Guten Morgen Käthe!
es geht zunächst nicht ums Wohnen, es geht ums Bauen.
Und hier schreibt die Bayerische Bauordnung - ind den anderen steht es ganauso oder ähnlich: "Als bauliche Anlagen gelten Anlagen, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden"
Wenn man nun in einen Kommentar zur BO schaut bzw. entsprechende Grundsatzurteile ansieht, dan stellt man fest, dass auch der Wohnwagen, das Zelt oder das Hausboot als bauliche anlage gelten.
Für diese baul. Anlage müssen dann entsprechend der Nutzung alle Bedingungen der BO (Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Statik, Abstandsflächen usw.) eingehalten werden, selbst wenn kein BauANTRAG erforderlich ist.
Wenn ich mich nun in in dieser baul. Anlage dauerhaft aufhalte - und dazu reicht theoretisch 1 Tag/Woche. dann wird es auch noch ein Wohngebäude, auch eine vorhandene Heizung spricht sehr deutlich für das Vorhandensein von Aufenthaltsräumen.
Im Baurecht gibt es eigentlich keine "Baupolizei", aber die wird in der Regel durch Nachbarn ersetzt, und da reicht es schon wenn eine Nachbarin einen neuen Lebensgefährten hat (hat einer meiner Schüler so erlebt). Wenn es also nur einem Nachbarn nicht gefällt, dann ...
Die Bauordnung verfolgt zwei große Ziele: Brandschutz und NACHBARSCHUTZ. Das umgehen dieser Ziele durch bürokratische Spitzfindigkeiten endet in der Regel spätestens vor Gericht.
Außerdem ist z.B. bei Grundstücken mit Dorfrandlage penibel darauf zu achten, dass der Außenbereich an einer Linie beginnt, die an der Rückseite der Häuser und nicht der Grundstücke beginnt. Habe gerade erst erlebt, dass aufgrund der Eingabe eines Nachbarn ein Gartenhaus abgerissen werden musste.
Als letztes wäre da noch die BauNVO, die vorschreibt, wieviel % eines Grundstückes z.B. in einem Wohngebiet überbaut werden dürfen. Zur überbauung zählt auch die Einfahrt, die Terrasse, der Freisitz und das Mülltonnenhäuschen. Dieser Wert liegt je nach Gebiet bzw. Bebauungsplan zwischen 0,2 und 0,4 (in Innenstädten auch schon mal bei 1,0).
Wenn man aber penibel all diese Regelungen einhält, kann ich mir das von Dir beschriebene Vorgehen durchaus vorstellen.
Entschuldige bitte die etwas ungeordneten Gedanken
Gruß
Stefan