Frag beim Landratsamt / Bauamt nach. Das kann sich von LK zu LK unterscheiden ...
Gestaltung wird eher nicht oder kaum beurteilt.
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Neues Benutzerkonto erstellenFrag beim Landratsamt / Bauamt nach. Das kann sich von LK zu LK unterscheiden ...
Gestaltung wird eher nicht oder kaum beurteilt.
Das kommt ganz auf das jeweilige Bauamt an ....
Ich wollte mal ein kleines Häuschen mit ca. 50m² inmitten von 2- bis 3-geschossigen Landwirtschaftlichen Gebäuden in einem Dorf planen und dachte, das LRA hätte ein Problem mit 1-geschossiger Bauweise, mit Flachdächern oder anderen Dachneigungen. Wäre alles kein Problem gewesen.
Dachform ist bei §34-Bewertung kein Kriterium - zumindest teile in den Landkreisen hier in der Gegend.
Ich würd an Deiner Stelle nicht nach einen Grundstück im Bereich eines B-Plans suchen - wenn Dein Häuschen da nicht passt oder zu viele Befreiungen vom B-Plan bräuchte, kannst die Sache vergessen, je nach Baubehörde.
Besser eines in einem bestehenden Baugebiet und dann nach §34 Genehmigung einreichen.
Hallo Schneck, ich würde Dir raten, Dich von einem Fachmann (Zimmerer, Architekt, ...) beraten zu lassen. Mit den Themen Dämmung und Aussteifung ist insofern nicht zu spaßen, als daß eine nachträgliche Nachbesserung sehr aufwendig und teuer sein kann ...
Nur ne kurze Frage - wieso machst Du es Dir unnötig schwer mit dem Tonnendach ?
@Anneke Es scheint schon arg so, als wärst Du mit der Firma verbandelt. Dann ist klar, daß Du kein schlechtes Wort drüber verlieren (kannst/magst) und möglichst Werbung machst, wie in Deinen 2 Beiträgen geschehen.
Ich denke, es kommt auf die Satzung vom Campingplatz an...
Wenn man schaut, daß es östlich schon Grenzbebauung gibt, könnte man sein Häuschen da auch an die Grenze stellen, vorausgesetzt das Bauamt erlaubt es.
Mir wäre das Grundstück zu klein für einen Garten + Häuschen und zu düster dank der Grenzbebauung ostseits.
Wie Du da 4 Stück drauf stellen willst, ist mir rätselhaft ... gestapelt, ok (wie ne Containerburg auf der Großbaustelle), oder Rücken an Rücken ohne Fenster auf diesen Seiten ...
Wer kontrolliert's ?
Wenn Du das kannst, ist doch ok, oder ? Wie die rechtliche Lage ist, weiß ich nicht, aber für Frischwasser denke ich, daß das einzig kritische ist, daß ein eventueller Rückfluß und tote Leitungen (Sackgassen) vermieden werden müssen. Abwasser wird halt eingeleitet, fertig.
Meist geht es ja bei der Bestellung von Handwerkern darum, daß man als Kunde eine Gewährleistung bekommt und bei Mängeln und Fehlern Nachbesserung fordern kann.
Ich schrieb nicht von anderen Ländern als Deutschland - hier ist es natürlicherweise immer komplizierter und geregelter als irgendwoanders auf der Welt
Ein Haus bedarf der Baugenehmigung - egal wie groß (ausgenommen die Verfahrensfreien Vorhaben lt. LBO, aber da sind Wohnräume ausgeschlossen), egal wo, egal ob mit Rädern oder Fundament drunter. Und egal ob es nur 1, 2 oder 20 Jahre stehen soll (wobei ich mich da frage, ob man dann eine Abrissgenehmigung braucht, wenn das THoW wieder weggefahren wird).
PS. Vielleicht lässt Du Dir Dein TH als Wohnwagen genehmigen (bei der Zulassungsbehörde / TÜV). Das musst Du ja auch irgendwo parken Aber ob das rechtlich haltbar ist ... ? Und drin wohnen dürftest Du dann auch nicht.
Gerne - ich würd die Finger davon lassen. Das könnte ein Faß (Haus) ohne Boden sein.
Lieber mehr Geld für ein gutes Haus ausgeben.
Hi, das scheint was richtig undicht zu sein. Auf dem vorletzten Foto sieht man deutliche Nässeschäden. Das könnte ne große Reparatur / Sanierung werden.
Der verrostete Winkel an dem Fenster würde mir keine Sorgen machen, wenn's nur das ist.
Ich würde da keine 20k € ausgeben. Man weiß von außen nicht, was die Sanierung kosten würde, da es auch dauerhaft in die Wände reingelaufen ist.
Am Bau zahlt man genau so - mit allfälligen Abschlagszahlungen nach Vollendung eines Bauabschnitts.
Da ist ein Impressum - aber auf der Startseite unsauber verlinkt.
Und es fehlt Tel.Nr., Emailadresse ... also ein unvollständiges Impressum
Naja, wer beim Amt fragt, bekommt eine amtliche Antwort ...
Schon sonderbar, wie groß der Ermessensspielraum ist ... mir wurde zu einem kleinen Häuschen gesagt - je kleiner es ist, desto eher wird es nach §34 genehmigt. Es muss hier - ein Landkreis in Ba-Wü - also nicht gleich wie die Umgebung ausschauen, sondern sich bescheiden einfügen ...
Geh zur Gemeinde / Landratsamt und sprich das mal vorsichtig an / durch.
Vielleicht kannst Du eine Ausnahme vom B-Plan erwirken. Ist bei älteren manchmal einfacher.
Hallo Linda, ich denke, es gibt hierzu schon viele, viele Beiträge im Forum, bediene gerne mal die Suchfunktion
Grüsse