden hier überhaupt eine Option? Die Nähe zum Boden lässt mich daran zweifeln. Noch könnte etwas mehr auseheben.


    @DietmarS68 s Vorschlag wäre eine alubeschichtete PUR Dämmplatte gewesen. Hätte wärmereflektierenden Vorteil und meldet bei


    20mm Parkett
    (evlt Trittschallebene)
    Infrarot Heizmatten
    PE Folie
    12mm Siebdruckplatte
    120mm PUR/PIR alukaschiert
    12mm Siebdruckplatte


    bei Standardsettings keine Gefahr.


    @DietmarS68 Trittschall+Dampfbremse in Einem, über den Infrarotmatten wäre natürlich auch eine Option.


    Macht es bei solch einer Bauweise nicht Sinn, die Dampfbremse über die Stirnseiten/das KVH hinunter zur Siebdruckplatte am unteren Boden zu ziehen und dort zu verkleben?


    Beste Grüße und vielen Dank für Euer bisheriges Engagement und die zahlreichen, differenzierten, fachlich wertfollen Beiträge. Kann das Forum nur jedem, der sich etwas tiefer mit der Materie beschäftigen will empfehlen:)


    Chris

    Tio, vor circa einem Monat habe ich erfahren müssen, dass die Grundstückbesitzerin nach einem knappen dreivierteljahr Planung einen Rückzieher macht.
    Hab mich langsam wieder davon erholt und sehe mich nun wieder nach alternativen, temporären Stellplatzmöglichkeiten um. Bis dahin ist leider erstmal alles on hold.


    Schade Schokolade.

    Gute Neuigkeiten: Die Gemeinde hat mir das OK für mein Verfahrensfreies Vorhaben gegeben. Ich muss mich lediglich an die Entwässerungssatzung halten und nachweisen, dass eine Erschließung gesichert ist, dh Entwässerungspläne einreichen. Des weiteren gelten 3m Grenzabstand und alle anderen bekannten Anforderungen.


    Der Fortschritt mit dem Grundstück selbst lässt allerdings noch auf sich warten.


    Mit dem Statiker ist leider auch noch nichts voran gekommen. Dieser ist eigentlich der letzte Schritt, bevor ich anfange zu bauen :)

    Hab leider immer noch keine Rückmeldung bekommen, werde da wohl nächste Woche nochmal nachfragen. Habe nichts konkretes zum Anschluss gesagt bekommen, da alle noch von dem Paragraphen der Verfahrensfreiheit überrascht sind. Ich gehe im Moment davon aus, dass, da ich es als Wohnform "anzeigen" werde, ich mich an alle Anforderungen wie bei einem normalen Bauvorhaben auch, halten werde.
    Leider sieht es so aus als zöge sich alles noch ein wenig hin, auch weil bezüglich Grundstück, Notar grad Pause ist... :)


    Ich meld mich sobal es Neuigkeiten gibt.


    Liebe Grüße


    Ah und - parallel laufen Berechnungen für Wärmeschutznachweis und Statik, wobei mir immer noch ein Statiker fehlt, der mir am Ende eine Unterschrift darunter setzen könnte. (Das würde ich einfach gern für mich und die Veröffentlichung der Endpläne bestätigt haben). Falls jemand einen Tipp für einen Statiker hat, der Zeit und Lust auf ein Tinyhouse hätte wäre ich sehr dankbar :)

    Hi ! Aktueller Stand ist, dass mir der Art. 57 Verfahrensfreiheit für mein Tinyhouse von 2 Landratsämtern und der örtlichen Geminde bestätigt wurde. Aber auch erst nach wiederholtem "nachschauen". Bevor der Artikel vor nicht allzulanger Zeit geändert wurde, waren wohnliche Bauten / Aufenthaltsräume usw wohl noch im Artikel ausgenommen.


    Speziell in meinem Fall gibt es für das Zielgrundstück im Innenbereich wohl keinen Bebauungsplan. Man sagte mir es liegt ein §34 /35 vor.
    Der nächste Schritte wäre eine Skizze, ein paar Ansichten sowieso Position im Lageplan einzureichen. Danach wird wohl "einvernehmlich" zwischen Gemeinde und Landratsamt Erlaubnis erteilt. Den freundlichen Mitarbeitern von der Gemeinde ist kein Grund eingefallen, der gegen mein Vorhaben sprechen könnte. In der Nachbarschaft wird modern und teils mit Flachdach gebaut.


    Ich plane aktuell auf 7,2 x 3m zu bauen.

    ....


    M.E. ist das was anderes:http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG-38
    "Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen ..."
    Ist IMHO etwas anderes als eine Überprüfung.
    ....

    Evtl könnte man mit diesem Paragraphen zB eine "Zusicherung auf Verzicht, aus bauplanungsrechtlichen Gründen bauaufsichtlich einzuschreiten" erwirken.


    Der scheint eher für andere Fälle gemacht zu sein.




    Dietmar, du schreibst zur Verfahrensfreiheit:
    ....Beispielsweise müssen Standsicherheitsnachweise (Statik) erstellt werden, sowie die Energieeinsparungsverordnung und evtl. noch Brand-/Lärmschutzvorschriften oder die Bestimmungen bezüglich der Abstandsflächen beachtet werden....



    Auf
    https://www.stmi.bayern.de/buw…reiebauvorhaben/index.php
    heißt es dazu:


    Eine Prüfung Ihres Bauvorhabens vor der Errichtung durch die Bauaufsichtsbehörde erfolgt nicht


    Ich muss also gewisse Unterlagen erstellen (auch einreichen?), ohne dass sie geprüft werden?


    Ich bin sehr gespannt auf meinen Termin am Donnerstag :)


    Vorallem nach @Haumdauchas Erfahrungbericht. Du hast lediglich Skizzen eingereicht und ansonsten nichts mehr gehört ?


    Auf Sachen wie "eine schriftliche Bestätigung eines Energieberater zu Einhaltung der enev2014" muss ich dann selbst kommen?



    Ich werde mal eine Liste erstellen, auf was sonst noch alles geachtet werden muss. Da fallen mir gerade die Anforderungen an Blitzzschutz
    oder zB Fensteröffungen mit 1/8 der netto Grundfläche ein :)...

    Jap , sorry, war blöd ausgedrückt. Seine Antwort auf meine erste Annahme, dass ich einen Bauantrag stellen kann, wurde zufällig mit meiner zweiten Annahme sogar ausgeschlossen :D


    Danke für den Tip mit dem Energieausweis.


    Baurechtlich durchs Forum zu navigieren hat immer noch etwas von einem Irrgarten.


    Danke für die schönen Zusammenfassungen kürzlich.

    * Es geht hier um Erfahrungen im Bundesland Bayern


    So: hier das versprochene rechtliche Update:


    Ich habe als Grundlage meiner Annahmen das kürzliche Update zum Thema Baurecht und Legalität von Dietmar, sowie die aktuellen Diskussionen zur ENEV.


    Meinem Bekannten hatte ich eine email mit meinen aktuellen Annahmen und Vorstellungen geschrieben. Ich ging von zwei Möglichkeiten aus, das Tinyhouse legal dort abgestellt zu bekommen:
    (Alle Angaben natürlich ohne Gewähr)



    1. Über einen normalen Bauantrag
    2. Über die Verfahrensfreiheit


    zu Punkt 1:
    Er sagt, diese Möglichkeit existiert nicht. Wenn die Vorraussetzungen der Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO erfüllt sind, darf eine Baugenehmigungsbehörde sogar keine Genehmigung erteilen. Täte sie es trotzdem, würde eine Baugenehmigung im Falle eines Verfahrens sogar nichtig sein.



    Punkt 2. "Ja.."- Allerdings fehlt bei dieser Version die nötige Rechtssicherheit. Er würde , ohne was zu versprechen, dazu den "Art. 38 BayVwVfG" empfehlen, nach welchem man für "...Nutzung (Wohnen), Form und Lage" eine schriftliche Zusicherung fordern könnte. Sobald dieser § erwähnt ist, wirkt er jedoch auch bindend. (Könnte auch ein Nachteil sein?)
    - damit habe ich mich inhaltlich noch nicht damit beschäftigt.


    Zu meiner Frage, ob Haupt- oder Nebengebäude, Haupt- oder Nebenwohnsitz sagte er nur , dass hier nicht unterschieden bzw klassifiziert wird, wohnen also so oder so kein Problem ist.


    Mit der Enev kannte er sich weniger aus. Er verwieß nur auf den bekannten §8 und die zutreffenden §§ 3-8.
    Unklar auch das Thema Energieausweis.
    Solche Fragen klären im Amt wohl die Sachbearbeiter/Schornsteinfeger.


    Sorry für die Verspätung.


    Wenn ich mehr rausfinde, gibts natürlich ein update.


    Bis dahin werde ich mal versuchen ein ENEV-konformes Tinyhouse zu planen.



    Liebe Grüße

    Sorry, ich muss den Bericht auf morgen Vormittag verschieben, ist so spät geworden. Aber um kurz deine Fragen zu beantworten:


    Mit Verstärken meinte ich die Trailer mit den stärkeren Achsen, die dann theoretisch 4050 bzw 5400kg tragen könnten.


    Da der Transport mit Reisegewerbe/Schausteller bei 3m Breite ausfällt, bleibt eigentlich nur Überladen selbst zu fahren.


    Also hatte ich überlegt, den Aufbau mit 700kg Übergewicht hinzukriegen (=20% überladen) Die Fahrt würde bei Erwischen Geld, einen Punkt und im Unfallfall (:D) keinen Versicherungsschutz bedeuten (bin mir da nicht sicher).


    Ein 3m Haus ist ja eh leichter vom Trailer abnehmbar, als das 2,55m Haus (weil das 3m Haus seitlich übersteht)
    Selbst das 2,55m Haus hätte ich beigelegt, um es abnehmbar zu machen.


    Ich weiß gerade nicht, ob sich der Vlemmix da noch lohnt.
    Vorallem, möchte ich ja erst einmal legal auf dem ersten Grundstück wohnen.
    Ich werde mich wohl mal mit alternativen Transportmitteln für ein 3m-Tiny beschäftigen.


    Gute Nacht

    Hi Dietmar!


    Jop, ich denke Rolling Tiny benutzt reflektierte PUR Dämmung oder ähnliches. Damit geht das.
    Ich selbst habe vorhin mal ein paar Gewichtsrechnungen gemacht. Ausgerechnet habe ich die Werte von Dämmung, Ständer, Außen- und Innenverschalung, Dachblech für drei Situationen:


    2,55m breite bei 80mm Wand
    2,55 bei 160mm Wand (200mm Dach)
    3m bei 160mm Wand (200mm Dach)


    Ich habe dabei das ganze Gebäude mit geschloßenen Wänden betrachtet, ohne Fenster, Türen. Hab bei dem Volumen der Dämmung die Ständer auch nicht abgezogen .. War ja nur grob an den Verhältnissen bzw Gewichtssteigerungen interessiert. Für Ständer habe ich einfach mal trotzdem 40mm genommen. Lärcheschalung 22mm, Fichte Nut-Feder Innen 13mm. Dämmung mit 20kg / m³ (Isolena Premium" mit λ=0,0359)



    Raus kam:


    1910 kg
    2394 kg
    2709 kg


    Das sind gute 800kg mehr für 3m Breite.
    Ich überlegte, den Vlemmix Anhänger zu verstärken, auf 3m zu bauen und das kleine, vielkommunizierte "35€ Bußgeld" bei bis 20% Überladung in Kauf zu nehmen. Der Blick ins den Bußgeldkatalog ergab allerdings:




    Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t



    bis 20% Überladung:


    140€ + 1Punkt :)



    https://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/







    Außerdem hat mir gerade ein Freund, der in einem Landratsam in Bayern sitzt auf meine Frage bzw Zitate aus diesem Forum bezüglich ENEV, Verfahrensfreiheit, Neben/Haupsgebäude usw geantwortet.



    Ganz interessant, muss allerdings jetzt gerade weg. Ich schreibe nachher nochmal etwas dazu

    Danke Jungs!
    @ Vins. Bei TH mit Übergewicht - bewegen durch Schausteller/Wagenzieher - Rechtl. Grundlagen steht etwas zur Regelung mit dem Reisegewerbeschein. In einem anderen Thread hat Dietmar mal geschrieben, dass beides:


    -Übergewicht mit 25kmh mit Reisegewerbeschein
    -Überbreite 3m


    nicht möglich ist. Dazu hab ich leider keine Quellen gefunden. Kann das jemand bestätigen?


    @vins: U-wert.net hab ich benutzt, kann jedoch keine individuellen λ-Werte eingeben.
    Trotzdem schaffe ich es in der Wand mit Ständer (40mm oder 60mm breit) bei 160mm Dämmung @ λ=0.038 den u-wert von 0.235 zu erreichen.



    Lehmputz ist mir allgemein zu riskant.


    Ich frage mich langsam nur, ob der Vlemmix Trailer überhaupt noch Sinn macht, mit einem ökologischen enev-konformen Projekt. (Und wenn ja, in welcher Form?)

    Hi !
    Mein plan war in ein paar Wochen mit dem Bau auf einem 7.20 Vlemmix-Anhänger zu beginnen.
    Ein Grundstück im Baugebiet steht mir zur Verfügung. Ich würde mir wenn möglich die Option offen halten, das Tinyhouse erstmal legal dort als Dauerwohnsitz abzustellen.
    Nach den kürzlichen Zusammenfassungen über das Baurecht von Dietmars68 (vielen Dank!) scheint es dazu hier in Bayern mindestens zwei Möglichkeiten zu geben:
    Verfahrenfrei oder per standard Bauantrag. Bei beiden Versionen wird vermutet, dass man sich an die ENEV halten muss. (Vergessen wir hier mal kurz die Möglichkeit auf Ausnahmeregelung wegen Gleichwertigkeit des Energiebedarfs oder aus technischen Gründen.)


    Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Bauberatung in der Gemeinde. Das wird hoffentlich für etwas mehr Klarheit sorgen.



    Trotzdem würde mich interessieren, wie ich die U= 0,24 kontruktiv ökologisch lösen könnte.


    Der U- Wert Rechner lässt mich bei der Schafwolldämmung nur ein λ = 0,04 eingeben.



    Meine Favoriten waren Isolena Schafwolldämmung, entweder "Premium" mit λ=0,0359 oder "Optimal" mit λ= 0,0385


    Der Wandaufbau wäre (von Außen nach Innen):



    Lärche Rombus (trendliner) 22mm oder 27mm


    2cm Hinterlüftung


    Unterspannbahn


    X mm Schafwolldämmung


    Dampfbremse


    13mm Fichte Nut und Feder (diagonal)



    Die U=0,24 kann ich wohl mit 150mm oder 160mm einhalten (Könnte mir das evtl bitte jemand im U-wert rechner ausrechnen?- Habe nur die Free version)



    Die Frage ist nun: Reichen mir die ca 2,13m innen ? Komme ich mit so einem Wandaufbau an die Gewichtsgrenze? (Das werde ich morgen durchrechnen)


    Ich überlege gerade tatsächlich, den Anhänger mit stärkeren Achsen zu bestellen und auf 3m Breite zu bauen.


    Sollte er dann tatsächlich so schwer werden, kann man ihn immer mit 25kmh und Reise-/Schaustellerschein bewegen, richtig ? Ansonsten sind die Bußgelder bei Überladung ja auch nicht sehr hoch.




    Ich müsste Vlemmix trotzdem am besten schon gestern Bescheid geben, welche Achsen ich denn nun möchte. Vielleicht kann mir ja jemand von euch mit einer Einschätzung die Entscheidung erleichtern.


    Vielen Dank und liebe, sonnige Grüße
    Christian

    Dennis von Autarkobil bietet hier eine recht interessante Lösung. Er unterlegt die Bodenkonstruktion mit 24er Dachlatten und lässt an deinen erwähnten 4 Punkten einen Spalt, um das Haus nachher mit einem Gurt anzuheben. Ich frage mich gerade, wie hoch diese Beilage sein müsste, um das Haus nachher mit einem Flachstahl, den man der Breite nach dort durchsteckt, aufbocken zu können. Weiß zufällig jemand wie man das berechnet ? :)


    Ladungssicherung findet bei ihm zusätzlich über Latten statt, die unter der Siebdruckplatte so befestigt wurden, dass eine formschlüssige Verbindung zwischen den Querverstrebungen des Trailers gegeben ist.


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    Dass der TÜV einen Radkasten bzw Schutz sehen will macht Sinn. Der Trailer wird ja auch erstmal ohne Tinyhouse bzw Ladung mit regulärem Radkasten angemeldet.
    Zur Ladungsabnahme wäre dann zwar evtl der original Radkasten (der ja von Vlemmix auch nur zugekauft wird) weg, der selbstgebaute, im Tinyhouse integrierte würde diesen jedoch ersetzen. Das heißt die Reifen sind nie "nicht abgedeckt"


    Kann das jemand rechtlich bestätigen oder hat Erfahrung mit solchen Umbauten ?


    Wie Dietmar schon sagte, steht anscheinend nirgends, "...das du verpflichtet bist, industriell hergestellte Schutzbleche zu verwenden"

    Dank dir :thumbup:


    Damit komme ich rechnerisch auf 8,5cm für den Abstand zwischen Oberkante Trailer und Oberkante Reifen - und das voll beladen. Nur noch 1,5cm Platz zum Blech, das von Vlemmix mit 10cm angegeben ist.



    Falls es jemand interessiert, hier n Beispiel, wie die Verkofferung aussehen könnte , mit einem Abstand von 5cm zwischen den Reifen. Im Nachhinein denke ich , ein paar cm mehr Luft, könnten nicht schaden :)??