Beiträge von Catweazle

    Hallo Jule,
    Du benötigst jemanden, der nach der Berliner Landesbauordnung vorlageberechtigt ist. Das sind immer Architekten, und oft auch Maurer- und Zimmerermeister. so auch in Berlin (gem. §65 (7) 1 BauO Bln)


    Ich denke, da bei Dir ja vermutlich nichts von der Stange passt, suchst Du Dir eine Zimmerei, die dann Planung und Antrag und Ausführung übernehmen.


    Herzliche Grüße

    Stefan

    Lieber Chrischie,

    herzlich willkommen in unserem Forum.


    Auf den allerersten Blick gebe ich mal eine "begründete" Schätzung ab: Diese Grünfläche ist wohl im baurechtlichen Außenbereich gelegen (BauGB) und darf daher nicht bebaut werden.


    Für Details schaue bitte online auf der Homepage des Landkreises und such dort zunächst einmal nach dem entsprechenden Flächennutzungsplan und dann ggf. nach einen Bebauungsplan, den es aber für dieses Grundstück nicht geben wird.


    Einfacher allerdings dann nicht mehr "unter dem Radar" ist ein Anruf beim Bauamt des Kreises mit der bitte um Auskunft zum Baurecht auf diesem Grundstück.


    Wenn Du magst, kannst Du mir auch per PN die Adresse, Koordinate oder einen Screenshot mit Satellitendarstellung schicken, dann kann ich meine Schätzung präzisieren.


    Herzliche Grüße

    Stefan

    Du benötigst einen Bauantrag und den darf nur ein Berechtigter, z.B. Architekt und je nach Bundesland bestimmte Maurer- und Zimmerermeister vorlegen!


    In diesem muss u.a. die Konformität des Projektes mit dem Bebauungsplan, der Landesbauordnung (z.B. Abstandsflächen, Brandschutz u.a.) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestätigt werden ...


    Gruß

    Stefan

    Hallo Ela,

    herzlich willkommen hier im Forum.


    Bitte vernachlässige nicht den erforderlichen Bauantrag, für den Du einen Vorlageberechtigten benötigst.


    Lass Dir von einem Fachmann erklären, welche Bedingungen ein TH auf DEINEM Grundstück erfüllen muss, damit es genehmigungsfähig ist...


    Gruß

    und viel Erfolg


    Stefan

    Innenbereich ist ein Begriff aus dem Baugesetzbuch und bezeichnet ganz grob Flächen innerhalb der Außengrenzen eines bebauten Gebietes.


    Was Sigi meint, ist: Wenn Du als Soloselbstständige Yogastunden anbietest und diese im Sommer in Deiner ungeheizten "Gartenhütte" anbietest, ist das unproblematisch.


    Wenn Du allerdings ein Yogastudio baust, dann steigen die baurechtlichen Anforderungen sehr schnell - auch wenn Du ohne Baugenehmigung bauen darfst.


    Wenn Du heizt, wird es auch etwas schwieriger, aber da gibt es GEG-Fachleute hier ... (GebäudeEnergieGesetz)


    Gruß

    Stefan

    Guten Morgen Kiki,
    Da das Volumen grob überschlagen über 75 m³ ist: JA.

    Wenn Du knapp unter 7 m bleibst und die Höhe im Mittel auf 2 m begrenzt, dann geht das auch ohne Baugenehmigung.


    Volumen= Radius² x Pi x Höhe <75 m³

    mit Radius = halber Durchmesser, Pi = 3,14, Höhe = Höhe im Mittel

    Alles Außenmaße!


    Gruß

    Stefan

    Guten Morgen Thomas!

    1. Das Argument mit dem Spielen halte ich für nicht tragfähig, das könnte das Kind ja auch in einer Sandkiste oder auf der Ladefläche eines Autos oder ...
    2. Nichtsdestoweniger rate ich Dir zu einem persönlichen Gespräch mit dem Bauamt, und wenn das nichts hilft, einen Anwalt oder Architekten zumindest zu einer Beratung zu konsultieren.


    Ich denke, dass hinter den Bemühungen des Bauamtes ein "besorgter" Mitbürger steht. Wenn Du dem Bauamt GLAUBHAFT und NACHVOLLZIEHBAR darstellen kannst, dass Du das TH dort nur baust, aber nicht aufstellst, bzw. benutzt, sollte ein Einspruch erfolgreich sein.


    Diesen Einspruch solltest Du sofort - ohne Begründung - einlegen, mit der Anmerkung: Begründung folgt.


    Gruß

    Stefan

    Hallo Chrissi,


    so wie Du das Grundstück beschreibst, handelt es sich um NICHT BEBAUBAREN AUSSENBEREICH. Siehe dazu auch DietmarS68 's Beitrag zum Thema TH und Baurecht.


    Schaue doch bitte mal auf der Homepage Deines Landkreises nach einem Flächennutzungsplan für den Bereich, in dem dieses Grundstück liegt.


    Diesen oder den Link dazu kannst Du gerne mir oder sigi zu einer ersten Begutachtung schicken.


    Gruß

    Stefan

    Hallo Gwynifer !


    Deine Nachbarn haben Recht - und Du WIRST Ärger bekommen!


    Lies Dir doch bitte diesen, in Deiner Begrüßung verlinkten Beitrag durch, ergänzende Fragen beantworten wir gerne.




    Gruß

    Stefan

    Hallo Alexander,


    herzlich willkommen und viel Erfolg in Deinem Projekt.


    Grundsätzlich kann ich mir vorstellen, dass das funktioniert, einzig der Abstand zum Nachbargrundstück ist 1 m zu gering, aber wenn der Nachbar das schriftlich (mit Bindung für einen evtl. Folgebesitzer) akzeptiert, geht das auch.

    Um aber letztendlich eine Einschätzung abgeben zu können, bräuchte man den BB-Plan und örtl Satzungen.
    Da Du für den Bau auf jeden Fall einen Vorlageberechtigten und eine Baugenehmigung benötigst, würde ich Dir vorschlagen, sobald Dein Vorhaben konkreter wird, damit zu einem Architekten zu gehen, der das ganze zuverlässig prüfen kann,


    Gruß

    Stefan

    Hallo Anika,


    es tut mir leid, dass Du meinen Beitrag als unfreundlich empfunden hast, er war freundlich gemeint.

    Ich empfand Deinen Eingangspost als sehr unpersönlich und er hätte mich grundsätzlich nicht inspiriert, zu antworten.


    Ich bin fest überzeugt, dass mit etwas mehr Persönlichkeit eines Posts auch die Antworten persönlicher UND zahlreicher sein werden.


    Und für alle anderen: Anika muss ja gar nicht Anika heißen, sondern vielleicht Gabi oder ...


    Aber ein Beitrag ist interessanter, wenn er Mit einer Grußformel beginnt und endet und ich einen "echten" Namen habe, der vor meinem inneren Auge ein Bild erzeugt.


    Ich wünsche Dir viel Erkenntnisgewinn hier im Forum


    Stefan

    Die Duddys


    Hallo Namenloser!


    Herzlich willkommen hier im Forum!


    Wir pflegen hier einen freundlichen Umgangsstil, d.h. wir haben einen Namen, reden uns mit diesem an und unterschreiben unsere Beiträge auch mit einer - in der zivilisierten Welt - üblichen Grußformel


    Wäre schön, wenn Du das auch so halten könntest :)


    Gruß an Dich und die anderen Vier

    Stefan

    kann ich bestätigen, war gestern bei ihr.


    Das Haus ist ein Idyll, der Garten trägt sehr deutlich Luna's Handschrift und sie wirkt seeeeeehr zufrieden mit ihrem Werk, auch wenn sie zugibt manchmal ganz kurz vor der Verzweiflung gewesen zu sein ... ;)


    Gruß

    Stefan

    Hotzi


    Hallo Namenloser!


    Herzlich Willkommen hier im Forum und viel Erfolg bei Deiner Suche!


    vorher aber zwei Anmerkungen:


    1. Wir pflegen hier einen freundlichen Umgangsstil, d.h. wir haben einen Namen, reden uns mit diesem an und unterschreiben unsere Beiträge auch mit einer - in der zivilisierten Welt - üblichen Grußformel

    Wäre schön, wenn Du das auch so halten könntest


    2. Stelle Dich doch bitte in der Grußbox vor, damit wir wissen, wer da fragt.


    :)


    Gruß

    Stefan

    Hallo Stefan!

    Da das Bauen im Hochwasserschutzgebiet i.d.R. verboten ist, darfst Du Dein TH dort nicht abstellen.


    Der 75m³-Ausnahme-Tatbestand befreit Dich vom Bauantrag, nicht aber vom geltenden Recht.
    Du darfst also Dein TH nicht im Außenbereich oder im Hochwasserschutzgebiet abstellen, musst Dich an das Gebäudeenergiegesetz halten, die Anschlusspflicht ans Abwasser einhalten usw.


    Da aber die Räder evtl. die Bedenken im Hochwasserschutzgebiet kompensieren, bekommst Du vielleicht eine Ausnahmegenehmigung.


    Man kann natürlich am Amt vorbeihandeln, das wird aber teuer und ärgerlich, wenn das nächste Mal ein Mitarbeiter bei Dir vorbeikommt.
    Man darf es nicht und Unwissenheit schützt ...

    Gruß

    Stefan

    Hallo Stefan!


    Das Bauen ohne Baugenehmigung beinhaltet trotzdem das Bauen im Rahmen der geltenden Gesetze. In dem Augenblick, in dem sich jemand im TH aufhält, handelt es sich um eine Wohnnutzung und damit um ein Gebäude. Die Räder spielen da keine Rolle.


    Man könnte allerdings aufgrund der Räder eine Ausnahme beantragen. Wenn dann sichergestellt ist, dass das Haus, das z.B. an die Kanalisation angeschlossen sein muss, sicher vom Grundstück entfernt werden kann und auch wird, lässt das Bauamt evtl. mit sich reden.


    Ansprechpartner für Dich ist das Bauamt im zust. LANDKREIS!!!

    Das Wasserwirtschaftsamt ist Ansprechpartner des Bauamtes ...


    Gruß

    Stefan