Beiträge von Catweazle

    Hallo Marlon!
    Ich kann mich da Sigi nur anschließen und setze noch einen obendrauf:
    Gemäß Landesbauordnung bist Du als Bauherr für die Standsicherheit verantwortlich.
    Das sollte auch in Deiner Baugenehmigung stehen, die Du ja hoffentlich hast.
    Aber auch wenn das evtl. eine genehmigungs- oder verfahrensfreie Baumaßnahme nach LBO ist, entbindet das nicht von der Einhaltung einschlägiger Vorschriften:


    hier zwei Auszüge aus der LBO NRW:


    § 12 Standsicherheit
    (1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.
    § 68Bautechnische Nachweise
    (1) Spätestens mit der Anzeige des Baubeginns sind bei der Bauaufsichtsbehörde zusammen mit den in Bezug genommenen bautechnischen Nachweisen einzureichen ...
    ...
    (2) Die bautechnischen Nachweise müssen für
    1. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,
    2. freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis zu zwei Geschossen über der Geländeoberfläche, ausgenommen solche mit Anlagen für Jauche und Flüssigmist und
    3. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m²
    nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 aufgestellt oder geprüft werden

    Und wenn ich mir die Hanglage mit nicht definierter Ableitung von Regenwasser betrachte ….
    Hole Dir einen Statiker und lass das nachrechnen!
    Gruß
    Stefan

    Bei Dietmars U muss der zweite Koch ja nicht IM U stehen. Man könnte den zweiten U-Schenkel auch als Esstisch im Bar-Stil gestalten, also Esstisch und Arbeitsfläche in einem, so ähnlich wird es bei mir. Meine Küche ist allerdings etwas größer.
    Gruß
    Stefan

    Hallo :) (ein Name zur Anrede wäre schön)


    Wie Du ja schon ahnst, ist das mit dem Grundstückspreis so eine Sache und mit dem Grundstück steht und fällt jedes Bauvorhaben - egal ob tiny, normal oder Gewerbeimmobilie.


    Die Preise für erschlossenes Bauland bewegen sich zwischen 25 €/m² im Wendland, etwas nidtiger im daran anschließenden westlichen Brandenburg und südlichen Mecklenburg bis deutlich über 1000 €/m² in den Ballungfsräumen München, Rhein/Main o. Hamburg.


    Deutschland lässt sich baurechtlich in drei Kategorien einteilen:

    • Außenbereich (§35 BauGB): Bauen nicht erlaubt
    • Planungsbereich (§§0 BauGB, Bebauungsplan): Klare Auflagen, was erlaubt ist und nicht
    • Innenbereich (§34 BauGB): Bauen orientiert sich an der Nachbarschaft.

    Zu den Kosten kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass da noch einiges hinzukommt: Die Gebäudetechnik für Solarstrom und nicht Fossile Wärmeenergie kann je nach Bedarf und Technik gut und gerne nochmal mit 50T€ zu Deinen Kosten dazukommen und 30t€ KFW-Zuschuss gibt es nur, wenn das Gebäde max 40% eines Standardhauses an Energie verbraucht, eine Lüftungsanlage mit 80% Wärmerückgewinnung verbaut ist und der Strom mit Speicher auf dem Grundstück verbaut wird.


    Ich habe mein Grundstück übrigens hier gefunden. Einfach mal reinzoomen, die grünen Grundstücke sind frei.


    Gruß
    Stefan

    Hallo Michel!
    herzlich willkommen im Forum!


    Wenn Du fertig bist, bist Du Fachmann in Baukonstruktion, Bauphysik, Statik, Bemessen von Tragwerken, Installation und natürlich Baurecht ;)


    Viel Spaß beim "learning by doing"


    Gruß
    Stefan

    Hallo Matt,
    herzliche Grüße zurück nach Mali!


    Das, aus dem fernen Afrika deutsche Genehmigungsverfahren absurd wirken können, kann ich durchaus nachvollziehen. Ich muss als Lehrer auch Schülern aus Afrika (Benin) deutsches Baurecht nahe bringen.


    Einige mediterrane Nachbarstaaten beneiden uns allerdings um unsere Bau-Ordnung und ich bin wirklich dankbar, dass nicht

    • an jedem schönen Fleck Natur eine Villa oder ein TH stehen,
    • auf meinem Nachbargrundstück keine Tankstelle gebaut werden darf
    • auf dem Nachbargrundstück kein 10 geschossiges HH mir Licht und Sonne nehmen kann
    • die Mindest-Abstände zu Nachbargebäuden geregelt sind
    • Statik und Brandschutz geregelt sind

    Auch ich finde nicht jede Regelung "glücklich", aber in einer Demokratie sind solche Regelungen auch immer Kompromisse bzw. Reaktionen der Mehrheit auf das Fehlverhalten von Einzelnen.


    herzliche Grüße
    und schönes WE
    Stefan

    Hallo Albert,


    als Besitzer des Waldes ergeben sich da evtl. Möglichkeiten. Da müsste man den §35 BauGB im Detail studieren und mit den zust. Stellen mal drüber sprechen.
    Das was Du vor hast bzw. bereits tust, ist im günstigsten Falle wildes Campen und das ist meines Wissens nach in Deutschland verboten.
    Gruß
    Stefan

    Hallo Testero!


    zum Thema Erschließung - es gibt drei Möglichkeiten:


    1. Planungsbereich (§30 BauGB): es gibt einen Bebauungsplan und eine Erschließung
    2. Innenbereich (§34 BauGB): Bauen ist nur möglich, wenn Erschließung gesichert ist
    3. Außenbereich (§35 BauGB): Bauen ist mit wenigen Ausnahmen (Wohnen gehört nicht dazu) nicht gestattet


    Ergo: Das Grundstück IST erschlossen oder es wird nicht gewohnt, was nicht davon abhalten soll, in Teilbereichen oder ganz autark zu sein.


    Gruß
    Stefan

    Hallo @Dea2020,


    nur zur Ergänzung: hat mit ERST-Wohnsitz nix zu tun. Auch das Tiny-Wochenend-House benötigt eine Baugenehmigung. Ausnahmen bilden Hier Campingplätze & Co, da diese als ganzes eine Genehmigung haben.


    Gruß
    Stefan

    Hallo Helga!
    1. Natürlich darf hier jeder schreiben ...
    aber den gleichen Text in 5 verschiedenen Themenbereichen???
    Ich lese jeden neuen Beitrag, habe heute morgen 7 neue Beiträge vorgefunden - davon waren 5 (fünf!!!!) von Dir mit nahezu identischem Text.
    Das muss nicht sein.


    2. In diesem Forum suchen viele ein Grundstück, mir ist aber derzeit nur gaaaanz selten ein Mitglied aufgefallen, das IN diesem Forum fündig geworden ist. Deshalb habe ich Deinen Beitrag zum Anlass genommen, mal ganz allgemein über das Suchen und Finden von Grundstücken zu schreiben und damit vielleicht den einen oder anderen zu inspirieren, meine Gedanken zu ergänzen.


    Gruß
    und schönen Abend
    Stefan

    Es ist nicht wirklich hilfreich, in einem Forum, wo gefühlt die hälfte der aktiven Mitglieder ein Grundstück suchen, in 5 Themenbereichen zu "inserieren", dass man ein Grundstück sucht.


    Zunächst einmal sollte jedem klar sein, dass die Welt nicht darauf wartet, dass jemand kommt und ein ganz kleines Grundstück zu ganz kleinem Geld pachten möchte. Für das, was die meisten hier suchen, bedarf es hohes Engagement, einen langen Atem und wie immer im Leben die notwendige Portion Glück.


    1. Tipp: Wer kann, sollte auf die Räder verzichten. Räder sind im Baurecht nicht vorgesehen und hinterlassen immer einen etwas unangenehmen Beigeschmack bei Kommunen und Grundstückseigentümern. Ohne Räder geht's einfacher. Man frage nach bei @Luna und @Sabine L.
    Angenehmer Nebeneffekt, für TH ohne Räder (nicht auf gepachtete Grundstücke) gibt's auch Immobiliendarlehen - man muss ja nicht erzählen, dass man das Haus an einen Kran hängen kann. Details hierzu müsste allerdings jemand anders erklären.


    2. Viele, gerade kleine Grundstücke werden nicht inseriert, z.B. weil man ja eh nicht verkaufen möchte und einen "Markt" für Verpachtungen gibt es nicht.


    3. Einige Gemeinden/Kreise bieten online ein sog. Baulandkataster an. Hierin kann man sehen, welche bebaubaren Baugrundstücke vorhanden sind. z.B. hier (einfach mal reinzoomen)


    4. Mit offenen Augen in Realitas oder in Google durch die Landschaft fahren und Klinken putzen. Ich habe mal willkürlich eine Gemeinde in der Mitte Bayerns rausgesucht und potentielle Bauflächen markiert:



    Alles was innerhalb des "im Zusammenhang bebauten" Geländes liegt, kommt prinzipiell in Frage.


    In der Hoffnung, dem einen oder anderen geholfen zu haben
    Gruß
    Stefan


    PS.: sobald ich meinen Kaufvertrag unterschrieben habe, gehe ich nochmal detailliert auf meine Grundstückssuche ein.

    Neuester Stand:


    Seit gestern habe ich den 2. Entwurf meines Tiny Houses:



    Die Wände werten in der Tischlerei in Holztafelbauweise, gedämmt mit Holzfasern, 30 cm stark vorgefertigt.
    Beheizt werden soll mit Wärmetauscher(Wasser-Wasser o. Sole-Wasser) Der Strom soll aus Kollektoren auf dem Werkstattdach und einem Akku im Technikraum kommen. Für das Gartenwasser wird es einen Brunnen oder eine große Zisterne geben.
    Jetzt warte ich noch auf die Kostenschätzung/Angebot vom Architekten und nächste Woche habe ich einen Termin bei der Bank.
    Langsam geht es weiter und nimmt Gestalt an.


    Spiegelbildlich kann meine Frau, wenn Sie in Ruhestand geht, das gleiche Haus rechts an den Grundriss angeschlossen bauen. Die Werkstatt wird bei Ihr dann das - klimatisierte (Luftfeuchtigkeit) - Musikzimmer.


    Insgesamt wird es ein sehr nachhaltiges Niedrigenergiehaus. Nur nicht mehr ganz so Tiny, aber für mein Hobby, die Tischlerei, den Musikinstrumentenbau benötige ich einen großen "Hobby-"Raum.


    Gruß
    Stefan

    Guten Morgen Bono,


    herzlich willkommen im Forum und viel Erfolg bei Deinen Planungen!


    Hast Du Dietmar's Beitrag zum Thema schon gelesen? Der beantwortet Deine Fragen eigentlich erschöpfend.


    Die Fa. Schwörer baute Module (Flying Space) bis zu 4,35 x 14,5 m und transportiert diese in der ganzen Republik. Die Kosten werden dann allerdings 5-stellig. Das macht meiner Meinung nach nur wegen der Vorfertigung Sinn, nicht um damit umzuziehen.


    Gruß
    Stefan

    @Solar-Ei-Bastler:


    Das Problem eines falschen Tempolimits löst man aber nicht, in dem man einfach schneller fährt, sondern in dem man demokratisch-rechtlich einwandfreie Wege beschreitet. Das kostet Zeit und Kraft.


    Ein Bebauungsplan entsteht in einem langwierigen Prozess, bei dem viele Interessen berücksichtigt und Kompromisse geschlossen werden müssen.


    Wenn man aus seiner jeweiligen Froschperspektive nicht alle zu berücksichtigenden Aspekte sieht, oder deren Bedeutung anders bewertet/gewichtet, ist das kein Grund, gegen Bestimmungen zu verstoßen (und das auch noch öffentlich kund zu tun.)


    es wäre schön, wenn Du einen Namen verwenden würdest, so wie das hier im Forum üblich ist


    Gruß
    Stefan

    Mein Kommentar dazu:
    Wir leben ja leider in einer Zeit, in der zuviele glauben, dass Regeln nur für andere gelten.
    Das Bauordnungsrecht regelt wichtige Bereiche des menschlichen Zusammenlebens bzw. des NOTWENDIGEN Schutzes der Natur.


    Es geht um Begriffe wie:
    - Zersiedelung
    - Bebauungsdichte
    - Belüftung und Belichtung
    - Nachbarschutz
    - Brandschutz
    und zuletzt natürlich auch der Natur- und Landschaftsschutz.


    Bei der Genehmigung von Bauvorhaben gibt es für die untere Bauaufsichtsbehörde oftmals keinen Speilraum, also auch nicht die Möglichkeit flexibler zu werden.


    Ich finde, dass illegales Verhalten der Tiny-House-Bewegung massiv schadet und ein solches Verhalten es anderen massiv erschwert, als redlicher Bauherr wahr genommen und akzeptiert zu werden.


    Das richtige Vorgehen haben hier im Forum anschaulich z.B. @Sabine L. und @Luna dokumentiert.


    Gruß
    Stefan