Beiträge von Wurzelholzhaus

    Hallo Tordis,

    das Versiegeln der Stirnholzflächen kannst Dir m.M.n. sparen - was feucht wird, trocknet auch wieder, vorausgesetzt es wird daran nicht gehindert.


    Ich glaube - aus Foto 3 zu entnehmen - daß die Quer-Dehnung der Verschalung durch Feuchtigkeitsaufnahme die Sprengung der Schrauben verursacht hat, da sie ziemlich eng sitzen.


    Aber wichtiger ist ein evtl. tieferliegendes Problem zu eruieren und zu lösen.

    Im Nachgang kam mir noch ein anderer Gedanke - vielleicht ist die Verschalung nur einfach gequollen, weil sie eben viel Regen abbekommen hat und drunter ist alles ok. Dann wäre wohl eine stärkere Verschraubung doch die Lösung.


    Das ist egal, ob die 19 oder 29 mm dick sind - wenn die Verschalung sich in Querrichtung ausdehnt, dann sucht sie sich Platz und wenn dadurch zu schwache Schrauben reißen, ist das eben die Schwachstelle.


    An Deiner Stelle würde ich trotzdem mit dem Erbauer reden ... zumindest ne Verantwortung hat er.


    Wichtig wäre, daß unterhalb keine Baufehler und Schäden sind und entstehen.

    Ja, das ist super - mit Fotos bekommt das Realität :)

    Das schaut nach einem Wasserschaden aus - Wasser ist eingedrungen und hat was auch immer zum Quellen gebracht --> Schrauben haben dem Druck nicht standgehalten und sind abgerissen. Die waren sicherlich nicht nur 2 oder 3 cm lang, aber wohl zu dünn.

    Ich würde aber schauen, wo und was feucht geworden ist !


    Es wird sicherlich eine Folie / Pappe / Windpapier unterhalb der Schalung geben und dann eine Luftschicht, oder ?

    Das Häuschen ist nicht alt - wende Dich an den Hersteller !!


    Ich würde, bevor Du einfach die schwachen durch stärkere Schrauben ersetzst, Ursachenforschung und ggf. eine "zweite Meinung" eines Unabhängigen Be-Gutachters holen. Sonst kommt das gleiche oder schlimmeres wieder.

    Annika - ich versteh nicht ganz, was Deine Befürchtung hinter dem ganzen ist ...

    ne RS-Versicherung kostet nicht alle Welt, denk ich - da würde ich einfach beim Versicherer mal anfragen.


    "Insolvenzabsicherung" - wegen Gewährleistung oder für den Fall der Insolvenz während der Bauzeit des TH ?

    ... und immer am besten vorab schon mal alles was geht mit Bauamt, Gemeinde, LRA etc. abklären ... spart Kosten, Ärger, Zeit. Wenn von Seiten der Behörden schon mal ein halbes "OK" kommt, könntest Du eine Bauvoranfrage stellen, um wichtige Fragen zu klären. Danach dann den Bauantrag. Am sinnvollsten wäre es, wenn Du 1 BA stellst und nicht jedes der Häuschen-Besitzer einen eigenen.

    Es gibt Gemeinden, die es Vorhabenbezogene B-Pläne grundstätzlich ablehnen mit der Begründung, daß es zu viel Arbeit ist und sie die Kapazitäten nicht hätten.


    Sigi - was Du da unterstellst, wäre eine Art der Korruption.
    Außerdem kann es höchstens so sein, daß die Verwaltung schneller arbeiten will, wenn noch was für die Gemeinde rausspringt (Spenden). Aber auch das wäre korruptes Verhalten. Wobei ich das nicht ausschließen mag, daß alle Verwaltungen dagegen gefeit sind ...


    Wenn man im Gemeinderat was erreichen will, ist es ratsam, die einzelnen Räte anzusprechen und das Projekt vorzustellen, dafür Werbung zu machen. Das würde ich dann unter legitime Einflußnahme bzw. Information der Räte verstehen.

    Ich glaube nicht, daß Du als Privatperson wegen eines kleinen Bauvorhabens einen FNP und B-Plan ändern lassen kannst. Das ist zu viel Aufwand für die Gemeinde, Landratsamt etc.


    Die Vorgänge sind langwierig, aufwendig, es wird "ausgelegt", abgewogen ...


    Das übliche ist, daß Gemeinde / Stadt / Landratsamt eine Ausnahme vom B-Plan genehmigt - aufgrund Bauvoranfrage oder - Antrag.


    Ich würde das taktisch klug mit LRA und Gemeinde / Bauamt besprechen und vorfühlen. Und dann eine geschickte BV stellen. Die Antworten hierauf sind mehr oder weniger bindend für die Behörden.


    Ohne Pläne, B-Plan und die Situation vor Ort zu kennen, kann man hier im Forum eh keine richtige Antwort geben ...


    Wo der Außenbereich beginnt, ist nicht immer zwingend die Hauswand. Oft werden auch Linien zwischen den bestehenden Gebäuden gezogen, innerhalb derer man bauen darf.


    Bekommst noch ne PN

    Ist das Wohnhaus auch bewohnt ? Von jemand anderes oder von Dir / Deiner Familie ?

    Wenn ja, dann könnte das Tiny Haus auch z.B. ein "Seminarraum", "Büro" ... sein. Es muss ja nicht immer jeder (jedes Amt) alles wissen... :saint:


    B-Pläne ... manche Gemeinden sind sehr streng mit Ausnahmen hierzu. Ich würd vorab mal mit Bauamt / Landratsamt sprechen und vorstichtig vorfühlen.


    Ansonsten eine Bauvoranfrage stellen - die kann meist formlos gestellt werden und einzelne Fragen relativ unkompliziert klären.

    Hallo Sigi,

    naja, bei uns gibt es oft Gewerbe im Außenbereich - wahrscheinlich aber z.B. dass der Bauerssohn Zimmermann lernt und dann am Hof die Werkstatt, Lager etc. hat. Ob da immer legal ist, weiß ich nicht. Ist aber nicht unüblich. Oder auch innerhalb der Ortschaften kleine Schreinerwerkstätten etc. Denke, im Dorfgebiet ist das weniger ein Problem als selbstverständlich im reinen Wohngebiet