Beiträge von Catweazle

    Hallo Ihr zwei Namenlosen ;)


    In unserem Forum versuchen wir, durch übliche Anreden und Grußformeln einen persönlichen Umgang zu gestalten, dazu gehört auch ein Name zur Anrede, der nicht unbedingt echt sein muss, aber dennoch geschmeidiger als R2D2 ;)


    In diesem Sinne herzlich willkommen und viel Erfolg bei der Suche


    Liebe Grüße

    Stefan

    Hallo Tordis???


    Das Problem sind m.E. in erster Linie nicht die Lärchenholzbretter.

    Unter den Lärchenholzbrettern ist etwas gequollen (Wasser eingedrungen) und hat die Bretter raus gedrückt und dabei die Schrauben gesprengt. So sieht es für mich jedenfalls auf den Bildern aus.


    Du solltest als Erstes die Bretter tlw. abnehmen, schauen, was darunter feucht geworden ist und das dann trocknen. Feuchtigkeit in der Konstruktion ohne Luftzufuhr führt im schlimmsten Fall zu Schimmel.


    Als Zweites herausfinden, wo das Wasser in die Konstruktion (nicht in die Bretter) eingedrungen ist und dieses Leck (ggf. auch an anderen Stellen) verschließen.


    Gruß

    Stefan

    Dazu müsstest Du die Gemeinde dazu bekommen, die Baugrenzen zu ändern. Das erfordert eine Änderung des BB-Planes, ggf. sogar des FNP. Das ist in normalen Zeiträumen mit normalem Aufwand nicht denkbar ...


    Der Außenbereich beginnt üblicherweise auch nicht an der Grundstücksgrenze, sondern an der "außen" liegen den Fassade des Hauses ... weiter zur nächsten Außenfassade ggf. mit Rücksprüngen in das Gemeindegebiet.


    Gruß

    Stefan

    Guten Morgen Horst!
    Herzlich willkommen im Forum und viel Erfolg bei Deinen Ideen und Plänen.


    Ich will hier nicht die Spaßbremse geben, aber bedenke bitte von Anfang an, dass auch die Nutzungsänderung eines Gebäudes einen Bauantrag benötigt. Berate Dich bitte von Anfang an mit einem Architekten o.ä., damit Deine Ideen auch eine Chance auf Realisierung bekommen.


    Gruß

    Stefan

    Hallo ??? ( Pax )


    Zulassung als Wohnmobil ist ja nett, aber ...


    ... jetzt muss Dein TH die Bedingungen für ein Auto UND für ein Haus erfüllen, was hast Du jetzt gewonnen?


    Eine vermeintliche Mobilität, weil Du außer auf Campingplätzen und im Bayern jedes Mal einen neuen Bauantrag bzw. eine Baugenehmigung benötigst


    PS.: Wie pflegen hier einen in Europa üblichen freundlichen Umgang miteinander, Wir verpacken unsere Nachrichten in die, in der zivilisierten Welt üblichen Grußformeln,

    es wäre schön, wenn auch Du Dich an diese Gepflogenheit hältst


    Gruß

    Stefan

    Pax

    Hallo Namenlose/r/s!


    was sollen die Räder Deiner Meinung nach bringen?

    Sie befreien nur vom GEG, wenn das TH auf einem Campingplatz steht oder unbenutzt ist. dafür bedarf es dann aber keiner Räder


    Gruß

    Stefan

    Hallo Terese,

    der Ansatz ist sicherlich nicht schlecht und kann im Einzelfall als Diskussionsgrundlage dienen und sogar zum Erfolg führen.

    Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, da das Bauamt argumentieren kann, dass es ein NEUER Bauantrag ist - vergleichbar mit einem gekauften TH, das jetzt erstmals aufgestellt wird ...


    Der o.a. Passus lässt viel Interpretations-Spielraum


    Gruß

    und allen "Umsetzern" Erfolg bei ihrem Vorhaben

    Stefan

    Zitat


    Und im Ernstfall sind das 3 Flurstücke und dann zieh ich den alle 14 Tage in eine andere Ecke vom Feld.

    Auch das ist der gleiche Verstoß gegen das Baurecht und wird teuer ...


    Hallo Thomas,

    vielleicht bist Du hier im falschen Forum.

    Wie Dea bereits geschrieben hat, zeigen wir hier auf bzw. unterstützen beim legalen Weg zu einem Tiny House.

    Dein Weg ist illegal, umweltzerstörend und zumindest in meinen Augen nicht tolerabel.

    Gruß

    Stefan

    Hallo Pax !


    Zum einen wäre es schön, wenn Du Deine Posts mit einer Grußformel einrahmen und mit einem Namen "unterzeichnen" könntest,


    zum andern:

    nein - neuer Aufstellort heißt neuer Bauantrag und alle Nachweise müssen zum Antragszeitraum gültig sein
    Das ist für mich einer der Hauptgründe gegen ein mobilesTH


    Gruß

    Stefan

    Hallo Sabrina,

    diese Aussage der Stadt ist so einfach falsch!


    Ein Tiny House ist ein Haus, es gelten die gleichen Regeln wie für jedes andere Haus. Das ärgert viele, ist aber auch ein Vorteil, weil niemand kann ein TH verbieten, nur weil es "tiny" ist.


    Für alle Häuser gelten in der Regel die am Baugrundstück geltenden Bebauungspläne - das ist gefühlt bei 90% der Baugrundstücke so. Des Weiteren kann es kommunale Gestaltungs- oder Änderungssatzungen geben.


    Wenn also in einem Bebauungsplan festgelegt ist, dass ein Haus mind. 2 Vollgeschosse haben muss, dann wäre ein TH faktisch ausgeschlossen, auch bei Festlegung einer Mindestgröße > 50 m² wäre das so. Solche Festlegungen kommen allerdings so gut wie selten vor. Auch in einer Satzung könnte etwas festgelegt sein, was ein TH ausschließt, dazu fällt mir allerdings kein Beispiel ein.


    Wenn die Frage an die Kommune war, ob es Grundstücke speziell für THs gebe, dann kann die Antwort sehr wohl nein lauten, was aber nicht heißt, dass ein TH mit Bauantrag auf einem beliebigen Baugrundstück platziert werden darf.


    Vielleicht liest Du mal im Abschnitt Recht Dietmars Artikel zum Thema TH und deutsches Baurecht.


    Teil 2:

    Warum ist es so schwierig ein Grundstück zu finden?

    1. es ist in D grundsätzlich schwierig BEZAHLBARE Baugrundstücke zu finden.

    2. es gibt bisher fast gar keine Baugrundstücke zum Mieten (Pachten) - temp. Nutzung

    3. Baugrundstücke <300 m² sind auch ganz selten zufinden




    Gruß

    Stefan

    Hallo Nicola,

    Herzlich willkommen hier im Forum.

    Könntest Du Deine Aussage "nicht erlaubt solch kleine Häuschen zu bauen" bitte präzisieren oder mit einer prüfbaren Quelle belegen?

    Oder handelt es sich mal wieder um ein Gerücht?

    Eigentlich ist es nur schwer bis gar nicht möglich, solche kleinen Häuser zu verbieten.


    Gruß

    Stefan

    Hallo Ela,

    Deine Darstellung des deutschen Baurechts, um das uns viele z.B. in Frankreich o. Italien beneiden, ist sehr einseitig und nicht zutreffend.


    Die Landesbauordnung gilt zunächst einmal für alle Bauwerke, somit auch für TH. In manchen Bundesländern gibt es sogar deutliche Vereinfachungen.

    Die Landesbauordnung ist wie der Name sagt Ländersache, da mischt sich der Bund nicht ein - darf er auch nicht.


    Der besondere Schutz des Außenbereichs und damit des letzten Restes unberührter Natur hingegen ist Sache des Bundesbaugesetzes und gilt auch wieder für alle, nicht nur für TH.


    Dass wir in diesem Land mehr für den Klimaschutz tun müssen, ist zumindest demokratisch legitimiert, das spiegelt sich in der regelmäßigen Weiterentwicklung von Wärmeschutzverordnung (früher) und Gebäudeenergiegesetz (aktuell) wider.


    Stelle Dir nur mal vor, derjenige, der Geld hat, kann sich sein Haus an Deinem Lieblingsbadesee bauen, oder auf dem Grundstück neben Deinem wird eine Tankstelle, auf der anderen Seite ein Schlachthof, eine Müllverwertung oder ein 60m-Hochhaus gebaut usw.


    Wir leben hier in einem dicht besiedelten Land, da kann Wohnen und Bauen nur mit Regeln funktionieren. Diese gelten auch für TH!!!


    Du darfst auch nicht nachts mit 100 durchs Wohnviertel rasen, im Naturschutzgebiet wild campen, in der Kiesgrube Altöl entsorgen etc.


    Ich verstehe Deinen Ärger, aber nicht alles, was wir uns so erträumen ist auf den zweiten Blick auch wirklich gut.


    Und schließlich: Bauen ist teuer und wird noch teurer werden. Wer hier verspricht, das sei beim TH anders, der irrt. Eine Haustür kostet 2000 € egal ob TH oder Villa usw..... Fundament, Statik, Planung, Baugenehmigung, Ver- und Entsorgung, Notar ...

    Die Einsparungen am Material wirken sich also nur begrenzt auf den Gesamtbaupreis aus.


    Gruß

    Stefan

    Dafür müsste so ein Gewerbe dort auch zulässig sein, außerdem wirkt das nicht rückwirkend.

    Die Idee ist nicht wirklich hilfreich.


    Die Entscheidung des Bauamtes ist m.E. falsch und eine Umgehung von Bestimmungen ist (im Bauwesen) selten erfolgreich


    Gruß

    Stefan

    Hallo Michaela,

    herzlich willkommen hier im Forum.
    Bevor Du Dir ein TH kaufst, solltest Du einen Stellplatz haben und die darauf geltenden Bestimmungen kennen, als da wären: Bebauungsplan, Gebäudeenergiegesetz sowie ggf. Veränderungs- und Gestaltungssatzung ... Dein TH MUSS die dort geltenden Bestimmungen erfüllen.
    Vielleicht liest Du Dir zunächst mal diesen Beitrag durch:

    Gruß

    Stefan