@haass: Ich weiß ja nicht, wo Du Deine Erkenntnisse her hast, aber Deine Informationen sind tlw. schlichtweg falsch:
1. BKI: die Kosten bewegen sich bei Ein- und Zweifamilienhäusern gem. BKI (Stand II/2018, den aktuellen habe ich im Büro, kann ich übernächste Woche nachreichen) zwischen 1220 und 2670 € /m² NUF. Das sind allerdings nur die Kostengruppen 300 und 400. Diese Kosten, werden um so größer, je kleiner ein Gebäude wird, weil z.B. rein statistisch mehr Außenwand auf einen m² NUF fällt als bei großen Gebäuden. Ein Zweigeschossiges Haus hat ca. 0,5 m² Dach je m² BGF, ein eingeschossiges 1,0 m². Bei 200 €/m² Dach, macht das das Tinyhaus z.B. um 100 € teurer als dasw zweigeschossige EFH - immer auf die Grundfläche bezogen.
2. VOB: die VOB gilt zumächst einmal nirgends!!!! Sie ist rein Formal gem. BGB nichts anderes als eine frei zu vereinbarende AGB, also das "Kleingedruckte" in einem Vertrag. Es gibt Vertragsparteien, die verwenden AGB, Privatleute verwenden in der Regel keine AGB. Das Verwenden von AGB durch den Verbraucher ist durchaus kritisch zu sehen. Hier nur ein Beispiel: Verwendet der Verbraucher die VOB, verkürzt sich die Gewährleistung von 5 auf 4 Jahre.
Das einzige, was wirklich festgeschrieben ist: Bauherren, die öffentliches Geld ausgeben, müssen nach VOB A ausschreiben, das kommt aber für den Privatmann nicht in Frage.
3. Der DIN hat zunächste einmal genaus so viel zu sagen, wie ein Kaninchenzüchterverein - er ist NUR eine eingetragener Verein. Richtig ist, dass DIN-Normen in vielen Bereichen den Stand der Technik wiedergeben, aber in einigen Bereichen auch durch den BGH festgestellt wurde, dass die DIN eben nicht dem Stand der Technik entspricht. Wer nun ökologisch bauen will, muss seine Standards oft gezielt formulieren, weil es hier noch gar keine Normen gibt, die einen Stand der Technik wiederspiegeln, bzw. weil der Bauherr vielleicht gar den höheren Stand der Wissenschaft verwirklichen will.
4. Preise: Die Preise werden durch den Markt geregelt und in der derzeitigen "baulichen" Hochkonjunktur sind Handwerker nur schwer zu bekommen und dann auch nur zu höheren Preisen. Aber kein Handwerker, der einen Auftrag haben will, wird einen überzogenen Preis anbieten, in dem Bewußtsein, dass sich der Bauherr auch ein zweites und drittes Angebot einholt.
5. Leistungsverzeichnisse: Als jemand, der 20 Jahre Bauherrenvertreter eines Bauherren der öffentlichen Hand war, kann ich nur sagen, ein LV ist auf gar keinen Fall ein Allheilmittel. Viele der Nachträge, basieren auf unvollständigen LVs und diese Nachträge waren bis zu einer BGH Klarstellung im letzten Jahr oftmals auch nochüberteuert. Ich bevorzuge eine funktionale Ausschreibung mit Qualitätsstandards, dies führt zunächst zu etwas höheren Preisen, insgesamt aber zu deutlich weniger Ärger und einer Verschiebung des Risikos hin zur Baufirma.
Gruß
Stefan