Beiträge von Catweazle

    Hallo "Namenloser"


    Im §35 BauGB ist geregelt, dass im Außenbereich nicht gebaut werden darf, außer …


    … zu den Ausnahmen gehören Landwirtschaftliche "Nutzgebäude". Dazu bedarf es allerdings auch einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Landwirtschaftskammer und dazu gehört explicit nicht das Wohnhaus des Landwirtes.


    Gruß
    Stefan

    Ich war gestern und heute im Wendland,


    und habe ein Grundstück besichtigt.
    Hoffentlich werde ich jetzt nicht wegen Gigantismus aus dem Tiny Forum geworfen ... ;)


    Ich habe ein Grundstück in einem kleinen Dorf, das Teil einer eingemeindeten Gemeinde ist gefunden und werde es wohl kaufen. Das Grundstück hat etwas über 3000 m² (knapp die Hälfte wäre bebaubar) und ich kann darauf alles realisieren, was ich möchte:
    - Tiny House für mich
    - Tiny House für meine Frau (beide ohne Räder)
    - Tiny House oW für bis zu 10 Hühner (momentan tendiere ich zu Brahma)
    - Tiny House für meine Hobby-Instrumentenbau-Werkstatt
    - Obstbaumwiese gesät mit Regelsaatgutmischung Nr. 8 (30% Kräuter, 70 % Gräser)
    - Gartenteich
    - Gemüsebeet


    Ich bin zufrieden,
    und wenn alles in trockenen Tüchern ist, gibt es mehr Details.


    Gruß
    Stefan

    Ich bin mit dem Thema nicht ganz zufrieden, aber mir ist nichts besseres eingefallen.


    Ich möchte hier an dieser Stelle eine Diskussion anregen, da ich bei so manchem Beitrag Bauchschmerzen habe.


    Aber als Vorbemerkung: Ich bin Kein Apostel, ich weiß nicht was richtig ist, ich will niemanden bekehren - ich will einfach nur friedlich Argumente sammeln und austauschen, andere Sichtweisen kennen lernen und ggf. für mich bewerten.


    Zum eigentlichen Thema:


    Mieten und Grundstückspreise steigen dort ins Unermessliche, wo sie nicht ausreichend vorhanden sind. Hier sind Tiny Houses m.E. ein vollkommen deplatzierter Ansatz, da hier, in Ballungsgebieten - nicht noch mehr Fläche versiegelt werden sollte, sondern eher übereinander gebaut werden sollte. Das hält Verkehrswege kürzer und macht mehr Wohnraum bezogen auf die Grundfläche verfügbar. Ich glaube also, dass es für Gemeindevertreter in Ballungsgebieten und Ihrem Umfeld nicht attraktiv sein kann, hier Flächen für Tiny Houses auszuweisen. Hier kann es nur um die Verwertung von Rest-Flächen und ungünstig geschnittenen "Schnipseln" gehen. Es ginge natüröich auch noch die Zwischennutzung auf Pachtbasis von später zu bebauenden Grundstücken.


    Baugrund in Ingolstadt kostet z.B. über 1000 €/m² Da müssen auf einem Grundstück schon mehrere Eigentumswohnungen und Tiefgarage gebaut werden, damit sich das refinanzieren lässt. Men errechne sich mal die Pacht für ein 300 m²-Grundstück, die etwas höher als die Finanzierung liegen müsste ...


    Anders sieht das sicherlich in Gegenden mit großer Abwanderung aus. Für Menschen, die überwiegend von Zuhause aus Arbeiten oder Ruheständler oder Großstadtflüchtlinge könnte man hier wie z.B. im Fichtelgebirge durchaus solche Flächen ausweisen um den zwar gewachsenen, aber durchaus noch überschaubaren Bedarf zu decken.


    Hier mal eine ca. 3 Jahre alte Karte mit Grundstückspreisen in Deutschland.


    Ich freue mich über einen Gedankenaustausch


    Gruß
    Stefan

    Hallo Dea,
    das mit dem Darlehen in der Rente, wenn Eigenkapital >10% vorhanden ist, sollte kein Problem sein. Führe doch mal ein informatives Gespräch mit Deiner Hausbank oder einem anderen Baufinanzierer - nur den Ch...24, die kannste Dir sparen, da kannste auch die Telefonseelsorge anrufen ;) - jedenfalls meine Erfahrung.
    Das erweitert ja ggf. die Anzahl der Optionen.
    Gruß und schönen Abend
    Stefan

    Hallo Dea (??? - ein Name wäre nett :) )


    Das hört sich durchaus gut an, ist aber nichgt das, was ich will.


    1. Ich möchte/muss - wie oben beschrieben - nicht mobil sein, und muss deshalb auch keine der Einschränkungen, die Mobilität beim Haus mit sich bringen akzeptieren. Hier wäre vor allem das Baurecht zu nennen - les Dir mal @Sabine L. 's Geschichte durch.


    2. Zum zweiten ist meine finanzielle Situation so, dass ich meinen Wundsch nur mit einem Im-Mobil-ien-Darlehen finanzieren kann. Hohe Raten für einen Verbraucherkredit mit vergleichsweise kurzer Laufzeit in Verbindung mit Pachtzins ist für mich nicht lösbar und erscheint mir für mich auch nicht attraktiv. Das muss aber jeder selber wissen.


    3. Ich will auf gar keinen Fall auf Gedeih und Verderb über einen längeren Zeitraum ganz eng (300 m²) an andere Menschen gebunden sein, die ich nicht kenne. Ich will nach 7 Jahren wohnen in Sicht und Hörweite der A9, im Ballungsgebiet Ingolstadt einfach nur RUHE.


    Momentan bin ich an einem Grundstück dran: 3300 m² - 82500,- € in einem Dorf mit 200 Einwohnern, unverbaubare Südseite: Genügend Platz für mich, meine Katzen und dann zu beschaffende Hühner.


    Gruß und schönen Abend
    Stefan

    Hallo Sabine,
    kein Grund aufzugeben, Probleme sind Herausforderungen.


    Eine Abstimmung mit Ehepartner und Bauaufsicht ist eine echte Herausforderung
    :D


    und die Grundstückssuche ist, wenn man nicht in so ein Legoland einziehen will, auch beim Standardhaus eine Herausforderung.


    Gruß
    Stefan

    Guten Morgen Clara,


    derzeit bin ich intensiv auf Grundstückssuche.


    Da meine Frau und ich eine eher "spezielle" Ehe führen, wir leben seit 6 Jahren aus beruflichen Gründen 450 km getrennt, möchten wir ein Grundstück suchen, auf dem 2 Tiny Häuser Platz haben. Auch das wäre noch lösbar.
    Die Verständigung über alle Erfordernisse an dieses Grundstück, insbesondere die Lage, ist allerdings aufwendig. Das liegt auch daran, dass meine Frau sicher noch 10 Jahre berufstätig ist.


    Meinem Architekt hat mein erster Entwurf grundsätzlich gefallen und er baut öfter Häuser mit einem ortsansässigen Tischler. Dieses Haus würde dann auf 2 Sattelschlepper verladen und an meinen neuen Standort transportiert. Die Transportkosten belaufen sich auf ca. 2 €/km x 2 LKW, sie sind also durchaus überschaubar und dafür habe ich ein eingespieltes Team und meinen Architekten hier vor Ort.


    In der von mir gewünschten Größenordnung von ca. 50 m² ist meine Kostenschätzung von ca. 100.000 € durchaus realistisch.


    Gruß
    Stefan

    Um das Privileg des Landwirtes nutzen zu können, bedarf es einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Landwirtschaftskammer und die bekommt man nur …


    Meiner Meinung nach ist das mit den 75 m³ zunächst einmal kein Problem, denn in der BayBO steht:
    "Art. 57
    Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen



    (1) Verfahrensfrei sind
    1. folgende Gebäude:


    a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,"
    Das ganze wird erst ein Problem durch einen bestehenden Bebauungsplan oder §34 BauGB, in dem steht: "...in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist"



    Gruß
    Stefan

    Guten Morgen Käthe!


    es geht zunächst nicht ums Wohnen, es geht ums Bauen.
    Und hier schreibt die Bayerische Bauordnung - ind den anderen steht es ganauso oder ähnlich: "Als bauliche Anlagen gelten Anlagen, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden"
    Wenn man nun in einen Kommentar zur BO schaut bzw. entsprechende Grundsatzurteile ansieht, dan stellt man fest, dass auch der Wohnwagen, das Zelt oder das Hausboot als bauliche anlage gelten.
    Für diese baul. Anlage müssen dann entsprechend der Nutzung alle Bedingungen der BO (Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Statik, Abstandsflächen usw.) eingehalten werden, selbst wenn kein BauANTRAG erforderlich ist.


    Wenn ich mich nun in in dieser baul. Anlage dauerhaft aufhalte - und dazu reicht theoretisch 1 Tag/Woche. dann wird es auch noch ein Wohngebäude, auch eine vorhandene Heizung spricht sehr deutlich für das Vorhandensein von Aufenthaltsräumen.


    Im Baurecht gibt es eigentlich keine "Baupolizei", aber die wird in der Regel durch Nachbarn ersetzt, und da reicht es schon wenn eine Nachbarin einen neuen Lebensgefährten hat (hat einer meiner Schüler so erlebt). Wenn es also nur einem Nachbarn nicht gefällt, dann ...
    Die Bauordnung verfolgt zwei große Ziele: Brandschutz und NACHBARSCHUTZ. Das umgehen dieser Ziele durch bürokratische Spitzfindigkeiten endet in der Regel spätestens vor Gericht.


    Außerdem ist z.B. bei Grundstücken mit Dorfrandlage penibel darauf zu achten, dass der Außenbereich an einer Linie beginnt, die an der Rückseite der Häuser und nicht der Grundstücke beginnt. Habe gerade erst erlebt, dass aufgrund der Eingabe eines Nachbarn ein Gartenhaus abgerissen werden musste.


    Als letztes wäre da noch die BauNVO, die vorschreibt, wieviel % eines Grundstückes z.B. in einem Wohngebiet überbaut werden dürfen. Zur überbauung zählt auch die Einfahrt, die Terrasse, der Freisitz und das Mülltonnenhäuschen. Dieser Wert liegt je nach Gebiet bzw. Bebauungsplan zwischen 0,2 und 0,4 (in Innenstädten auch schon mal bei 1,0).


    Wenn man aber penibel all diese Regelungen einhält, kann ich mir das von Dir beschriebene Vorgehen durchaus vorstellen.


    Entschuldige bitte die etwas ungeordneten Gedanken
    Gruß
    Stefan

    Aber danke trotzdem für den Fall!


    in ca. 4 Wochen steht das Thema bauliche Anlage wieder auf der Tagesordnung meines Unterrichts ich werde den Fall mit aufnehmen.


    In der LBO steht in der Regel ein ganz kleiner Passus : Eine baul. Anlage ist: " ...die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden" (Art 2 (1) BayBO)


    Das führt z.B. dazu, dass ein Hausboot, das dauerhaft an einem Steg festgebunden ist eine Baugenehmigung benötigt - gilt auch für sog. Restaurantschiffe.


    Gruß
    Stefan

    Wenn man sich das Urteil (hier Pressemitteilung auf Juris.de) aber anschaut, geht es hier um ein Mobilheim, das auf einem Grundstück stand!!!!


    Hier sind wir übrigens wieder bei der Definition einer baul. Anlage nach LBO.


    Wenn ich mein Mobilheim bei Tischlerei Müller kaufe und dieses dann auf ein Grundstück stelle fällt KEINE Grunderwerbssteuer an!!!!


    Gruß
    Stefan

    Aber das gilt doch m.E. nur, wenn das Mobil-Haus so wie beschrieben auf dem Grundstück steht, wenn ich es Kaufe!


    Wenn ich ein leeres Grundstück kaufe, zahle ich nur auf den Kaufpreis Grunderwerbssteuer, nicht auf das dann darauf gebaute/gestellte Haus.


    Gruß


    Stefan

    Wenn Du meinst, dass Dir das jemand glaubt ...
    ich gehe davon aus, dass das ein eher humoristischer Beitrag war.


    Es gibt Beispiele, in denen z.B. Landwirte ein Gebäude wieder abreißen mussten, weil die Vermarktung von Solarstrom im Vordergrundstand und nicht die vermeintlich darunter geparkten Maschinen und Solarstrom eben nicht zu den Privilegien der Landwirte gehört.


    Vereinbare doch mal einen Termin mit der unteren Bauaufsichtbehörde - sitzt in der Kreisverwaltung (in Bayern Landratsamt) - und erörtere Dein Vorhaben, vielleicht zeigen die Dir ja einen gangbaren Weg auf.


    Auch der Außenbereich istr in gewissen Grenzen diskutierbar.


    Gruß
    Stefan

    Hallo Dietmar!


    Eine Umlegung nach §45 BauGB kommt aber nur im Bereich eines BB-Planes oder "im Zusammenhang bebauten Ortsgebiet" in Frage.


    §35 BauGB ist hier rigoros und ohne Ausnahme.


    Zunächst wäre hier also zu prüfen, ob es sich wirklich um einen Außenbereich handelt.


    Ich stimme Dir insoweit zu, dass man das Gespräch suchen sollte und sich dabei durchaus einen sachkundigen Begleiter mitnehmen sollte. Auch sollte man so eon GHespräch m.E. nicht am Telefon sondern "Auge in Auge" führen.


    Aber: wenn es sich hier wirklich um einen Außenbereich handelt, dann wird da nicht gebaut respktive "abgestellt" werden.


    Dipl.-Ing. Stefan Herbener
    Fachlehrer für Bauordnungsrecht und Bauvertragsrecht

    Hallo Stardust!


    Wenn das Grundstück Außenbereich ist, dann ist die Reise hier beendet. Dort bekommst Du keine genehmigung zum Aufstellen von Tiny Häusern oder sonstigen Gebäuden. Kannst Du auch hier nachlesen.


    Ob das Grundstück oder Teile davon wirklich Außenbereich sind, kann man relativ einfach feststellen:
    - es besteht kein Bebauungsplan
    - das Grundstück liegt jenseits eine Grenze, die an der Rückseite der bestehenden Gebäude entlang führt.


    Gruß
    Stefan