Hallo Marlon!
Ich kann mich da Sigi nur anschließen und setze noch einen obendrauf:
Gemäß Landesbauordnung bist Du als Bauherr für die Standsicherheit verantwortlich.
Das sollte auch in Deiner Baugenehmigung stehen, die Du ja hoffentlich hast.
Aber auch wenn das evtl. eine genehmigungs- oder verfahrensfreie Baumaßnahme nach LBO ist, entbindet das nicht von der Einhaltung einschlägiger Vorschriften:
hier zwei Auszüge aus der LBO NRW:
§ 12 Standsicherheit
(1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.
§ 68Bautechnische Nachweise
(1) Spätestens mit der Anzeige des Baubeginns sind bei der Bauaufsichtsbehörde zusammen mit den in Bezug genommenen bautechnischen Nachweisen einzureichen ...
...
(2) Die bautechnischen Nachweise müssen für
1. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,
2. freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis zu zwei Geschossen über der Geländeoberfläche, ausgenommen solche mit Anlagen für Jauche und Flüssigmist und
3. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m²
nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 aufgestellt oder geprüft werden
Und wenn ich mir die Hanglage mit nicht definierter Ableitung von Regenwasser betrachte ….
Hole Dir einen Statiker und lass das nachrechnen!
Gruß
Stefan