Ah ok, jetzt weiß ich was Du meinst - ich dachte an die Ausnahmeregelungen, welche ja auch durch den Gemeinderat laufen.
Klar, wenn der B-Plan beschlossen ist, ist das so. Aber ich erlebe es laufend, daß Ausnahmen (z.B. bei Gaupen, Garagen, Anbauten etc. ) gemacht werden - auch in Abstimmung mit dem LRA.
Je nachdem wie alt der B-Plan ist (oft hat man es ja mit Nachkriegs-B-Plänen zu tun), sind Ausnahmen ggf. einfacher zu erreichen.
Grüsse, Namenloser (aka. Gunnar ![]()