Ich war länger nicht mehr online, deshalb weiß ich nicht, ob das Video schon verlinkt wurde und verlinke es hier.
Es ist inhaltlich und fachlich m.M.n. sehr gut gemacht.
Beiträge von Catweazle
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Hallo Ihr zwei Namenlosen
In unserem Forum versuchen wir, durch übliche Anreden und Grußformeln einen persönlichen Umgang zu gestalten, dazu gehört auch ein Name zur Anrede, der nicht unbedingt echt sein muss, aber dennoch geschmeidiger als R2D2
In diesem Sinne herzlich willkommen und viel Erfolg bei der Suche
Liebe Grüße
Stefan
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Hallo Tordis???
Das Problem sind m.E. in erster Linie nicht die Lärchenholzbretter.
Unter den Lärchenholzbrettern ist etwas gequollen (Wasser eingedrungen) und hat die Bretter raus gedrückt und dabei die Schrauben gesprengt. So sieht es für mich jedenfalls auf den Bildern aus.
Du solltest als Erstes die Bretter tlw. abnehmen, schauen, was darunter feucht geworden ist und das dann trocknen. Feuchtigkeit in der Konstruktion ohne Luftzufuhr führt im schlimmsten Fall zu Schimmel.
Als Zweites herausfinden, wo das Wasser in die Konstruktion (nicht in die Bretter) eingedrungen ist und dieses Leck (ggf. auch an anderen Stellen) verschließen.
Gruß
Stefan
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So wie sich das liest, wurde nicht ein Bauantrag, sondern die Änderung eines Bebauungsplanes abgelehnt. Das ist eh wahrscheinlicher, als die Änderung ... vor allem, da dieser BB-Plan bereits 8 x geändert wurde.
Gruß
Stefan
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Dazu müsstest Du die Gemeinde dazu bekommen, die Baugrenzen zu ändern. Das erfordert eine Änderung des BB-Planes, ggf. sogar des FNP. Das ist in normalen Zeiträumen mit normalem Aufwand nicht denkbar ...
Der Außenbereich beginnt üblicherweise auch nicht an der Grundstücksgrenze, sondern an der "außen" liegen den Fassade des Hauses ... weiter zur nächsten Außenfassade ggf. mit Rücksprüngen in das Gemeindegebiet.
Gruß
Stefan
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Hallo Christoph
Die Antwort aus 2020 ist sehr eindeutig. Eine weitere Bebauung ist auf diesem Grundstück NICHT möglich und wird auch in absehbarer Zeit NICHT möglich sein.
Hier hat die Gemeinde durch die Vorgaben des Bundesbaugesetzes (Außenbereich) auch keinen Handlungsspielraum
Gruß
Stefan
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Hallo Salomo!
Grundsätzlich ist jede Gemeinde für ein TH offen!
Ein TH ist ein Haus ist ein Haus ist ein Haus!
Solange Dein TH die Bedingungen des Bauplatzes erfüllt - z.B. Dachform, max. Größe - wird es auch genehmigt.
Gruß
Stefan
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Guten Morgen Horst!
Herzlich willkommen im Forum und viel Erfolg bei Deinen Ideen und Plänen.Ich will hier nicht die Spaßbremse geben, aber bedenke bitte von Anfang an, dass auch die Nutzungsänderung eines Gebäudes einen Bauantrag benötigt. Berate Dich bitte von Anfang an mit einem Architekten o.ä., damit Deine Ideen auch eine Chance auf Realisierung bekommen.
Gruß
Stefan
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Hallo ???
Plywood = Sperrholz vermutlich einfach ein Tip-fehler
Gruß
Stefan
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Hallo ??? ( Pax )
Zulassung als Wohnmobil ist ja nett, aber ...
... jetzt muss Dein TH die Bedingungen für ein Auto UND für ein Haus erfüllen, was hast Du jetzt gewonnen?
Eine vermeintliche Mobilität, weil Du außer auf Campingplätzen und im Bayern jedes Mal einen neuen Bauantrag bzw. eine Baugenehmigung benötigst
PS.: Wie pflegen hier einen in Europa üblichen freundlichen Umgang miteinander, Wir verpacken unsere Nachrichten in die, in der zivilisierten Welt üblichen Grußformeln,
es wäre schön, wenn auch Du Dich an diese Gepflogenheit hältst
Gruß
Stefan
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Hallo Namenlose/r/s!
was sollen die Räder Deiner Meinung nach bringen?
Sie befreien nur vom GEG, wenn das TH auf einem Campingplatz steht oder unbenutzt ist. dafür bedarf es dann aber keiner Räder
Gruß
Stefan
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Hallo Terese,
der Ansatz ist sicherlich nicht schlecht und kann im Einzelfall als Diskussionsgrundlage dienen und sogar zum Erfolg führen.
Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, da das Bauamt argumentieren kann, dass es ein NEUER Bauantrag ist - vergleichbar mit einem gekauften TH, das jetzt erstmals aufgestellt wird ...
Der o.a. Passus lässt viel Interpretations-Spielraum
Gruß
und allen "Umsetzern" Erfolg bei ihrem Vorhaben
Stefan
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Zitat
Und im Ernstfall sind das 3 Flurstücke und dann zieh ich den alle 14 Tage in eine andere Ecke vom Feld.Auch das ist der gleiche Verstoß gegen das Baurecht und wird teuer ...
Hallo Thomas,
vielleicht bist Du hier im falschen Forum.
Wie Dea bereits geschrieben hat, zeigen wir hier auf bzw. unterstützen beim legalen Weg zu einem Tiny House.
Dein Weg ist illegal, umweltzerstörend und zumindest in meinen Augen nicht tolerabel.
Gruß
Stefan
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Hallo Nicola!
Diese Bauweise ist auch in den Gemeinden des Ahrtals möglich, es gibt nur keine speziellen TH-Baugebiete, die gibt es fast nirgends und wird es auch in Zukunft fast nirgends geben. Eben weil bestehende BB-Pläne THs bereits ermöglichen.
Wenn Du ein Grundstück hast, dann Bauantrag stellen und los geht's. THs erfüllen - bis auf die Dachform - meistens alle Vorgaben eines BB-Planes und für das Dach gibt es einfache Lösungen
Gruß
Stefan
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Vielleicht stellst Du Dich einfach mal - richtig - vor.
Wenn man das Gefühl hat, da steht ein Mensch, dann wird sicher auch geholfen
Gruß
Stefan
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Guten Morgen Fae,
Gruß an meine Alma Mater - dort wurde ich vor 37 Jahren als Bauingenieur diplomiert
Gruß
Stefan
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Hallo Pax !
Zum einen wäre es schön, wenn Du Deine Posts mit einer Grußformel einrahmen und mit einem Namen "unterzeichnen" könntest,
zum andern:
nein - neuer Aufstellort heißt neuer Bauantrag und alle Nachweise müssen zum Antragszeitraum gültig sein
Das ist für mich einer der Hauptgründe gegen ein mobilesTHGruß
Stefan
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